Tradition und Glauben

Dom Prosper Guéranger: Antiliturgische Häresie (3): Kommentar 8 von 8. Ohne die Wandlung des Blutes ein unvollkommenes Sakrament?

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Anbei der Text des Abtes von Solesmes, welcher von der Einführung neuer liturgischen Formulierungen handelt. Wir wollen von dieser Warte aus die Thematik des “für alle”, statt “für viele” bei dem Blutwort der Konsekration beleuchten und das Problem einer eventuellen Ungültigkeit der Novus Ordo Messe bei diesem unkorrektem Blutwort in mehreren Abschnitten prüfen. In diesem Teil wird derselbe Text von Gueranger erscheinen, unser Kommentar jedoch wird ein anderer sein.

[Und hier kommt] der dritte Grundsatz der Häretiker bezüglich der Liturgiereform. Nachdem sie die kirchlichen Formulierungen verjagt und die absolute Notwendigkeit ausschließlich die Bibelworte im Gottesdienst zu verwenden, verkündet haben, mussten sie dennoch anschließend feststellen, dass die Heilige Schrift sich nicht immer nach ihrem Willen verbiegen lässt; so führten sie den dritten Grundsatz ein, welcher, sagen wir es deutlich, darin besteht verschiedene [liturgische] Formulierungen zu fabrizieren und einzuführen. Formulierungen voll Tücke, durch welche die Gläubigen noch stärker an den Irrtum gebunden werden und wodurch das Gebäude der gottlosen Reform für ganze Jahrhunderte gefestigt wird.

Kommentar 3.3

8. Ohne Wandlung des Blutes ein unvollkommenes Sakrament?

Über die doppelte Wandlung und ihre Notwendigkeit schreibt der Aquinate (Summ. Theol. III, Q. 76, a.2) folgendes:

Zweiter Artikel.

Der ganze Christus ist unter einer jeden der zwei Gestalten.

[Manche sagen, dass ]

a) “Dem steht Folgendes entgegen:

I. Das ganze Sakrament dient kraft seines Inhalts dem Nutzen der Gläubigen, nicht kraft der äußeren Gestalten. Ist aber der nämliche Inhalt unter einer jeden von beiden Gestalten, so ist eine völlig überflüssig.

II. Unter dem Ausdrucke „Fleisch“ sind hier auch die anderen Teile des Körpers einbegriffen wie die Nerven, Knochen etc. Nun ist das Blut ein solcher Teil des Körpers. Ist also das Blut enthalten auch unter der Gestalt des Brotes, so dürfte es nicht getrennt konsekriert werden, wie auch andere Teile des Körpers nicht getrennt konsekriert werden.

III. Was bereits da ist, kann nicht von neuem werden. Der Körper Christi aber ist bereits zugegen nach der Konsekration des Brotes. Also kann er nicht von neuem anfangen, zugegen zu sein bei der Konsekration des Weines. Somit ist unter der Gestalt des Weines nicht der Körper Christi und somit nicht der ganze Christus.

[Gegenargument einer Autorität von Thomas zitiert]: Auf der anderen Seite erklärt zu 1. Kor. 1l. (et calicem) die Glosse: „Unter jeder von beiden Gestalten nehmen wir das Nämliche.“

[Thomas eigene Antwort] b) Ich antworte; mit höchster Gewißheit sei festzuhalten, daß unter einer jeden von beiden Gestalten der ganze Christus sei; aber je in anderer Weise (sub utraque specie sacramenti totus est Christus, aliter tamen et aliter). Denn unter der Gestalt des Brotes ist der Leib Christi kraft des Sakramentes, das Blut kraft thatsächlichen Begleitens (Nam sub speciebus panis est quidem corpus Christi ex vi sacramenti, sanguis autem ex reali concomitantia). Unter der Gestalt des Weines aber ist das Blut Christi kraft des Sakramentes, der Leib Christi kraft thatsächlichen Begleitens. (Sub speciebus vero vini est quidem sanguis Christi ex vi sacramenti, corpus autem Christi ex reali concomitantia). Da also jetzt Blut und Leib in Christo thatsächlich geeint sind, ist unter jeder Gestalt der ganze Christus: Fleisch und Blut.

Hätten aber die Apostel in den drei Tagen, dass Christi Leib vom Blute getrennt war das Geheimnis gefeiert, so wäre unter der Gestalt des Brotes nur der Leib gewesen, nicht aber das Blut; und unter der Gestalt des Weines wäre nur das Blut gewesen und nicht der Leib.

