
Johannes, zu Kapistrano im Pelignerlande geboren und nach Perugia in die Schule geschickt, machte in den christlichen und weltlichen Wissensfächern derartige Fortschritte, daß er wegen seiner hervorragenden Kenntnis des Rechts von König Ladislaus von Neapel zum Oberhaupt von einigen Städten gemacht wurde. Als er aber in gewissenhafter Verwaltung des Gemeinwesens bei entstandenen Wirren die Ruhe wieder herzustellen suchte, wurde er selbst gefangen genommen und in Ketten geworfen. Als er aus diesen in wunderbarer Weise befreit wurde, verpflichtete er sich auf die Regel des heiligen Franziskus von Assisi bei den Minderen Brüdern. Als er zum Erlernen der von Gott geoffenbarten Wissenschaft berufen war, bekam er als Lehrer den heiligen Bernardin von Siena, bei dem er auch das von ihm gegebene Vorbild der Tugend, besonders in der Verbreitung der Andacht zum heiligsten Namen Jesu und zur Gottesmutter, in ausgezeichneter Weise nachahmte. Den Bischofssitz von Aquileja schlug er aus und zeichnete sich vor allem aus durch seine strenge Lebensweise und durch seine Schriften, die er in großer Zahl zur Besserung der Sitten herausgab.
Da er sich mit ganzem Eifer der Verkündigung des Wortes Gottes hingab, bereiste er beinahe ganz Italien und führte in diesem Amte sowohl durch die Kraft seiner Beredtsamkeit, als auch durch die große Zahl seiner Wunder beinahe ungezählte Seelen auf den Weg zum Heile. Martin V. betraute ihn zur Ausrottung der Sekte der Fraticellen mit der Untersuchung der Sache. Von Nikolaus V. gegen die Juden und Sarazenen zum Generalinquisitor in Italien bestellt, bekehrte er sehr viele zum Glauben an Christus. Im Orient ordnete er vieles in bester Weise und auf der Kirchenversammlung von Florenz, wo er wie eine Sonne glänzte, brachte er die Armenier zur katholischen Kirche zurück. Derselbe Papst hat ihn auf Ersuchen des Kaisers Friedrich III. zum Gesandten des Apostolischen Stuhles in Deutschland gemacht, damit er die Irrgläubigen zum katholischen Glauben und den Sinn der Fürsten zur Eintracht zurückführen sollte. In Deutschland und in anderen Gegenden förderte er die Ehre Gottes in einem sechsjährigen Dienst in wunderbarer Weise, indem er zahllose Hussiten, Adamiten, Taboriten und Juden durch die Lehren der Wahrheit und durch das Licht seiner Wunder in den Schoß der Kirche führte.
Als Kalixt III., insbesondere auf sein Drängen, sich entschlossen hatte, Kreuzfahrer auszusenden, durcheilte Johannes Ungarn und andere Länder und entzündete teils durch sein Wort, teils durch seine Schriften den Geist der Fürsten zum Kampfe, so daß binnen kurzer Zeit 70.000 Christen angeworben waren. Auf seinen Rat und auf seine Einwirkung hin wurde insbesondere der Sieg bei Belgrad errungen, wo 120.000 Türken teils getötet, teils in die Flucht gejagt wurden. Als von diesem Siege am 6. August die Nachricht nach Rom kam, weihte der genannte Kalixtus dem Andenken an diesen Tag das Fest der Verklärung des Herrn auf ewige Zeiten. Als er an einer tödlichen Krankheit darniederlag und nach Villach gebracht worden war, besuchten ihn viele von den Fürsten; er ermunterte sie zum Schutze der Religion und gab seinen Geist Gott zurück im Jahre 1456. Seinen Ruhm bestätigte Gott nach dem Tode mit vielen Wundern; und nachdem diese in rechter Weise anerkannt worden, nahm Alexander VIII. im Jahre 1690 Johannes unter die Zahl der Heiligen auf, und das Stundengebet und die Messe von ihm dehnte Leo XIII. bei der weiten Jahrhundertfeier seiner Heiligsprechung auf die ganze Kirche aus.
Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stundengebet Teil I, S. 965 f.
Kirchengebet
O Gott, Du hast Deinen Gläubigen durch den hl. Johannes in der Kraft des heiligsten Namens Jesu den Sieg über die Feinde des Kreuzes verliehen; daher bitten wir Dich: laß uns durch seine Fürsprache die Anschläge der geistigen Feine überwinden und so würdig werden von Dir die Krone der Gerechtigkeit zu erhalten. Durch Ihn, unsern Herrn. Amen.
Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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