Tradition und Glauben

27. September: Fest der heiligen Martyrer Kosmas und Damian

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Kosmas und Damian, Brüder aus Arabien, in der Stadt Ägea geboren, waren vornehme Ärzte und heilten unter den Kaisern Diokletian und Maximian, weniger durch ärztliche Willenskraft als durch Christi Kraft die Krankheiten, auch wenn sie sonst unheilbar waren. Als der Präfekt Lysias von ihrer religiösen Anschauung Mitteilung erhalten hatte, ließ er sie vor sich führen; nachdem er sie nach ihrer Lebensweise und nach dem Bekenntnis des Glaubens gefragt hatte, verkündeten sie freimütig, sowohl daß sie Christen seien, als auch daß der christliche Glaube zum Heil notwendig sei; da befahl er ihnen, die Götzen zu verehren; und drohte, wenn sie dies ablehnten, mit Qualen und mit dem schmerzvollen Tod.

Als er aber einsah, dass er ihnen solches vergeblich vorhalte, sagte er: bindet ihnen Hände und Füße und foltert sie mit ausgesuchten Peinen! Als jene das Gebotene ausführten, blieben Kosmas und Damian doch bei ihrem Entschluss. Deshalb wurden sie, gefesselt, wie sie waren, in das tiefe Meer geworfen; und als sie von dort heil und von Fesseln frei herauskamen, ließ sie der Präfekt, der das Geschehene auf Zauberkunststücke zurückführte, in den Kerker schaffen, am nächsten Tage herausführen und auf einen brennenden Scheiterhaufen werfen. Da aber daselbst die Flamme vor ihnen zurückwich, befahl er, sie nach mannigfachen und grausamen Peinigungen mit dem Beil zu enthaupten. So erlangten sie in die Bekenntnis Jesu Christi die Palme des Martyriums.

Kirchengebet

Wir bitten Dich, allmächtiger Gott: Laß uns, die wir das Geburtsfest Deiner heiligen Martyrer Cosmas und Damian begehen, durch ihre Fürsprache von allen drohenden Übeln befreit werden. Durch unsern Herrn. Amen.

Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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