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13. Januar
In der Auslegung zeigt der heilige Augustinus (Abhandlung 6 zu Job) im Anschluß an die Worte des heiligen Johannes bei der Vorstellung des Herrn die Wirksamkeit des Herrn bei der Spendung der von ihm eingesetzten Taufe (vergleicht dabei die Worte des Heiligen über den Herrn, in denen er genau sagt, was der Herr ist, mit den folgenden Worten desselben, worin er sagt, er hätte ihn nicht gekannt, sondern erst durch die Erscheinung der Taube ihn kennengelernt, und legt diese Worte in dem Sinne aus, daß Johannes durch die Taube die Tätigkeit des Herrn bei der christlichen Taufe kennengelernt habe) und zwar in der 7. Lesung berichtet er die Tatsachen und betont vor allem, was der heilge Johannes vom Herrn kannte, wo er ihn als Heiland vorstellte und ehe er die Taubengestalt sah:
Auslegung vom heiligen Bischof Augustin. Ehe der Herr kam um sich von Johannes im Jordan taufen zu lassen, kannte er ihn gemäß den Worten, in denen er sagt: „Du kommst zu mir, um getauft zu werden? Ich muß von dir die Taufe haben.“ Also: er kannte den Herrn, er kannte ihn als Gottessohn. Wie beweisen wir, daß er schon wußte, er würde mit übernatürlicher Kraft taufen? Bevor er zum Flusse kam, als viele zu Johannes eilten, um sich taufen zu lassen, sagte er ihnen: „Ich taufe euch mit bloßem Wasser; er aber nach mir kommt, der ist größer als ich, so daß ich nicht einmal wert bin, ihm die Schuhriemen aufzubinden; der wird euch bei der Taufe übernatürliche Feuerkraft spenden.“ Also er wußte auch das schon.
In der 8. Lesung zeigt der Heilige, daß die Worte des heiligen Johannes als den eigentlichen Wirker des Gnadenlebens bei der Taufe, den Herrn und die menschlichen Spender derselben nur als dessen Werkzeuge darstellen, daß also die Taufe (und das gilt auch von den anderen Sakramenten) von der Würdigkeit des Spenders in ihrem Werke unabhängig ist:
Was also hat er, damit er nicht im folgenden als Lügner angesehen wird – ein Gedanke, den Gott von uns fernhalten wolle – durch die Taube anderes gelernt, als daß in Christus eine derartige Eigentümlichkeit sein werde, auf Grund deren auch in dem Falle, wenn viele Spender die Taufe vornehmen würden, ob sie im Gnadenstande oder ob sie Sünder wären, die Heiligung durch die Taufe nur auf jenen zurückgeführt würde, über den die Taube herabgekommen war, von dem gesagt worden war: „Das ist der, der mit übernatürlicher Kraft tauft“? Mag Petrus die Taufe vornehmen, „der ist es, der tauft“; mag Judas die Taufe vornehmen, „der ist es, der tauft“. Denn wenn sich nach der Verschiedenheit des Wertes die Heiligkeit der Taufe richtet, wird es, weil der Wert verschieden ist, verschiedene Arten von Taufe geben; und man glaubt dann, daß man etwas um so Besseres erhält, je besser der scheint, von dem man es empfangen hat.
In der 9. Lesung bekräftigt der Heilige seine Ausführungen (mit dem Worte „Taube“deutet er den heiligen Petrus an, der der Sohn eines Jonas ist, und Jonas heißt Taube):
Die Heiligen selbst – beachtet dies, Brüder -, die gut sind und zur Taube gehören, die zu der Bürgerschaft einer Stadt Jerusalem gehören, sie, die als Gute in der Kirche gelten, von denen der Apostel sagt: „Der Herr kennt diejenigen, die zu ihm gehören“, haben verschiedene Gnadenstufen, sie haben nicht alle gleiche Werte. Die einen sind heiliger als die anderen, die einen sind besser als die anderen. Aus welchem Grunde sonst ist, wenn einer von dem, z. B. von einem im Gnadenzustand Lebenden, von einem Heiligen, ein anderer von einem getauft wird, der bei Gott weniger wert ist, der auf einer tieferen Stufe steht, der weniger enthaltsam ist, dessen Leben weniger taugt, aus welchem Grunde sonst ist demnach ein und dasselbe, was sie erhalten haben, als deshalb, weil „der es ist, der tauft“?
Kirchengebet:
Gott! Du hast an diesem Tage deinen Eingebornen den Heiden durch Weisung des Stern’s geoffenbaret; auch uns hast Du Dich durch den Glauben geoffenbaret. Deine Gnade sey ferner noch unsere Führerin, daß wir dahin kommen, wo wir deine Herrlichkeit von Angesicht sehen können, durch denselben Jesum Christum, unsern Herrn! Amen.
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Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stundengebet oder das römische Brevier, Bd. I, Regensburg 1926, 888 f.
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