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Ein Supergau
Sogar DSDZ (dem Schreiber dieser Zeilen) fehlen die Worte, um die verheerenden Konsequenzen der bekanntgewordenen Benedikt-Einlassungen im Westpfahl-Spilker-Wastl-Gutachten {1277- 1358}[1] auf die Kirche in Deutschland, die Weltkirche und für ganze Jahrhunderte darzustellen. Benedikt hat die Kirche, wie durch eine Atombombe, durch seinen zumindest zweifelhaften Rücktritt zerstört, jetzt aber hat er die Neutronenbombe seiner Einlassungen gezündet. Was den Atombombenschlag überlebte, geht jetzt durch die Neutronenbombe zugrunde. Jetzt bleibt nichts mehr übrig:
- von seinem guten Namen,
- von seiner persönlichen Integrität,
- von seiner Gelehrsamkeit,
- von seiner Intelligenz
- von seiner Sittlichkeit.
Es wäre wirklich besser gewesen, wenn Benedikt gar nicht geantwortet hätte, sein hohes Alter, Gedächtnislücken und anfängliche Demenz vorgeschützt hätte, anstatt sich selbst zu demontieren. Aber es geht nicht so sehr um ihn als um uns, denn wir Katholiken, die diesen Supergau noch überhaupt überleben, bekommen es noch jahrhundertlang aufs Brot geschmiert:
Und das war Euer Papst. So lügnerisch, so dumm!
Wir halten hier bei Tradition und Glauben Benedikt weiterhin für den Papst, allerdings für den schlimmsten Papst der Kirchengeschichte, denn kein Papst zuvor hatte systemisch durch seinen versuchten Rücktritt und die letzten Einlassungen der Kirche dermaßen geschadet. Allerdings haben seine Einlassungen, in denen er leider offensichtlich lügt (wir meinen nicht nur die Aussage zum 15.01.1980), nichts mit dem Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit zu tun. Diese betrifft nur ex cathedra Äußerungen über Dogma und Moral. Hier aber haben wir es nur mit Einlassungen des Papstes als Privatperson zu tun, die eine Zeit betreffen, in der er noch kein Papst war. Denn das Dogma der Unfehlbarkeit und die damit verbundene Assistentia negativa hebt nicht den freien Willen auf und schützt vor Sünde, wie der des Lügens, nicht. Man bleibt auch als Papst der Mensch, der man ist.
Das Gutachten
DSDZ hat seit Donnerstag Teile des Gutachtens gelesen, und zwar:
- IV. Darstellung der kirchen(straf)rechtlichen Hintergründe und Entwicklungen [S. 167-200]{196-229}
- 5. Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger (1977-1982) [S. 682-753] {740-811}
- Anlage 2 – Stellungnahme Papst em. Benedikt XVI. – {1277-1358}
- Sonderband: Der Fall X {1437-1816}

Dies sind 564 Seiten, die einen tiefen und erschütternden Einblick in die Welt der Kirchenhierarchie und in die Welt Benedikts geben. DSDZ ist von der Qualität, Objektivität und Sachwissens der Gutachter im Bereich des Kirchenrechts tief beeindruckt, da diese Kanzlei teilweise dieselben Quellen und Fachliteratur zitiert, wir hier schon vorgestellt haben. Auch ein anderer akademischer Gutachter bestätigt den Anw, dass sie wirklich die objektiven Kriterien des Kirchenrechts anwenden, die sie anhand der Fachliteratur eruieren konnten, da sie ja selbst an keinen kirchlichen Gerichten arbeiten. Benedikts Versagen als Bischof wird also an einem objektiven Maßstab des Kirchenrechts gemessen, ebenso wie sein Versagen als Theologe am objektiven Maßstab der Dogmatik gemessen werden sollte.
Warum ist es ein Supergau?
