Tradition und Glauben

2. September: Fest des heiligen Königs und Bekenner Stephanus

Lesungen des alten Breviers (Divino afflatu von 1910) zum heutigen Fest.
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Stephan, König von Ungarn, führte in Ungarn den Glauben an Christus und den Königstitel ein. Als er vom römischen Papste die Königskrone erlangt und auf dessen Befehl zum König gesalbt war, brachte er dem Apostolischen Stuhl sein Königreich dar. Er errichtete mehrere fromme Anstalten zu Rom, Jerusalem und Konstantinopel; in Ungarns stiftete er mit bewundernswertem Glaubenseifer und ebensolcher Freigebigkeit das Erzbistum Gran und zehn Bistümer. Gleichgroß war seine Liebe wie seine Freigebigkeit gegen die Armen, die er wie Christus selbst umfing; niemand ließ er traurig und unbeschenkt von sich gehen; ja, zur Abhilfe ihrer Not verteilte er sogar, wenn seine überreichen Mittel verausgabt waren, öfters in hervorragender Güte seine Hausgeräte. Er pflegte ferner mit eigenen Händen den Armen die Füße zu waschen, zur Nachtzeit allein und unerkannt die Krankenhäuser zu besuchen, die Kranken zu bedienen und alle sonstigen Liebesdienste zu erweisen. Zum Lohn für diese Tugenden blieb seine rechte Hand, während der übrige Körper sich auflöste, unversehrt.

In seinem Gebetseifer brachte er fast ganze Nächte schlaflos zu, und wenn er sich der Betrachtung himmlischer Dinge ergab, wurde er bisweilen den Sinnen entrückt und man sah ihn in die Höhe erhoben. Den Verschwörungen seiner Gegner und den Angriffen mächtiger Feinde entging er öfters ganz wunderbarerweise durch den Schutz des Gebetes. Seinen Sohn Emmerich, den ihm Gisela aus Bayern, die Schwester Kaisers Heinrich des Heiligen, mit der er sich ehelich verbunden, geboren hatte, erzog er in solch heiliger Zucht und solcher Frömmigkeit, wie später dessen Heiligkeit es bezeugte. Die Geschäfte seines Reiches regelte er so, dass er von überall her die weisesten und heiligsten Männer beizog und nichts ohne ihren Rat unternahm. Inzwischen flehte er mit den demütigsten Bitten in Sack und Asche zu Gott, dass ihm die Gnade zuteilwerden möchte vor seinem Tode das ganze ungarische Königsreich katholisch zu sehen. Mit Recht wird er wegen seines großen Eifers in der Verbreitung des Glaubens der Apostel jenes Volkes genannt, und mit Recht wurde ihm und seinen Nachfolgern in der Königswürde vom römischen Papst das Vorrecht gewährt, sich ein Kreuz voraustragen zu lassen.

Die Gottesmutter verehrte ihr ganz glühend, erbaute ihr zu Ehren ein überaus herrliches Heiligtum und erklärte sie zu Schutz Frau Ungarns; von dieser heiligen Jungfrau wurde er dagegen gerade an ihrem Himmelfahrtstag in den Himmel eingeführt. Diesen Tag nennen darum die Ungarn auf Anordnung ihres heiligen Königs den Tag der großen Herrin. Sein heiliger Leib, der einen lieblichen Wohlgeruch verbreitete und eine überirdische Flüssigkeit ausströmte und durch viele und vielfältige Wunder verherrlicht war, wurde auf Befehl des Papstes an einen würdigeren Ort übertragen und dort ehrenvoller beigesetzt. Die Feier seines Festes aber setzte der Papst Innozenz XI für den 2. September fest, weil an diesem Tage das Heer des erwählten römischen Königs und Kaisers von Ungarn Leopolds I. bei der Belagerung von Ofen mit göttlicher Hilfe einen glanzvollen Sieg über die Türken davongetragen hatte.

Kirchengebet: Gewähre, wir bitten dich, oh Allmächtiger Gott, deiner Kirche die Gnade, dass sie verdiene, deinen heiligen Bekenner Stephan, an dem sie, als er auf Erden König war, einen Förderer gehabt, als glorreichen Verteidiger im Himmel zu haben.

Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stunden Gebet oder das römische Brevier, Bd. 2: Ostern mit Schluss des Kirchenjahres, Regensburg 1927, 1089-1090.

Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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