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[sayit]
Die Reihe über die Acedia ist recht arbeitsaufwendig und daher man darf der Acedia nicht verfallen sein. Die Redaktion freut sich über die jede Herausforderung und arbeitet der geistlichen und jeglicher Trägheit entgegen. Wie jemand treffend sagte “sogar über die Langeweile muss man interessant schreiben” und bei der Acedia sehr fleißig sein. Hier also ein weiterer Abschnitt.
Acedia als eine schwere Sünde.
Nachdem wir geklärt haben, was eine schwere Sünde überhaupt ist, wollen wir dazu übergehen die Quaestio nach Thomas von Aquin zu erläutern, ob Acedia eine schwere Sünde sei. Obwohl wir uns bisher einer fertigen Übersetzung bedient haben, so ist leider zu sagen, dass die Bibliothek der Kirchenväter (BKV) doch nicht so fehlerlos ist, wie man annehmen könnte. Denn von der teilweise gewöhnungsbedürftigen Thomas-Übersetzung abgesehen, sind manche Teile der Summe überhaupt nicht übersetzt worden. Ob das am Übersetzer oder am „Eintipper“ liegt, sei dahingestellt, aber gerade bei der nächsten Quaestio liegen dermaßen große Mängel vor, dass wir sie fast gänzlich neu übersetzen müssen. Tja, entweder man macht alles selbst oder es macht keiner. Wir sparen uns den direkten Vergleich mit der BKV, wer möchte, kann die vorhandene Übersetzung oder eher Teilübersetzung dort einsehen.[1] Wir behalten den lateinischen Text bei, denn für alle die auch nur schwach Latein können, ist der hl. Thomas in der Originalsprache viel einfacher zu lesen als in jeder Übersetzung, weil fast jedes Wort ein Fachtermin ist.
Dritter Artikel. Die geistige Trauer ist eine schwere Sünde.
IIª-IIae q. 35 a. 3 arg. 1
Ad tertium sic proceditur. Videtur quod acedia non sit peccatum mortale. Omne enim peccatum mortale contrariatur praecepto legis Dei. Sed acedia nulli praecepto contrariari videtur, ut patet discurrenti per singula praecepta Decalogi. Ergo acedia non est peccatum mortale.
Zum dritten (Artikel der Quaestio) ist Folgendes zu sagen. Es scheint, dass Acedia keine Todsünde sei. Jede Todsünde nämlich widersetzt sich dem Gebot des göttlichen Gesetzes (lex divina). Aber Acedia scheint sich keinem Gebot zu widersetzen, was man daraus ersehen kann, wenn man alle Gebote des Dekalogs einzeln durchstreift. Also ist die Acedia keine Todsünde.
Dieser erste Einwand ist ganz rechtspositivistisch aufgehängt. Dies bedeutet z. B. im Strafrecht: „Keine Definition des Verbrechens“ – „Kein Verbrechen“ ganz einfach für Nichtjuristen ausgedrückt. In der Juristensprache spricht man von „Tatbestandsmäßigkeit“, also etwas ist dann eine Straftat, wenn es nach dem und dem Paragraphen des Strafgesetzbuches definiert wurde. Denn „Tatbestandsmäßigkeit setzt voraus, dass der Täter die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt hat,“[2] sagt man. Das göttliche Recht ist aber auch ein positives Recht und auch ein Gesetz. Dies bedeutet, dass es vorgelegt (von pono, ponere, positus – „legen“) wurde und zwar durch Moses am Berge Sinai und durch Jesus Christus. Um das katholische Rechtsverständnis hier ganz kurz darzustellen, so muss man wissen, dass es zuerst das:
- Ius divinum, dass es göttliche Gesetz im Sinne einer lex aeterna, eines ewigen Rechtsbeschlusses gibt. Dieses ist schlicht und einfach der göttliche Wille. In dieses Recht ist
- das natürliche Recht (ius naturalis) verankert, also dieses Recht, welches der Natur eines jeden Wesens zukommt. Wie alle anderen Entitäten ihre eigene Natur (natura) haben (Neutronen, Sterne, Pantoffeltierchen), nach der sie sich richten, so haben auch die Menschen ihre Natur, welcher manche Handlungen zuträglich, z. B. Schutz des Eigentums, andere wiederum abträglich (Mord, Ehebruch) sind. Natur bedeutet also nicht unter den Vögeln, Affen, Walen ist es auch so, z.B. es gibt dort Homosexualität, denn unter Tieren gibt es auch Kanibalismus oder das Verstoßen von Jungtieren, sondern „Natur“ (natura) im katholischen Sinne, der hier dem philosophischen Verständnis es Altertums folgt, bedeutet, dass es einen normativen Standard (tautologisch formuliert, aber doppelt hält besser) dafür gibt, was der Mensch an sich ist und wie er sich zu verhalten hat. Diese Norm ist letztendlich im Intellekt Gottes verankert und er hat sie in der Schöpfungsordnung verankert.
