Bischof Fellay verstieß gegen das französische Recht, gegen das Kirchenrecht, gegen ein Abkommen zwischen der FSSPX und dem Vatikan und gegen das eigene FSSPX-Tribunal, indem er Pater Roisnel weder den staatlichen noch den kirchlichen Behörden meldete und zur Bestrafung überließ. Und wir sprechen hier von einer dreifachen nachgewiesenen Vergewaltigung mit Folter und vom sexuellen Missbrauch …
