Tradition und Glauben

Crashkurs-Fegefeuer (3 von 3)

Noch keine Bewertung.
Beitrag hören

Lehre von der Genugtuung (satisfactio)

All diese oben dargelegten Überlegungen spielen in der Lehre von der Genugtuung (satisfactio) eine wichtige Rolle. Genugtun (satisfacere) bedeutet im Allgemeinen: „seiner Pflicht genügen“. Im engeren Sinn bedeutet es: „einen angerichteten Schaden ersetzen oder für die Beleidigung gerechte Sühne leisten“; demnach Gott gegenüber auch. Für die ihm zugefügte Beleidigung der Sünde einen der Gerechtigkeit entsprechenden Ersatz leisten.[1] Und diese Genugtuung muss man entweder in diesem Leben oder im Fegefeuer leisten, da nach jeder – auch der lässlichen Sünde – zeitliche Sündenstrafen übrig bleiben.

Das Trienter Konzil hat die Lehre von der Genugtuung, als sie von den Reformatoren geleugnet wurde, dogmatisiert:

Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld (culpa) vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe (reatus poenae) getilgt, dass keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe (poena temporalis) übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. *1543]. (DH 1580).

Denn nur die Taufe tilgt alle zeitlichen und ewigen Sündenstrafen. Die Beichte tut es nicht und deswegen ist die Taufe unhintergehbar und unwiederholbar:

Daher muß man lehren, daß die Buße eines Christenmenschen nach dem Fall ganz anders beschaffen ist als die bei der Taufe, und daß in ihr nicht nur das Ablassen von den Sünden und der Abscheu vor ihnen, oder »ein zerknirschtes und gedemütigtes Herz« [Ps 51,19] enthalten sind, sondern auch ihr sakramentales Bekenntnis – wenigstens der Wunsch, es zu gegebener Zeit abzulegen –, die Lossprechung durch den Priester und ebenso die Genugtuung durch Fasten, Almosen, Gebete und andere fromme Übungen des geistlichen Lebens, zwar nicht anstelle der ewigen Strafe, die durch das Sakrament oder den Wunsch nach dem Sakrament zusammen mit der Schuld erlassen wird, aber anstelle der zeitlichen Strafe [Kan. 30], die (wie die Heilige Schrift lehrt) denen nicht immer ganz – wie es in der Taufe geschieht – erlassen wird, die – undankbar gegenüber der Gnade Gottes, die sie empfangen haben – den Heiligen Geist betrübten [vgl. Eph 4,30] und sich nicht scheuten, den Tempel Gottes zu entweihen [vgl. 1 Kor 3,17]. (DH 1543)

Die Lehre vom völligen Erlassen der Sündenstrafe ist unbiblisch:

Was schließlich die Genugtuung betrifft, […] , so erklärt das heilige Konzil, daß es völlig falsch ist und mit dem Wort Gottes nichts zu tun hat, daß die S c h u l d vom Herrn niemals vergeben werde, ohne daß a u c h d i e gesamte S t r a f e erlassen werde [Kan. 12 und 15]. Es finden sich nämlich in der heiligen Schrift klare und deutliche Beispiele [vgl. Gen 3,16–19; Num 12,14f; 20,11f; 2 Sam 12,13f], durch die – abgesehen von der göttlichen Überlieferung – dieser Irrtum ganz offensichtlich widerlegt wird. (DH 1689)

In der Tat scheint auch das Wesen der göttlichen Gerechtigkeit zu erfordern, daß diejenigen anders von ihm in die Gnade aufgenommen werden, die vor der Taufe aus Unwissenheit gefehlt haben, als die, welche sich – einmal von der Knechtschaft der Sünde und des Teufels befreit – auch nach dem Empfang der Gabe des Heiligen Geistes nicht fürchteten, wissentlich den Tempel Gottes zu entweihen [vgl. 1 Kor 3,17] und den Heiligen Geist zu betrüben [vgl. Eph 4,30]. (DH 1690)

Die zeitliche Sündenstrafe wirkt erzieherisch und hält in der Zukunft von der Sünde ab:

Auch für die göttliche Milde ziemt es sich, daß uns die Sünden nicht so ohne jede Genugtuung vergeben werden,  daß wir bei gegebener Gelegenheit die Sünden für geringfügiger erachten, den Heiligen Geist schmähen [vgl. Hebr 10,29] und beleidigen und so in noch schwerere fallen und uns den Zorn anhäufen am Tage des Zornes [vgl. Röm 2,5; Jak 5,3]. Denn zweifellos halten diese genugtuenden Strafen sehr von der Sünde zurück, halten sie gewissermaßen im Zaum und machen die Büßenden für die Zukunft vorsichtiger und wachsamer; sie heilen auch die Überreste der Sünden und beseitigen die durch einen schlechten Lebenswandel erworbenen fehlerhaften Gewohnheiten durch die entgegengesetzten Betätigungen der Tugenden.

