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Das Phantomdekret
Immer, wenn wir denken, dass wir die Absichten von Franziskus nicht schlechter bewerten können, werden wir von der Wirklichkeit eines Besseren belehrt. Ja, es ist viel schlimmer. Wie nämlich der italienische Blog Il Sismografo bekannt gibt, ist das Dekret an die Petrusbruderschaft (FSSP), das eine Ausnaheregelung von den Auflagen von Traditionis Custodes darstellt, nirgends in den vatikanischen Medien zu finden. Es wurde weder auf Vaticana.va oder sonstwo in der offiziellen vatikanischen Presse veröffentlicht.
Was bedeutet das?
Dies bedeutet, dass man bestreiten kann, ob:
- das Dekret überhaupt herausgegeben wurde,
- es gültig ist.
ad 1. Gibt es das Dekret wirklich?
Die Petrusbruderschaft hat, nach ihren eigenen Angaben, am 19 Februar ein Papierexemplar dieses Dekrets erhalten, das auf den 11 Februar 2022 datiert wurde. Mit anderen Worten niemand hat außer der FSSP dieses Dekret jemals gesehen und hätte die FSSP es nicht auf ihrer eigenen Website veröffentlicht, so würden wir bis heute nichts davon wissen. Es wäre also theoretisch möglich, dass die FSSP das Dekret selbst verfasst hat oder das könnte man ihr vorwerfen, wenn Franziskus und der Vatikan die Existenz des Dekrets nicht bestätigen sollten.
ad 2. Ist es gültig?
Ein päpstliches Dokument muss promulgiert oder veröffentlicht sein, um gültig oder rechtskräftig zu sein. Der Papst ist an keine Promulgationsform gebunden, d.h. er muss nichts auf Vatican.va veröffentlichen, um es verbindlich zu machen, aber irgend eine Form der Bekanntmachung ist dennoch gefordert. Denn wie soll ein rechtliches Dokument gelten, wenn niemand davon weiß? Gilt denn ein quasi privates, postalisch zugestelltes Dokument, wie das an die FSSP, als veröffentlicht? Ist es gültig?
Rechtliche Fragen
Dies ist eine gute Frage an einen versierten Kirchenjuristen, der sicherlich nach Präzedenzfällen suchen wird. DSDZ weiß es nicht, er tippt aber auf “Nein”. Es gab aber auch geltende, aber nicht promulgierte Dokumente. So wurde zum Beispiel die Instruktion Crimen sollicitationis (1922) auch niemals veröffentlicht, weil ihr Inhalt – sexuelle Belästigung während der Beichte – Ärgernis hätte erregen können. Dies bedeutet aber nicht, dass Crimen sollicitationis nicht gültig war und angewendet werden sollte. So gibt es auch in jeder weltlichen Behörde interne Anordnungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, aber dennoch gelten. Aber der Inhalt des Dekrets an die FSSP hat ja nichts Anstößiges, wenigstens aus der katholischen Sicht nicht und es betrifft das öffentliche Wirken einer kirchlichen Gemeinschaft. Warum denn diese Geheimnistuerei?
Um zu verwirren, um zu verwirren!
Und sich dann anschließend herauswieseln zu können, wie Benedikt XVI. es in seinen Einlassungen versuchte. Kann denn die FSSP es beweisen, dass Franziskus wirklich dieses Dekret verfasst hat, wenn er es bestreitet? Nein, dann steht Aussage gegen Aussage. Es würde auch Bergoglio leicht fallen, diesen “Gnadenerweis” zurückzuziehen, weil er nirgendwo schriftlich fixiert wurde. Aus den Augen – aus dem Sinn! Wirklich raffiniert.
Il Sismografo stellt sich die Frage, ob vielleicht auch andere Ecclesia Dei Institute solche Dekrete erhalten haben, von denen wir nichts wissen? Aber gehen wir noch weiter, vielleicht sind unzählige privat-geheime päpstliche Dekrete unterwegs von denen niemand etwas weiß. Dies würde natürlich jeglichem rechtlichen Vorgehen oder jedem Legalitätsprinzip widersprechen, aber so ist halt unser Franze. Man muss ihn nehmen, wie er ist. Und immer wieder, wenn DSDZ sich die Frage stellt, ob er bei seiner Einschätzung des Bergoglio-Pontifikats nichts tiefer sinken kann, werden seine schlimmsten Befürchtungen übertroffen.
Chaos als Regierungsprinzip
Aber Chaos schaffen – Hagan lio – ist ja das Prinzip dieses Pontifikats, Anarchie und Rechtlosigkeit. Daher wird es leicht sein es irgendwann zu annullieren, denn:
a. Benedikt ist nicht wirklich zurückgetreten.
b. Bergoglio ist nicht Papst.
c. Seine Dekrete widersprechen nicht nur der Tradition, sondern wurden zweifelhaft promulgiert.
Natürlich sind Dekrete Bergoglios, wenn er kein Papst ist, null und nichtig, aber sollte ihn jemand dennoch für den Papst halten, so kommt hier der dritte Punkt zum Tragen. Die Kirchenjuristen sind unter Bergoglio nicht zu beneiden, denn es gibt jetzt keinen Buchstaben des Gesetzes, sondern den Rechtspositivismus eines Willkürherrschers. Hartes Brot.

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