Tradition und Glauben

Die Novus Ordo Sakramente sind gültig – der Novus Ordo Ritus ist mangelhaft. Eine Skizze

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Die beiden Artikel über die Novus Ordo Messe haben Wellen geschlagen, da vorher unsere Seite nicht so oft frequentiert wurde. Dies zeigt, dass es sich um Themen handelt, welche viele Menschen beschäftigen. Es bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass auch die Novus Ordo Messe gültig ist, dass in ihr das gültige Sakrament der Eucharistie gespendet und empfangen werden kann, wenn die von der Kirche vorgegebenen Voraussetzungen zu einer gültigen Sakramentenspendung eingehalten werden. Ebenso sind auch alle anderen Novus Ordo Sakramente gültig. Wir werden uns dieser Thematik sicherlich noch mit aller Ausführlichkeit widmen und dabei alle Einwände des Lesers dspecht berücksichtigen. An dieser Stelle nur eine erste Feststellung:

“Menschen reden aneinander vorbei, denn sie sagen dasselbe » Novus Ordo Messe ist ungültig«, meinen aber etwas anderes.”

Wenn also ein Gegner der Neuen Messe sagt:

            „Die Novus Ordo Messe ist nicht gültig“,

so weiß man nicht, ob er damit meint, dass:

  1. Kein Sakrament zustande kommt? oder
  2. Der Ritus, in welchem das Sakrament stattfindet oder nicht stattfindet nicht gültig, im Sinne nicht katholisch ist.

Die meisten Traditionalisten meinen (2), manche auch (1) und (2), während die Verteidiger der Neuen Messe nur (1) heraushören.

Die Frage der Gültigkeit

Die ganze Thematik ist recht kompliziert, da in der vorkonziliaren Literatur, soweit der Schreiber dieser Zeilen es weiß, ausschließlich die Problematik der Gültigkeit des Sakraments aber nicht die Gültigkeit eines sakramentalen Ritus erörtert wurde. Warum? Weil die Gültigkeit die absolut minimalen Anforderungen einer Sakramentenspendung darstellt, der Ritus hingegen, um es sehr vereinfacht auszudrücken, den liturgischen Rahmen bietet, welcher die Würdigkeit dieser Sakramentenspendung sichert und an sich gnadenbringend und gnadenspendend ist. Eine Taufe ist auch dann gültig, wenn ein Ungetaufter einen Menschen mit Wasser begießt und ihm sagt:

“Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.”

So hat es die Kirche, seit der frühen Entscheidung über die Häretikertaufe im III Jhd. schon immer gesehen und diese Sicht dogmatisiert (DH 802, 1314, 1617, 646).[1] Empfängt aber der auf diese Art und Weise getaufte alle Gnaden, welche ihm eine feierliche Taufe, bei Erwachsenen nach einer längeren Taufvorbereitung, gegeben hätte? Natürlich nicht, weil alle Sakramentalien dabei fehlen, welche auch wirken, obzwar nicht ex opere operato.

            Festzuhalten bleibt:

  • Die Gültigkeit bestimmt das absolute Minimum.
  • Der sakramentale Rahmen des Ritus wird zur Gültigkeit der meisten Sakramente nicht verlangt und zwar:
    • Nicht bei der Taufe,
    • Nicht bei der Beichte,
    • Nicht bei der Krankensalbung
    • Wohl nicht bei der Priesterweihe
    • Nicht bei der Ehe
    • Nicht bei der Eucharistie
  • Wären der sakramentale Rahmen des Ritus zur Sakramentenspendung notwendig, so würde die Kirche nicht zwischen Gültigkeit und Würdigkeit unterscheiden.

Die Frage nach der “Gültigkeit” des Ritus

Die Frage nach der Gültigkeit eines Ritus stellte sich vor dem letzten Konzil nicht, da es nur einen und zwar seit dem Tridentinum nur den Tridentinischen gab. Die anderen Riten der Westkirche:

  • Der ambrosianische Ritus,
  • Der Braga Ritus,
  • Der mosarabische Ritus,
  • Der benediktinische Ritus,
  • Der karmelitanische Ritus,
  • Der zistersianische Ritus,
  • Der dominikanische Ritus,
  • Der karthusianische Ritus,
  • Der prämonsterianische Ritus[2]
  • Und andere (denn manche sind schon ausgestorben)

wichen und weichen voneinander und vom tridentinischen Ritus wohl so wenig ab, dass wohl niemand auf die Idee kam zu untersuchen, welcher der bessere sei? Der Schreiber dieser Zeilen hat noch keine Kompetenzen in den anderen Riten der Westkirche, aber der einzige „Ritenstreit“, der vor dem Konzil entbrannte, betraf ja etwas gänzlich anderes. Der Hl. Pius V hat ja in seiner Weisheit alle Riten gelten lassen, die älter als 200 Jahre alt waren und daher nicht von den Reformatoren stammen konnten, um die Gewohnheiten der Gläubigen und der Ordensleute nicht zu stören. Wohl niemand kam auf die Idee zu schreiben, dass z.B. die Messen im mosarabischen Ritus ungültig sind oder dass dieser Ritus weniger heiligt als bspw. der ambrosianische es tut.