Es wurde aber auch niemals in der Kirche Gottes ein Weg für sicherer erachtet, die vom Herrn drohende Strafe abzuwenden, als daß die Menschen mit wahrem Seelenschmerz diese Werke der Buße [vgl. Mt 3,2 8; 4,17; 11,21] häufig verrichten. (1690)

Die persönliche Genugtuung schmälert die Verdienste Christi nicht, sondern schöpft aus seinem Sühneleiden ihre Kraft:

Hinzu kommt, daß wir dadurch, daß wir in der Genugtuung für die Sünden leiden, Christus Jesus, der für unsere Sünden Genugtuung geleistet hat [vgl. Röm 5,10; 1 Joh 2,1f], aus dem alle unsere Fähigkeit stammt [vgl. 2 Kor 3,5], gleichförmig werden und daher auch ein ganz sicheres Pfand haben, daß wir, wenn wir mitleiden, auch mitverherrlicht werden [vgl. Röm 8,17].  (DH 1690)

Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessen, der uns stärkt, alles [vgl. Phil 4,13]. So hat der Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen [vgl.1 Kor 1,31; 2 Kor 10,17; Gal 6,14] in Christus, in dem wir leben [vgl. Apg 17,28], in dem wir uns Verdienste erwerben, in dem wir Genugtuung leisten, indem wir »würdige Früchte der Buße« bringen [Lk 3,8; Mt 3,8], die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden [Kan. 13f]. (DH 1691)

Die Anweisung an die Priester empfiehlt solche Werke der Genugtuung aufzuerlegen, damit keine Nachsicht mit der Sünde oder Verzweiflung entsteht: 

Die Priester des Herrn müssen also in dem Maße, in dem es ihnen der Geist und die Klugheit eingeben, mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Vergehen und die Fähigkeit der Büßenden heilsame und a n g e m e s s e n e G e n u g t u u n g e n a u f e r l e g e n , damit sie nicht, wenn sie vielleicht Nachsicht mit den Sünden haben und recht gnädig mit den Büßenden umgehen, einige sehr leichte Werke für schwerste Vergehen auferlegen und so mitschuldig an fremden Sünden werden [vgl. 1 Tim 5,22]. Sie sollen aber vor Augen haben, daß die Genugtuung, die sie auferlegen, nicht nur zum Schutz des neuen Lebens und zur Arznei für die Schwachheit gereichen soll, sondern auch zur Strafe und Züchtigung für vergangene Sünden: denn daß die Schlüssel der Priester nicht nur zum Lösen, sondern auch zum Binden überlassen wurden [vgl.Mt 16,19; 18,18; Joh 20,23; Kan. 15], glauben und lehren auch die alten Väter.

Sie waren deshalb aber nicht der Ansicht, das Sakrament der Buße sei ein Ort des Zornes oder der Strafen; ebenso hat niemals ein Katholik geglaubt, daß aufgrund dieser unserer Genugtuungen die Kraft des Verdienstes und der Genugtuung unseres Herrn Jesus Christus verdunkelt oder irgendwie verringert werde; indem die Neuerer dies erkennen wollen, lehren sie, die beste Buße sei ein neues Leben [vgl. *1457], so daß sie alle Kraft und allen Nutzen der Genugtuung beseitigen [Kan. 13]. (DH 1692)

Die Genugtuung kann man auch durch das geduldige Ertragen der täglichen Plagen und Schicksalsschläge erwirken, denn diese Einstellung zeugt von Liebe (caritas):

Kap. 9. Die Werke der Genugtuung

Es lehrt außerdem, daß die Großzügigkeit der göttlichen Wohltätigkeit so groß ist, daß wir nicht nur durch die Strafen, die wir willentlich von uns aus zur Ahndung für die Sünde auf uns genommen haben, oder die durch die Entscheidung des Priesters nach dem Ausmaß des Vergehens verhängt wurden, sondern auch (was der größte Beweis der Liebe ist) durch die zeitlichen Plagen, die von Gott auferlegt und von uns geduldig ertragen werden, bei Gott, dem Vater, durch Christus Jesus Genugtuung leisten können [Kan. 13]. (DH 1693)