- Das positive Recht (ius positivum) ist schließlich das Recht, welches Gott als der Gesetzgeber den Menschen zuerst durch Moses und dann durch Christus geoffenbart hat.
Inwiefern (3) das positive Recht, in (2) dem natürlichen Recht (ius naturalis) und dieses in (1) göttlichem Recht (ius divinum) verankert ist, insofern ist es moralisch und verbindlich. Fällt diese Verankerung von (3) in (2) und (1) weg, wie wir es seit der Aufklärung im Rechtpositivismus haben, wo keine Verankerung des verabschiedeten Gesetzes (lex) im ius naturale oder ius divinum gefordert wird, so herrscht ein reiner Rechtspositivismus. Denn als die oberste Rechtsnorm wird nicht der göttliche Wille oder das göttliche Gesetz, sondern der Gesellschaftsvertrag, also die Konvention gesehen. So kann man es sehr vereinfacht und verkürzt, aber dennoch richtig, darstellen. Nach dem Rechtsdenken der Neuzeit wird also nur die Legalität aber keine Moral einer Tat beachtet, sodass man zwangsläufig sagen kann: „Es ist zwar legal, aber es ist unmoralisch.“ Praktisch bedeutet dies, dass jedes, auch so abnormes verabschiedetes Gesetz nicht nur Geltung hat, sondern auch noch als moralisch oder wenigstens nicht als unmoralisch zu gelten hat. Gleich, was es ist: Abtreibung, Vergasung von Juden, Arbeitslager, Abschlagen von Gliedmaßen. Zwar gilt in den demokratischen Staaten die Verfassung als die oberste Rechtsnorm (ius), aber diese kann entweder mit der geforderten Stimmmehrheit geändert oder durch eine Diktatur außer Kraft gesetzt werden. Soviel ganz kurz zu Rechtspositivismus.
Wie bereits am Anfang bemerkt, ist der erste Einwand rechtspositivistisch. Wir sprachen bei unserer Bestimmung einer schweren Sünde von ihrem ersten Merkmal der gravitas materiae, also von der Schwere der Materie, welche dann eintritt, wen eine Handlung direkt in der Heiligen Schrift oder in der Lehre der Kirche als schwer definiert wurde, wobei immer dabei zu bedenken ist, dass die Kirche nichts als schwere Materie definieren kann, was nicht wenigstens implicite in der Schrift und der Tradition als solches bestimmt wurde. So heißt es im fünften Gebot: Du sollst nicht töten! Aber gilt das für das Töten von Geflügel zu Ernährungszwecken, von Kindern, geboren oder ungeboren, von Menschen, im Krieg, in Notwehr etc. Dazu braucht man also das Lehramt und die Moraltheologie. Nichtsdestotrotz gibt es doch tatsächlich kein göttliches Gebot gegen das man verstößt, indem man sich der geistigen Trägheit, also der Acedia hingibt.
IIª-IIae q. 35 a. 3 arg. 2
Praeterea, peccatum operis in eodem genere non est minus quam peccatum cordis. Sed recedere opere ab aliquo spirituali bono in Deum ducente non est peccatum mortale, alioquin mortaliter peccaret quicumque consilia non observaret. Ergo recedere corde per tristitiam ab huiusmodi spiritualibus operibus non est peccatum mortale. Non ergo acedia est peccatum mortale.
