
Evangelium des siebzehnten Sonntags nach Pfingsten
Mt 22, 34 – 46 Als die Pharisäer erfuhren, daß er die Sadduzäer zum Schweigen gebracht habe, kamen sie zusammen. Und einer von ihnen, ein Gesetzeslehrer, wollte ihn auf die Probe stellen und fragte ihn: „Meister, welches ist das größte Gebot im Gesetze?“ Er antwortete ihm: „Du sollst den Herrn deinen Gott lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Gemüte. Das ist das größte und erste Gebot. Das zweite ist diesem gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.“ Als dann die Pharisäer beisammen waren, richtete Jesus an sie die Frage: „Was haltet ihr von Christus? Wessen Sohn ist er?“ Sie antworteten ihm: „Davids Sohn.“ Da sprach er zu ihnen: „Wie nennt ihn dann David im Geiste Herr, da er sagt: Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde zum Schemel deiner Füße mache (Ps. 109, 1)? Wenn nun David ihn Herr nennt, wie ist er dann sein Sohn?“ Darauf konnte ihm niemand Antwort geben. Und von dem Tage wagte niemand mehr, ihm eine Frage vorzulegen.
Predigttext des Kirchenvaters
Auslegung vom heiligen Johannes Chrysostomus.
Nachdem die Saddzuäer beschämt worden waren, treten wieder Pharisäer heran; und wo es richtiger gewesen wäre, ruhig zu bleiben, wollten sie einen Streit beginnen; und sie schicken einen, der sich als Gesetzeskundiger ausgab, vor, nicht in der Absicht, etwas zu lernen, sondern ihn auf die Probe zu stellen; und sie fragen also, welches das vornehmste Gebot im Bundesgesetze sei. Denn da das vornehmste das ist: Du sollst den Herrn, deinen Gott lieben, waren sie der Meinung, daß er ihnen Anhaltspunkte herbeibringen würde zur Verbesserung dieses Gebotes durch irgend einen Zusatz, weil er sich als Gott ausgab, und stellen eine solche Frage. Was tut also Christus? Um zu zeigen, daß sie deshalb so weit vorgegangen seien, weil in ihnen nichts von der Liebe sei, sondern weil sie von neidischer Eifersucht verzehrt würden, sagt er: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben; das ist das erste und größte Gebot. Das zweite aber ist diesem gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.‟
Weshalb ist es diesem gleich? Weil dieses zu jenem hinleitet und wiederum von jenem geschützt wird. „Wer nämlich schlechtes tut, der hat Abneigung vor dem Lichte und kommt nicht zum Licht.“ Und wiederum: „Es sagt der Tor in seinem Herzen: Es gibt keinen Gott.“ Darauf folgt: „Sie sind verdorben und des Abscheus wert in ihren Plänen.“ Und wiederum: „Die Wurzel aller Übel ist die Habgier; und weil ihr gemäß einige gierig waren, sind sie irre geworden am Glauben.“ Und: „Wer mich liebt, wird meine Gebote beobachten“, von denen das Hauptgebot und die Grundlage der anderen ist: „Du sollst Gott, deinen Herrn, lieben, und du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“
Wenn also Gott lieben dasselbe ist, wie den Nächsten lieben – denn „Wenn du mich liebst, Petrus, sagt er, dann sei Hirt über meine Schafe – wenn außerdem die Liebe zum Nächsten es bewirkt, daß man die Gebote beachtet, sagt er mit Recht, daß von diesem alles im mosaischen Gesetz und bei den Propheten Vorgeschriebene abhängt. Und wie er im Vorhergehenden, wo er über die Auferstehung gefragt wurde, mehr an Lehre vorbrachte, als die Fragesteller wünschten, so fügte er an dieser Stelle, bezüglich des ersten Gebotes befragt, das zweite, das nicht viel geringer sei als das erste, aus eigenem Antrieb bei: „Das zweite ist nämlich dem ersten gleich.“ So gab er unbemerkt zu verstehen, daß sie vom Hasse zur Frage angeregt wurden. „Die Liebe nämlich, heißt es, ist nicht eigensüchtig.“
V. Du aber, o Herr, sei uns gnädig.
R. Gott sei Dank gesagt.
Kirchengebet
Wir bitten Dich, o Herr! verleih, das dein Volk allen Ansteckungen des Satans entkomme und Dir als dem einzigen Gott mit reinem Herzen zugethan sey! Amen.
Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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