Weil er uns allen klar macht, dass:
- wie er in der Dogmatik gelogen hat („Hermeneutik der Kontinuität“),
- wie er in der Liturgie gelogen hat („Zwei Formen des römischen Ritus“),
- wie er in der Anwendung der Kirchendisziplin gelogen hat („Geheimrecht“, „CIC 1917 nicht länger gültig“),
- so lügt er leider bezüglich seiner Anwesenheit an der Ordinariatssitzung vom 15.01.1980.
Bei a) bis c) braucht man Fachwissen, um die Lügen nachvollziehen zu können, bei d) sieht es jeder. Er wird im Protokoll als anwesend geführt [Anlage 2, 176-180] {1622-1893}, aber:

„So bestreitet Kardinal Ratzinger/Papst Benedikt XVI., in der Ordinariatssitzung vom 15.01.1980 anwesend gewesen zu sein. Dies tut er entgegen dem mit dem Protokoll zu dieser Ordinariatssitzung dokumentierten Stand der Akten, denn er wird dort nicht als „abwesend“ geführt, was er in anderen Fällen dahingehend bestätigt, dass er tatsächlich an der jeweiligen Ordinariats-sitzung teilgenommen habe.
[…] Dies überrascht aus Sicht der Gutachter insbesondere schon deshalb, weil seine Teilnahme, soweit ersichtlich, bisher entgegen seiner jetzigen Stellungnahme vom 14.12.2021 von niemandem infrage gestellt wurde. Es überrascht auch deshalb, weil Kardinal Ratzinger/Papst Benedikt XVI. in anderen Fällen jedenfalls konzediert, dann, wenn er in Protokollen zu einer Ordinariatssitzung als nicht abwesend geführt wurde, an dieser Sitzung auch teilgenommen zu haben.“ {1622-1623}
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Das Subjektivitäts-Axiom
Die Verteidigungslinie Benedikts ist so verheerend, dass man sich fragen muss, wer ihm diese Einlassung von 82 Seiten erlaubte und ob er es selbst überhaupt verfasst oder wenigstens sie gutgeheißen hat. Dies wird wirklich der Fall gewesen sein, denn wir erfinden hier kein „BenediktBot“ oder einen Doppelgänger, der als Benedikt scheint, aber keiner ist, während der echte Benedikt einen Ausbruch plant, um Bergoglios Herrschaft durch die wahre, katholische Lehre zu stürzen. Benedikt stellt, leider Gottes, am Anfang seiner Einlassungen, quasi axiomatisch einen Grundsatz auf, der ihm zum Verhängnis wird:
- Ich habe ein Bombengedächtnis und erinnere mich an alles,
ergo
2. Woran ich mich nicht erinnere, fand einfach nicht statt. So!
Aber lesen wir seine eigenen Worte durch {1278}:

Dies behauptet ein 94-Jähriger, der vor 9 Jahren seit Papstamt aus Gesundheitsgründen niederlegte. Er kann sich dennoch an alles erinnern, was vor über 40 Jahren stattfand. Wie soll denn das gehen? Insbesondere erinnert er sich daran, wo er nicht war, d.h. dass er an der berüchtigten Ordinariatssitzung vom 15.01.1980 nicht teilgenommen hatte, wo über die Aufnahme eines vorbestraften und pädophilen Priesters entschieden wurde. Es ist schon möglich sich an viele Dinge zu erinnern, insbesondere dann, wenn es hoch emotionale Ereignisse gewesen sind, wie kann man sich aber an etwas erinnern, was gar nicht stattfand, weil man abwesend gewesen ist?