Außerdem ist in jeder Gattung die Sünde der Tat (peccatum operis) nicht geringer als die Sünde des Herzens (peccatum cordis). Aber mit einer Tat von einem geistlichen Gut (bonum spirituale), welches zu Gott führt zurückzuweichen, ist keine Sünde, denn wäre es so, so würde jemand eine Todsünde begehen, wer auch immer die [evangelisch] Räte nicht befolgt. Also ist im Herzen durch die Traurigkeit von dieser Art der geistlichen Güter [d.h. von den evangelischen Räten] zurückzuweichen, ist keine Todsünde. So ist also die Acedia keine Todsünde.
Der hl. Thomas will damit sagen, dass die Acedia höchstens eine Unterlassungs- und keine Tatsünde ist. Denn durch die Acedia geschieht ja gerade keine Tat. Vieles ist lobenswert, wie bspw. Die evangelischen Räte zu befolgen, wenn man sie aber nicht befolgt, begeht man keine Todsünde.
IIª-IIae q. 35 a. 3 arg. 3
Praeterea, nullum peccatum mortale in viris perfectis invenitur. Sed acedia invenitur in viris perfectis, dicit enim Cassianus, in Lib. X de institutis coenobiorum, quod acedia est solitariis magis experta, et in eremo commorantibus infestior hostis ac frequens. Ergo acedia non est peccatum mortale.
Ferner ist keine Todsünde in den vollkommenen Männern zu finden. Aber Acedia lässt sich in den vollkommenen Männern finden, denn Cassianus sagt nämlich, in seinem Buch X. de institutis coenobiorum, dass Acedia unter den Einsiedlern sehr oft erfahren wird und auch bei denen, die in einer Mönchsiedlung (eremus) leben ist sie ein lästiger und häufiger Feind. Also ist die Acedia keine Todsünde.
IIª-IIae q. 35 a. 3 s. c.
Sed contra est quod dicitur II ad Cor. VII, tristitia saeculi mortem operatur. Sed huiusmodi est acedia, non enim est tristitia secundum Deum, quae contra tristitiam saeculi dividitur, quae mortem operatur. Ergo est peccatum mortale.
Aber dagegen gilt, was im 2 Kor VII gesagt wurde: “Die Traurigkeit (tristitia saeculi) dieser Welt wirkt den Tod“. Dieser Art aber ist Acedia. Sie ist nämlich nicht die gottgemäße Trauer, welche sich von der Trauer dieser Welt unterscheidet, welche den Tod wirkt. Acedia ist also eine Todsünde.
Da Acedia eine Unterart der Trauer ist und zwar einer Trauer, welche weltlich ist, da sie sich gegen das göttliche Gut (bonum divinum) richtet, welches schwer zu erreichen ist, so gehört sie zur Gattung der todbringenden Trauer oder Traurigkeit dieser Welt (tristitia saeculi) an, welche den Tod wirkt und daher eine Todsünde ist.
IIª-IIae q. 35 a. 3 co.
Respondeo dicendum quod, sicut supra dictum est, peccatum mortale dicitur quod tollit spiritualem vitam, quae est per caritatem, secundum quam Deus nos inhabitat, unde illud peccatum ex suo genere est mortale quod de se, secundum propriam rationem, contrariatur caritati. Huiusmodi autem est acedia. Nam proprius effectus caritatis est gaudium de Deo, ut supra dictum est, acedia autem est tristitia de bono spirituali inquantum est bonum divinum. Unde secundum suum genus acedia est peccatum mortale. Sed considerandum est in omnibus peccatis quae sunt secundum suum genus mortalia quod non sunt mortalia nisi quando suam perfectionem consequuntur. Est autem consummatio peccati in consensu rationis, loquimur enim nunc de peccato humano, quod in actu humano consistit, cuius principium est ratio. Unde si sit inchoatio peccati in sola sensualitate, et non pertingat usque ad consensum rationis, propter imperfectionem actus est peccatum veniale. Sicut in genere adulterii concupiscentia quae consistit in sola sensualitate est peccatum veniale; si tamen pervenitur usque ad consensum rationis, est peccatum mortale. Ita etiam et motus acediae in sola sensualitate quandoque est, propter repugnantiam carnis ad spiritum, et tunc est peccatum veniale. Quandoque vero pertingit usque ad rationem, quae consentit in fugam et horrorem et detestationem boni divini, carne omnino contra spiritum praevalente. Et tunc manifestum est quod acedia est peccatum mortale.