Wenn wir uns die Lehre von der Genugtuung, die wirklich völlig logisch und konsistent ist, denn Gott ist die höchste Gerechtigkeit und Vollkommenheit und lässt keine Unvollkommenheit an uns zu und keine Beleidigung seiner Majestät ungesühnt, so ist es ganz klar, dass man nach dem Tod, im Fegefeuer, die Genugtuung leisten muss, falls man zu Lebzeiten nicht genug leistete. Wir alle haben die Tendenz unsere Sünden schönzureden, hauptsächlich deswegen, weil wird nicht eine klare Sicht der Dinge haben. Die meisten Menschen haben diese erst im Augenblick des Todes und wie aus Privatoffenbarungen klar wird: man sühnt auch das, was man nicht als Sünde betrachtet hat. Man hat dann die klare Sicht und sagt sich:

Mein Gott, wie konnte ich nur. War ich dumm! Ich konnte ich Dich so in all meinen Taten beleidigt haben.

Denn jede Sünde geht direkt gegen Gott, nicht gegen den Nächsten, auch wenn sie ihn betreffen sollte. Stellt man sich diese Lehre vor Augen, dann wird einem klar, dass der nachkonziliare Laxismus nicht nur unzählige Seelen in die Hölle führte, sondern auch den Aufenthalt im Fegefeuer für viele Seelen verlängerte, die sich dort nicht so lange aufhalten würden:

  • wenn ihnen jemand, z.B. der gute Herr 1968-er-Pfarrer mit der bürstenschnittigen Pastoralassistentin die katholische Lehre von den zeitlichen Sündenstrafen und der Genugtuung vermittelt hätte;
  • wenn für sie jemand beten, opfern und Hl. Messen bestellen würden, denn diese Hilfsmittel (suffragia) kommen den Armen Seelen zur Hilfe. Es ist so als würden wir auf ihr Fegefeuer-Konto Geld überweisen.

DSDZ hat irgendwo in einer Privatoffenbarung gelesen, dass das Fegefeuer gleichsam „überquillt“ und es die Armen Seelen nach dem Konzil wirklich schwer haben, weil erstens ihrer kaum im neuen Kanon der Messe gedacht wird und kaum für Arme Seelen Messen gelesen werden. Weil kaum noch Katholiken an das Fegefeuer glauben, wenigstens in den deutschsprachigen Ländern, dann sitzen die Armen Seelen ein und warten auf Allerseelen, wo allen von ihnen „fette“ drei Messen zugewendet werden. Aber nur einmal pro Jahr für alle Seelen ist wirklich recht wenig. In Polen lassen noch wirklich viele Menschen insbesondere im November Messen für Verstorbene lesen, weil es sich so gehört und man es auch nicht ganz genau weiß, nichtsdestotrotz ist es unmöglich im November oder frühen Dezember einen freien Messe-Termin zu erhalten. Aber in den D-A-CH Ländern ist es ziemlich hoffnungslos, denn der Pfarrer und die bürstenschnittige Assistentin haben über die Jahre hindurch ganze Arbeit geleistet, sodass kaum jemand mehr ans Fegefeuer glaubt. Wir haben also die Existenz des Fegefeuers von der Lehre von der Genugtuung her dargelegt. Mit anderen biblischen, patristischen und dogmatischen Beweisen werden wir uns an einer anderen Stelle beschäftigen.


[1] Diekamp-Jüssen, Katholische Dogmatik, Wil 2012, 1053.

Bitte bewerten Sie!

Translate

Werbung

Letzte Beiträge

Letzte Beiträge

Kommentare

Top Beiträge

P. Robert McTeigue SJ, Was viele Priester nicht mehr glauben (3 von 6). Unartigkeit und Mode
Jetzt alle vorkonziliaren Breviere auch auf Deutsch online
Sonntagspflicht im Lichte der vorkonziliaren Moraltheologie (9 von 15). Moralisches Unvermögen (iv) Sorge um Gewinnausfall
Sonntagspflicht im Lichte der vorkonziliaren Moraltheologie (1 von 15). Einführung
Sr. Marie de la Croix, "Manuskript des Fegfeuers". Vom Fegefeuer (xix). St. Michael (i)
Donnerstag in der Pfingstoktav

Archive

Gesamtarchiv
Monatsarchive

Beitrag teilen

Werbung

UNSERE pRODUKTE

Werbung

Spenden

Blogstatistik

Kommentar- und Printfunktion nur für Abonnenten.

  • 608.239 Besuche
error: Content is protected !!