
Patrizius, Irlands Apostel genannt, dessen Vater Kalfurnius, dessen Mutter Conchessa hieß, die wie berichtet wird, eine Verwandte des heiligen Bischofs Martin von Tours war, in Großbritannien geboren, geriet als Knabe mehrere Male in Gefangenschaft roher Ausländer. In dieser Lage wurde er mit dem Hüten von Viehherden betraut und gab schon damals einen Beweis seiner späteren Heiligkeit; den voll vom Geist des Glaubens, der Ehrfurcht vor Gott und der Liebe zu ihm, stand er vor Anbruch des Tages hurtig auf, um bei Schnee und Kälte und Regen Gott seine Gebete darzubringen; und er war gewohnt, hundertmal am Tage und hundertmal in der Nacht zu beten. Von der Knechtschaft zum dritten Male losgekauft und in den geistlichen Stand aufgenommen, übte er sich lange Zeit in der Lesung des Wortes Gottes. Nachdem er Gallien, Italien und die Inseln des Tyrrhenischen Meere durchwandert hatte, wurde er schließlich auf Gottes Mahnung gerufen, den Irländern das Heil zu bringen; und nachdem er vom Papst Cölestin die Vollmacht erhalten hatte, das Evangelium zu verkünden und zum Bischof geweiht worden war, begab er sich nach Irland.
Es ist zum Staunen, was in diesem Amte der apostolische Mann an Leiden, an Bedrängnissen und Anstrengungen und an Anfeindungen erfahren hat. Aber mit Hilfe der Güte Gottes brachte jenes Land, das vorher dem Götzendienst ergeben war, bald infolge der Predigt des Patrizius eine derartige Frucht hervor, daß es später die Insel der Heiligen genannt wurde. Sehr zahlreiche Völkerschaften gelangten durch ihn auf Grund des heiligen Bades zum neuen Leben; sehr viele Bischöfe und andere Geistliche wurden geweiht, Jungfrauen und Witwen zur Übung der Enthaltsamkeit angeleitet. Den Bischofssitze von Armagh bestimmte er mit päpstlicher Vollmacht zum Hauptsitz und Mittelpunkt der ganzen Insel und stattete ihn mit Reliquien von Heiligen aus, die er von Rom gebracht hatte. Mit himmlischen Erscheinungen, mit der Weissagungsgabe, mit ganz außerordentlichen Zeichen und Wunderwerken von Gott verherrlicht, war er mit einem solchen Glanze umgeben, daß die Kunde von Patrizius weit und breit sehr bekannt war.
Außer den täglichen Sorgen für die Kirchen ließ er den unbezwingbaren Geist niemals vom Gebete abkommen. Man erzählt nämlich, daß er gewohnt war, täglich alle Psalmen mit den Cantica und den Hymnen und zweihundert Gebeten zu verrichten, dreihundertmal an jedem Tage mit gebeugten Knien Gott anzubeten und während jeder kirchlichen Betstunde des Tages sich hundertmal mit dem Kreuzzeichen zu bewaffnen. Die Nacht teilte er in drei Abschnitte; den ersten verbrachte er mit der Verrichtung von hundert Psalmen und mit zweihundert Kniebeugen, den anderen mit der Verrichtung der übrigen fünfzig Psalmen, wobei er im eiskalten Wasser eingetaucht war und Herz und Augen und Hände zum Himmel erhoben hatte; den dritten Teil widmete er, auf einem bloßen Stein ausgestreckt, einem kurzen Schlaf. Da er in hervorragender Weise die Demut übte, beschäftigte er sich nach Art der Apostel auch mit Handarbeiten. Schließlich durch die ununterbrochenen Sorgen für die Kirche erschöpft, entschlief er, durch seine Worte und sein Wirken berühmt, im höchsten Greisenalter mit den heiligen Sakramenten gestärkt im Herrn und wurde bei Down in Ulster begraben, im fünften christlichen Jahrhundert.
Kirchengebet
O Gott, Du hast in Deiner Huld den hl. Bekenner und Bischof Patricius ausgesandt, um den Heidenvölkern Deine Herrlichkeit zu verkünden; verleihe um seiner Verdienste und Fürbitte willen, daß wir mit Hilfe Deines Erbarmens zu erfüllen vermögen, was Du uns zu tun gebietest. Durch unsern Herrn. Amen.
Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stundengebet Teil I, S. 930 f.
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