Ich antworte, dass man hierzu sagen muss, dass wie schon oben angeführt wurde, dass das eine Todsünde genannt wird, was das geistliche Leben zerstört, welches durch Liebe (caritas) bewirkt wird, durch welche Gott uns einwohnt. Daher ist die Sünde der Acedia von seiner Gattung her eine Todsünde, da sie an sich, ihrer eigenen Ordnung nach (secundum propriam rationem) sich der Liebe entgegensetzt. Denn Acedia gehört dieser Gattung der Sünden an. Denn die eigene Wirkung der Liebe ist eine Freude an Gott, wie oben gesagt wurde, Acedia aber ist eine Traurigkeit über ein geistliches Gut (tristitia de bono spirituali) insofern es ein göttliches Gut (bonum divinum) ist.
Daher ist Acedia ihrer Gattung nach eine Todsünde. Dennoch ist aber zu überlegen, dass unter allen Todsünden, die ihrer Gattung nach Todsünden sind, nur diejenigen Todsünden sind, wenn sie ihre ganze Anlage entfalten (suam perfectionem consequuntur). Die Vollendung/Vollbringung (consummatio) der Sünde findet in der Zustimmung des Verstandes (consensus rationis) statt, wir sprechen nämlich dann von der menschlichen Sünde (peccatum humanum), wenn sie im actus humanus besteht, dessen Anfang die Vernunft ist. Und daher, wenn die Sünde allein in der Sinnlichkeit (sensualitate) verbleibt aber nicht bis zur Zustimmung des Verstandes emporsteigt, ist es wegen ihrer Unvollendung (imperfectio) nur eine lässliche Sünde. So wie in der Sündengattung des Ehebruchs ist die Begierde (concupiscentia), welche nur in der Sinnlichkeit besteht nur eine lässliche Sünde; wenn sie aber bis zur Zustimmung des Verstandes gelangt, ist sie eine Todsünde. So verhält es sich auch mit dem Antrieb der Acedia, wenn er nur in der Sinnlichkeit sich befindet, aufgrund des Widerstandes des Fleisches gegen den Geist, ist es eine lässliche Sünde. Wenn er aber bis zum Verstand hinabsteigt, welcher zustimmt vor dem göttlichen Gut (bonum divinum) zu fliehen, es zu scheuen und es zu verachten, indem das Fleisch gänzlich gegen den Geist triumphiert. Und eine derartig offenbarte Acedia ist eine Todsünde.
Also alles, was das geistliche Leben zerstört ist von der Sache her eine Todsünde. Warum? Weil das geistliche Leben, also die Einwohnung Gottes in uns durch seine Liebe (caritas) das Wertvollste auf Erden ist, was wir haben, wodurch wir uns von den Tieren unterscheiden und wodurch wir, je nach dem Entwicklungsstand unseres geistlichen Lebens und einen Platz im Fegefeuer oder später im Himmel sichern. Denn für die Ewigkeit wird hier auf Erden gearbeitet. Wenn das keine Motivation ist, was dann? Das lateinische ratio ist ein wenig schwer in anderen Sprachen wiederzugeben. Man kann es am besten mit „innerer Logik“ übersetzen. Acedia setzt sich also ihrer inneren Logik oder ihrem Wesen nach (ratio) der Liebe entgegen, daher ist sie schwerwiegend. Da sie die Freude am Gott, an den göttlichen Dingen oder am göttlichen Gut wegnimmt, so ist sie von der Gattung her eine Todsünde. Aber in Einzelnen muss sie keine Todsünde sein, wenn man in der Ausübung der Acedia nicht ihr ganzes Zerstörungspotential (consumatio) entfaltet. Dieses findet statt, wenn ein menschlicher Akt – ein actus humanus stattfindet, also wenn eine Tat bei vollem Bewusstsein und bei voller Willenszustimmung erfolgt. Erst dann kann man von einer schweren Sünde, wie bereits dargestellt, reden. Denn bei einer schweren Sünde muss die Schwere der Materie, volles Bewusstsein und volle Zustimmung stattfinden.[3] Was aber hier der hl. Thomas von Aquin klar macht, bei Acedia ist auch die Schwere der Materie vorhanden, obwohl es nicht so positivistisch wie beispielsweise beim Sechsten Gebot dargelegt wird. Dennoch zieht er hier die Parallele mit Ehebruch, wo die Schwere der Materie klar ist.