Ein direkter Vergleich mit den Riten der Ostkirchen entzog sich den Lateinern wohl auch deswegen, da sie an ihnen nach dem Großen Schisma nicht teilnehmen konnten und auch vorher es wohl keine Biritualität gab. (Vielleicht auch doch, wir wissen es im Moment einfach nicht.) Daher kann die Frage, ob ein Ritus zur Ungültigkeit des Sakraments beitragen kann, anhand der vorkonziliaren Literatur kaum geklärt werden. Aber die Antwort wäre: „Nein“, was wir noch ausführen werden, denn die Gültigkeit betrifft die Form, die Materie und die Intention des Spenders, aber nicht den Ritus selbst, der sich ja auch innerhalb der ganzen Kirchengeschichte geändert hat. Es heißt ja nicht ohne Grund bene docet qui bene distinguit, „derjenige lehrt gut, der gut unterscheidet“. Denn im Falle der Eucharistie und der Messe muss man differenzieren, zwischen:

  1. der gültigen Sakramentenspendung, also Sakrament qua Sakrament,
  2. der “gültigen” Messe, also Messe qua Messe.

Man kann die Vereinfachung auf die Spitze treibend sagen, dass die Heilige Messe „nur“, sakramentaltheologisch gesehen, den liturgischen Rahmen bildet, in welchem das heiligste Altarsakrament gespendet wird, da in einer jeden Messe in die Wandlung vorgesehen wird. Natürlich ist die Messe viel mehr, denn der höchste Gotteskult auf Erden, aber wir wollen hier nur das sakramentaltheologische Minimum betrachten. (Das seltene Beispiel einer missa sicca, d.h. einer Messe ohne Wandlung, welche bis zum Tridentinum hier und da zelebriert wurde, lassen wir jetzt außen vor.)[3]

Eine Messe, so sagt man vereinfachend, ist dann “gültig”, wenn die Wandlung gültig ist. Da die Wandlung außerhalb der Messe, wenigstens vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, streng verboten war, so war die Messe der einzige Ort einer möglichen Wandlung. Der Priester darf auch die heilige Kommunion außerhalb der Messe spenden und manchmal, beispielsweise bei der Krankenkommunion muss er es sogar tun und dies ist eine Sakramentenspendung, aber die Wandlung, d.h. das Zustandekommen des Sakraments und somit seine Gültigkeit findet nur innerhalb der Messe statt. Wie bereits festgestellt, reden bei dieser ganzen Diskussion um die Neue bzw. Alte Messe die beiden Seiten, nennen wir sie die Novus Ordo Apologeten und die Novus Ordo Verächter aneinander vorbei. Denn man muss präzisieren, was man meint

  1. Die Wandlung also das Sakrament der Eucharistie?
  2. Oder das liturgische „Drumrum der Wandlung“ (möge diese Ausdruckweise für einen Moment gestattet sei) also den Messritus?

Ad a. Das Altarssakrament

Von radikalen Sedisvakantisten und denen die der Omlor-Hypothese folgen, abgesehen, leugnet kaum jemand, dass man auch bei einer Novus Ordo Messe gültig kommunizieren kann, weil die Wesenswandlung auch da stattfindet und das Brot zum Leib Christi wird. Der Novus Ordo Ritus generiert per se keine ungültige Wandlung, soviel wollen wir in aller Entschiedenheit feststellen. Daher auch die positiven Kommunion- und Anbetungserlebnisse unseres Autors und seiner Freunde. Das Sakrament ist gültig bzw. ist nicht notgedrungen ungültig, weil es in einer Novus Ordo Messe zustande kommt, gespendet und empfangen wird.

Ad b. Der Messritus

Der geänderte Messritus jedoch vermittelt viel weniger Gnaden als die Überlieferte Messe es tut und untergräbt sicherlich die katholische Identität aller Teilnehmer. Der Ritus ist mangelhaft, was auch die Piusbruderschaft in einer mangelhaften Art und Weise zum Ausdruck bringt, indem sie sagt:

„Die neue Messe ist schlecht“.[4]

Bisher gibt es nicht in der Sakramentenlehre oder in der Theologie den Ausdruck „ein ungültiger Ritus“. Deswegen scheint uns, dass die Piusbruderschaft, welcher wir nicht anhängen, hier nicht klar genug präzisiert. Viele Traditionalisten, wie Rev. Cekada schließen vom mangelhaften Ritus auf die Ungültigkeit des Altarsakraments hin, was nicht zulässig ist, wie wir noch zeigen werden.

