Tradition und Glauben

Dom Prosper Guéranger: Antiliturgische Häresie (3): Kommentar 2 von 8. Gültigkeit der Messe beim veränderten Blutwort?

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Anbei der Text des Abtes von Solesmes, welcher von der Einführung neuer liturgischen Formulierungen handelt. Wir wollen von dieser Warte aus die Thematik des “für alle”, statt “für viele” bei dem Blutwort der Konsekration beleuchten und das Problem einer eventuellen Ungültigkeit der Novus Ordo Messe bei diesem unkorrektem Blutwort in mehreren Abschnitten prüfen. In diesem Teil wird derselbe Text von Gueranger erscheinen, unser Kommentar jedoch wird ein anderer sein.

[Und hier kommt] der dritte Grundsatz der Häretiker bezüglich der Liturgiereform. Nachdem sie die kirchlichen Formulierungen verjagt und die absolute Notwendigkeit ausschließlich die Bibelworte im Gottesdienst zu verwenden, verkündet haben, mussten sie dennoch anschließend feststellen, dass die Heilige Schrift sich nicht immer nach ihrem Willen verbiegen lässt; so führten sie den dritten Grundsatz ein, welcher, sagen wir es deutlich, darin besteht verschiedene [liturgische] Formulierungen zu fabrizieren und einzuführen. Formulierungen voll Tücke, durch welche die Gläubigen noch stärker an den Irrtum gebunden werden und wodurch das Gebäude der gottlosen Reform für ganze Jahrhunderte gefestigt wird.

Kommentar 3.2

2. Gültigkeit der Messe beim veränderten Blutwort?

Das Blutwort „für alle“ ist also biblisch, theologisch und von der Logik und gesunden Menschenverstand her schlichtweg falsch. Es stellt sich daher die Frage, ob die Sakramentenform durch das neue Blutwort („für alle“) dermaßen stark verändert worden ist, dass das Sakrament selbst und somit die ganze Neue Messe ungültig ist? Denn wie wir hoffentlich aus der Sakramententheologie wissen, muss die Form und Materie des Sakraments unverändert beibehalten werden, damit ein Sakrament stattfindet. Obwohl das Blutwort verändert worden ist, so betrifft dennoch diese Änderung nicht die sakramentale Form sensu stricto. Dies bedeutet, dass auch bei verändertem Blutwort die Neue Messe gültig ist. Diese These lässt sich ausschließlich aufgrund der vorkonziliaren Theologie beweisen.

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Worin besteht eigentlich die Form der heiligen Eucharistie? Sie besteht, nach der Meinung der Theologen, in den Worten, durch die Christus selbst konsekriert hat. Er tat dies durch die Worte: „Dies ist mein Leib“, „Dies ist der Kelch meines Blutes“. Diese Auffassung ist eine sententia certa, d.h. eine sichere theologische Meinung, wie es die meisten vorkonziliaren Dogmatiker darlegen[1] und welche explizit beim Hl. Thomas von Aquin zu finden ist (Summ. Theol. III q. 68). Dies ist zweifelslos auch der Sinn der Aussage des Konzils von Trient (DH 1636, 1637):

„ […] dass unser Erlöser dieses so wunderbare Sakrament beim letzten Abendmahl eingesetzt hat, als er nach der Segnung von Brot und Wein mit klaren und deutlichen Worten bezeugte, dass er ihnen seinen eigenen Leib und sein Blut hingebe; da diese Worte, die von den heiligen Evangelisten berichtet [vgl. Mt 26, 26-29; Mk 14, 22-25; Lk 22, 19 f.] und später vom göttlichen Paulus wiederholt wurden [vgl. 1 Kor 11, 24 f.] jene eigentümliche und ganz offensichtliche Bedeutung an den Tag legen, in der sie von den Vätern verstanden wurden […]“. (DH 1637)

Liest man die oben genannten Bibelstellen nach, so kann man interessanterweise feststellen, dass genau dort der nachkonziliare Biblizismus aufhört, wo es den Reformern gerade passt. Denn nirgendwo können wir im Neuen Testament die Formulierung „für alle“, sondern ausschließlich „für viele“ nachlesen. Natürlich wurde von manchen Theologen viel Tinte vergossen, um zu beweisen, dass für viele gleichbedeutend mit für alle ist. Ein pseudoakademisches Diktat, leider kein dictatus papae, dem sich sogar Benedikt XVI als Papst verpflichtet sah, wie man seinem Schreiben vom 24.04.2012 an die deutsche Bischofskonferenz entnehmen kann:

„Lassen Sie mich zunächst kurz ein Wort über die Entstehung des Problems sagen. In den 60er Jahren, als das Römische Missale unter der Verantwortung der Bischöfe in die deutsche Sprache zu übertragen war, bestand ein exegetischer Konsens darüber, dass das Wort „die vielen“, „viele“ in Jes 53,1l f. eine hebräische Ausdrucksform sei, um die Gesamtheit, „alle“ zu benennen. Das Wort „viele“ in den Einsetzungsberichten von Matthäus und Markus sei demgemäß ein Semitismus und müsse mit „alle“ übersetzt werden. Dies bezog man auch auf den unmittelbar zu übersetzenden lateinischen Text, dessen „pro multis“ über die Evangelienberichte auf Jes 53 zurückverweise und daher mit „für alle“ zu übersetzen sei. Dieser exegetische Konsens ist inzwischen zerbröckelt; er besteht nicht mehr. In der deutschen Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift steht im Abendmahlsbericht: „Das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird“ (Mk 14, 24; vgl. Mt 26, 28). Damit wird etwas sehr Wichtiges sichtbar: Die Wiedergabe von „pro multis“ mit „für alle“ war keine reine Übersetzung, sondern eine Interpretation, die sehr wohl begründet war und bleibt, aber doch schon Auslegung und mehr als Übersetzung ist.“[2]

Es ist wirklich bedauernswert, dass ein amtierender Papst und höchster Vertreter des ordentlichen Lehramtes es sich mit den deutschen, akademischen Kreisen nicht verderben möchte und daher in seiner Stellungnahme sich gezwungen sieht zur längst überholten Exegese der 1960er Stellung zu nehmen. Welch ein abstruses Denken! Die deutschen und anderen Bischöfe sahen sich bei der Übersetzung des Missale einem damals modernen „exegetischen Konsens“ verpflichtet, um die gesamte bisherige liturgische Tradition der Kirche aber auch der Tradition anderer Länder infrage zu stellen. Wie viele Menschen hatten seit dem mit Skrupeln und Gewissensnöten zu kämpfen, da sie nicht wussten, ob aufgrund dieser Änderung die Neue Messe gültig sei! Wie viele Menschen haben sich aufgrund dieser Änderung zu ihrem geistlichen Schaden der Piusbruderschaft oder den Sedisvakantisten zugewandt! All dieses Leid und die daraus leider resultierenden Sünden fällt auf diese Bischöfe unter den „energetischen Konsens“ zurück.

[1] Diekamp-Jüssen, Katholische Dogmatik, Will 2012, 908-909; Diekamp, F., Theologiae dogmaticae manuale, Vol. IV, Parisiis 1943, 146-147.

[2] Nachzulesen bei http://www.dbk.de/nc/presse/details/?presseid=2091

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