Aber schon alleine der Ansatz, dass das, woran man sich subjektiv nicht erinnert, objektiv nicht stattgefunden hat, ist narzisstisch, subjektivistisch und solipsistisch zu nennen. Und die beiden letzten Adjektive sind für die gesamte Theologie Ratzingers charakteristisch, worauf wir schon mehrmals, Stichwort deutscher Idealismus, aufmerksam machten. Ratzinger nimmt an, auf dem Sumpf des deutschen Idealismus fußend, dass nur das existiert, dem er in seinem Bewusstsein die Zustimmung gibt. Er lebt also die ganze Zeit im Reich des „wesentlichen Irrtums“, vgl. Kan. 188, was sich auch auf seinen ungültigen Rücktritt auswirkte. Denn ein papa emeritus ist nicht möglich, gleich, was Benedikt davon hält. Entweder man ist Papst und amtierend oder man ist Kardinal in schwarzer Soutane, weil man als Papst zurückgetreten ist. Denn ist, nach Ratzinger, das, was sich außerhalb des eigenen Bewusstseins befindet, einfach nicht existent. In der Kollision mit dem Strafrecht muss selbstredend diese Ansicht den Kürzeren ziehen oder man muss zur Lüge übergehen, um sich herauswinden zu können.
Es gibt aber noch einen Widerspruch, mit dem sich Benedikt und damit leider die ganze Kirche lächerlich macht. Wenn er also solch ein Gedächtnis hat, um das ihn manch eine Elefantenherde beneiden würde, warum braucht er denn die Akteneinsicht? Er schreibt ja:
„Auch möchte ich mich dafür bedanken, dass mir schlussendlich die Möglichkeit einer digitalen Akteneinsicht gewährt wurde, damit ich nach Kräften zur Aufarbeitung beitragen kann.“ {1277}
Er räumt selbst ein, dass „die zu überprüfenden Aktenbestände […] an vielen Stellen lückenhaft und unvollständig sind“. {1278-79} Interessanterweise beruft er sich ausgerechnet auf diese lückenhaften Akten und nicht auf sein Bombengedächtnis, um sich zu entlasten, indem er mehrmals schreibt:
“[…] nach der Akteneinsicht” {1281}
“[..] aus dem mir vorgelegten Aktenmaterial” {1283}
“[…] dass ich entsprechen der Aktenlage nicht anwesend war” {1283}
Die Akten werden also doch bemüht und dienen der Entlastung, denn, entgegen der Behauptung des guten Langzeitgedächtnisses, ist das, was nicht in den Akten vorliegt, ebenfalls nichtexistent. Fassen wir also zusammen:
- Woran sich Ratzinger/Benedikt nicht erinnert, hat nicht stattgefunden.
- Was nicht in den Akten ist, hat nicht stattgefunden.
- Im Fall aber der Ordinariatssitzung vom 15.01.1980, die in den Akten vermerkt ist, hat diese zwar stattgefunden, Ratzinger war aber nicht da, obwohl es in den Akten anders steht.
Mein Gott!
Wie man gerade nachlesen kann, korrigierte Benedikt seine Aussage und stellt nunmehr fest, dass er an dieser Sitzung dennoch teilgenommen habe.
„Zum Gutachten wird es eine Stellungnahme geben. Er möchte aber jetzt schon klarstellen, dass er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat. Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch.
Er möchte betonen, dass dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war. Wie es dazu kam, wird er in der noch ausstehenden Stellungnahme erklären. Dieser Fehler tut ihm sehr leid und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.
Objektiv richtig bleibt aber, dokumentiert durch die Aktenlage, die Aussage, dass in dieser Sitzung über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden wurde. Vielmehr wurde lediglich der Bitte entsprochen, diesem während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen.“
Dies ist höchst unglaubwürdig, zumal Benedikt diese Aussage der Abwesenheit mehrmals schriftlich wiederholt. Wir warten ab, wie er jetzt seine Aussage dreht, aber seine Einlassungen sind im Ganzen dermaßen skandalös, dass diese Richtigstellung nichts mehr retten wird.
Mehr Beiträge zu Ratzinger/Benedikt XVI finden Sie hier.
[1] {} steht für Seiten in der PDF-Datei. [] steht für Seiten im Gutachten.

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