
Augustinus, zu Tagaste in Afrika von ehrbaren Eltern geboren, überragte schon als Knabe an Gelehrsamkeit weit seine Altersgenossen und übertraf sie alle in kurzer Zeit ein Wissen. Als Jüngling geriet er während seines Aufenthaltes zu Karthago in die Irrlehre der Manichäer. Später begab er sich nach Rom und dort wurde er als Lehrer der Redekunst nach Mailand gesandt; da er dort häufig Zuhörer des Bischofs Ambrosius war, wurde er auf dessen Einwirkung hin von der Sehnsucht nach dem katholischen Glauben entzündet, und im Alter von 33 Jahren von ihm getauft. Nach Afrika zurückgekehrt, verband er mit dem religiösen Wissen ein heiligmäßiges Leben und wurde von dem als heilig bekannten Bischof Valerius von Hippo zum Priester geweiht. In dieser Zeit gründete er eine Gemeinschaft von frommen Personen, pflegte mit Ihnen ein gemeinsames Leben und gemeinsamen Gottesdienst und leitete sie mit aller Sorgfalt zur apostolischen Lebensweise und Wissenschaft an. Da aber die Irrlehre der Manichäer sich ausbreitete, fing er an, mit größerer Entschiedenheit gegen sie vorzugehen und widerlegte Fortunatus, den Führer der Irrenden.
Durch diese Frömmigkeit Augustins wurde Valerius bewogen, ihn zum Gehilfen in seinem bischöflichen Amte zu machen. Keiner war demütiger als er, keiner enthaltsamer. Sein Lager und sein Gewand waren bescheiden, sein Tisch einfach, und er würzte ihn stets mit frommer Lesung oder Unterhaltung. Seine Güte gegen die Armen war so groß, dass er, als er auf andere Weise nicht helfen konnte, die gottesdienstlichen Geräte zerschlug, um sie in der Not zu unterstützen. Das Zusammenwohnen und den Umgang mit weiblichen Personen, selbst mit seiner Schwester und mit der Tochter seines Bruders, suchte er zu vermeiden; denn er sagte: auch wenn die verwandten Frauen nicht verdächtig seien, so könnten doch diejenigen, die jene zu besuchen pflegen, Verdacht erregen. Er ließ nie ab vom Verkünden des Wortes Gottes, außer wenn er durch schwere Krankheit bedrückt war. Die Irrlehre verfolgte er ständig durch Wort und Schrift, ließ sie nirgends festen Fuß fassen, und sorgt säuberte Afrika zum großen Teil von den Verwirrungen der Manichäer, Donatisten, Pelagianer und anderer Irrlehrer.
Er verfasste so viele fromme, scharfsinnige und gründliche Schriften, dass er die christliche Lehre im höchsten Grade beleuchtete. Ihn vor allem hatten zum Führer diejenigen, die später die theologische Wissenschaft planmäßig lehrten. Als die Vandalen Afrika in einem Kriege verwüsteten und Hippo schon den dritten Monat belagerten, befiel ihn ein Fieber. Als er daher sah, dass ihm das Scheiden aus dem Leben bevorstehe, ließ er die Bußpsalmen Davids vor sich anbringen und lass sie mit vielen Tränen. Er pflegte jedoch zu sagen, dass niemand, auch wenn er sich keiner größeren Sünde bewusst wäre, es unternehmen dürfe, ohne Buße aus dem Leben zu scheiden. Also ging er bei vollem Bewusstsein, in Gebet versunken, in Gegenwart der Brüder, die er zu Liebe, Frömmigkeit und zu allen Tugenden ermahnte, in den Himmel ein. Er lebte 76 Jahre, in der bischöflichen würde ungefähr 36. Sein Leib wurde zuerst nach Sardinien gebracht dann von Langobarden König Luitprand um eine große Summe losgekauft und nach Pavia übertragen und dort ehrenvoll beigesetzt.
Kirchengebet: Steh unserem Flehen bei, o Allmächtiger Gott, und da du uns in gnädiger Weise das Vertrauen auf deine Vatergüte einflößest, lass uns in deiner Güte auf die Fürsprache deines heiligen Bekenners und Bischofs Augustinus die Wirkung deiner gewohnten Barmherzigkeit erfahren.
Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stunden Gebet oder das römische Brevier, Bd. 2: Ostern mit Schluss des Kirchenjahres, Regensburg 1927, 1079-1080.
Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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