Also zum Mitschreiben: Sakrament ist Sakrament und Ritus ist Ritus. Punkt.

A. Fragt man:

„Kann man bei einer Novus Ordo Messe zur Kommunion gehen?“

So lautet die Antwort:

„Ja, es wird gewandelt. Es ist Leib Christi.“

B. Fragt man:

„Vermittelt die Novus Ordo Messe die Gnadenfülle der Tridentinischen Messe?“

So lautet die Antwort:

„Nein, sicherlich nicht, sonst wäre der Riesenglaubensabfall, besonders der Priester, nicht erklärbar.“

Dies ist dennoch kein Widerspruch, da A. das Sakrament und B. den Ritus betrifft.

Und deswegen sind leider alle vorkonziliaren Überlegungen zur Gültigkeit oder Würdigkeit der Sakramente für uns „wenig hilfreich“, wie sich die Kanzlerin auszudrücken pflegt, da sie den fast unveränderten, kirchlichen Ritus der Sakramentenspendung, scil. den tridentinischen im Sinn haben. Die Sakramente sind dann gültig und würdig, wenn sie diesen, also den vorkonziliaren Ritus, aufs Genaueste beachten und viele andere Erfordernisse der Würdigen Sakramentenspendung auch. Der Vergleich mit den anglikanischen Weihen oder der Cranmers Messe (nähere Erklärung und Literaturangaben folgen noch) sind nicht zulässig, da sie ausdrücklich deswegen geschaffen wurden, um mit dem katholischen Ritus und dem katholischen sakramentalen Selbstverständnis zu brechen. Denn ein anglikanischer Ritus ist anglikanisch, damit protestantisch und nicht katholisch. Ein katholischer Novus Ordo Ritus ist immer noch katholisch, bzw. „restkatholisch“, aber für eine gültige Wandlung reicht er qua Ritus immer noch aus.

Die Novus Ordo Sakramente sind, unserer Meinung nach, gültig, wenn sie unter der Beobachtung aller Formen und Normen gespendet werden, sind sie auch würdig. Gültig ist gültig und die Gültigkeit ist nicht steigerungsfähig, behaupten wir, die Würdigkeit seitens des Spenders und des Empfängers schon.

Dennoch aber glauben wird, dass der Novus Ordo Ritus aller Sakramente defizitär und weniger gnadenbringend ist. Diese Defizite betreffen aber nicht die sakramentale Form, die ja beibehalten wurde, siehe unsere Reihe zum Blutwort.[5]

Ein in Novus Ordo gespendetes gültiges und würdiges Sakrament ist im Novus Ordo gültig und würdig, aber der Empfänger empfängt viel weniger Gnade als wenn er dasselbe Sakrament in Vetus Ordo empfangen hätte. Dies ist unsere These.

Warum?

  • Weil Novus Ordo als „Gremienarbeit“ menschengemacht ist und Vetus Ordo der tatsächlichen göttlichen und apostolischen Tradition entstammt.
  • Weil Vetus Ordo durch Jahrhunderte unter der Anleitung des Heiligen Geistes entstand, währen Novus Ordo von einer Kommission teilweise auf einem Pizza-Tisch entworfen wurde.
  • Weil Vetus Ordo alle Dogmen der Katholischen Kirche in reinster und heiligsten Weise wiedergibt, währen Novus Ordo von einem ganz anderen und gelinde ausgedrückt wenig katholischen und recht protestantischen Kirchenbild ausgeht.

Diese Unterschiede ließen sich noch fortführen. Dennoch garantiert der Novus Ordo das minimale Überleben des Gnadenlebens und es ist besser zu einer Novus Ordo Messe zu gehen, als es überhaupt nicht zu tun, was einen freiwilligen Verzicht auf Sakramente bedeutet und schwer sündhaft ist. Ebenso sündhaft ist der bewusste Empfang der Sakramente von suspendierten oder exkommunizierten Priestern, außer in Todesgefahr.

Wir haben vor all diese Thesen genau zu beweisen, aber manchmal ist es besser etwas auch skizzenhaft und unvollkommen zu schreiben. Wie sagte doch der Hl. Ignatius Loyola:

„Man solle kein kleines Gut, um eines künftigen, größeren Gutes willen vernachlässigen.“

Soweit, so gut.

[1] Diekamp-Jüssen, Katholische Dogmatik, 881 (Traditionszeugnisse).

[2] https://en.wikipedia.org/wiki/Catholic_liturgical_rites

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Missa_Sicca http://www.newadvent.org/cathen/09790b.htm

[4] http://www.catholicculture.org/news/headlines/index.cfm?storyid=19372

[5] https://traditionundglauben.com/category/liturgie/gueranger-antiliturgische-haresie/ Gemeint ist Antiliturgische Häresie (3), Teile 1 bis 8.

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