IIª-IIae q. 35 a. 3 ad 1
Ad primum ergo dicendum quod acedia contrariatur praecepto de sanctificatione sabbati, in quo, secundum quod est praeceptum morale, praecipitur quies mentis in Deo, cui contrariatur tristitia mentis de bono divino.
Zum Ersten lässt sich sagen, dass die Acedia dem Gebot der Sabbatheiligung widerspricht, in welchem, da es ein Gebot hinsichtlich der Moral ist, die Ruhe des Geistes in Gott angeordnet wird. Diesem Gebot steht die Traurigkeit des Geistes über das göttliche Gut entgegen.
Also Acedia ist doch positivistisch aufgehängt, denn sie widersetzt sich dem Dritten Gebot.
IIª-IIae q. 35 a. 3 ad 2
Ad secundum dicendum quod acedia non est recessus mentalis a quocumque spirituali bono, sed a bono divino, cui oportet mentem inhaerere ex necessitate. Unde si aliquis contristetur de hoc quod aliquis cogit eum implere opera virtutis quae facere non tenetur, non est peccatum acediae, sed quando contristatur in his quae ei imminent facienda propter Deum.
Zum Zweiten lässt sich sagen, dass die Acedia kein Rückzug des Geistes (recessus mentalis) von jedem möglichen geistlichen Gut ist, sondern ein Rückzug vom göttlichen Gut ist, welchem einzuwohnen sich dem Geist aus Notwendigkeit ziemt. Daher wenn jemand über etwas betrübt wird wozu ihn jemand anderes als zu einem Werk der Tugend zwingt, zu welchem er nicht angehalten ist, so ist es keine Sünde der Acedia. Diese Sünde tritt nur dann ein, wenn jemand sich in etwas betrübt, was er direkt Gott wegen machen muss.
Dies bedeutet im Klartext, dass nicht jede Faulheit gleich schlimm ist, aber Faulheit qua Rückzug des Geistes von den göttlichen Dingen ist schlimm, weil wir dadurch nicht geistlich genährt werden und verkümmert. Schauen Sie doch Ihren Herr Pfarrer an!
IIª-IIae q. 35 a. 3 ad 3
Ad tertium dicendum quod in viris sanctis inveniuntur aliqui imperfecti motus acediae, qui tamen non pertingunt usque ad consensum rationis.
Zum Dritten lässt sich sagen, dass in den heiligen Männern auch irgendwelche unvollkommenen Bewegungen der Acedia angetroffen werden können, welche aber nicht zur Ebene der Zustimmung des Verstandes gelangen.
Ja, auch die Heiligen oder die Wüstenväter hatten schlimme Anfechtungen im Bereich der Acedia, aber sie haben sie überwunden, denn zur Heiligkeit kommt man durch die Überwindung der Versuchung und nicht dadurch, dass man keine Versuchungen erleidet. Wie die Wüstenväter sagen und die Erfahrung zeigt, je weiter man im geistlichen Leben fortschreitet, desto schlimmere Versuchungen hat man, absolut gesehen. Wie etwas, wenn man mehr Muskelmasse hat man mit schwereren Gewichten trainieren kann und muss, um weiterzukommen. Gott ist wirklich sehr gerecht, aber von nichts kommt nichts auch in diesem Bereich.
[1] http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel551-3.htm
[2] Mehr zu dieser Thematik siehe: http://www.rodorf.de/03_stgb/06.htm#02
[3] https://traditionundglauben.com/category/geistliches-leben/acedia/
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