[Die im Teil a vorgebrachten Argumente werden von Thomas entkräftet]

c) ad I. Nicht unnütz sind die beiden Gestalten.

Denn 1. wird dadurch das Leiden Christi dargestellt, in welchem getrennt ward der Leib vom Blute, wonach in der Form der Konsekration des Weines auch Erwähnung geschieht des Ausgießens des Blutes.

Es ist 2. diese Trennung zukömmlich wegen des Genusses der Gläubigen, denen getrennt dargeboten wird der Leib Christi als Speise und sein Blut als Trank.

Es ist 3. zukömmlich der Wirkung des Sakramentes, wonach der Leib Christi dargeboten wird für das Heil des Körpers, sein Blut für das Heil der Seele.

Im Leiden Christi, dessen Andenken das heilige Sakrament ist, wurde nur das Blut vom Leibe getrennt und kein anderer Teil, nach Exod. 12.: „Seine Knochen sollt ihr nicht brechen.“

III. Nur das Blut ist unter der Gestalt des Weines kraft des Sakramentes, und sonach wird nicht unnützerweise konsekriert das Blut des Herrn, nachdem der Leib konsekriert worden.

Soweit Thomas von Aquin. Kurz und gut: die Konsekration des Blutes erfolgt nicht „unnützerweise“, aber die Konsekration des Brotes scheint bei Thomas Vorrang zu haben. Wir lassen uns diesbezügliche gerne korrigieren und belehren, aber unserer Meinung nach, wäre nach der Konsekration des Brotes allein das Brot sicherlich der Leib Christi und eine Kommunion unter einer Gestalt, d.h. des Brotes zulässig. Das Sakrament der Eucharistie, wäre unserer Meinung nach gültig, wenn auch unvollkommen (invalidum). Natürlich wollen wir hier keine Häresien verbreiten, sondern nur denjenigen Skrupulanten helfen, welche überhaupt nicht zu Novus Ordo Messen gehen und dort gar nicht kommunizieren, weil sie aufgrund von „für alle“ des Blutwortes die Wandlung des Blutes für ungültig und somit die ganze Messe für ungültig halten. Dazu ist zu sagen, dass:

  1. Die Novus Ordo Messen gültig sind, weil auch bei der Konsekration des Blutes dies minimale sakramentale Formel beibehalten wurde.
  2. Die Konsekration des Brotes ist zweifelsfrei gültig, sodass die Kommunion unter einer Gestalt möglich ist.

Da wir nach wie vor von 1. ausgehen, so ist auch beim fehlerhaften Blutwort („für alle“) aufgrund der Konkomitanzlehre der ganze Christus im Brot und im Wein vorhanden. Dazu schreibt, wie bereits zitiert der Hl. Thomas (Summ. Theol. III., q. 75, a.7)[1]

„Denn unter der Gestalt des Brotes ist der Leib Christi kraft des Sakramentes, das Blut kraft tatsächlichen Begleitens (Nam sub speciebus panis est quidem corpus Christi ex vi sacramenti, sanguis autem ex reali concomitantia). Unter der Gestalt des Weines aber ist das Blut Christi kraft des Sakramentes, der Leib Christi kraft tatsächlichen Begleitens. (Sub speciebus vero vini est quidem sanguis Christi ex vi sacramenti, corpus autem Christi ex reali concomitantia). Da also jetzt Blut und Leib in Christo thatsächlich geeint sind, ist unter jeder Gestalt der ganze Christus: Fleisch und Blut.“

Also nach erfolgter und gültiger Wandlung des Brotes und des Weines ist sowohl im Brot als auch im Wein der ganze Christus.

Soweit, so gut. Was ist aber, wenn nur eine Gestalt gültig konsekriert wurde? Auch diese Frage wurde vom Aquinaten erörtert und zwar in seinem Sentenzenkommentar, der im Original wie folgt lautet:[2]

Quaestiuncula 2

[14947] Super Sent., lib. 4 d. 8 q. 2 a. 4 qc. 2 arg. 1 Ulterius. Videtur quod deficiente sacerdote post corporis Christi consecrationem non debet alius procedere ad consecrationem sanguinis. Quia unius sacramenti unus debet esset minister. Sed consecratio utraque ad unum sacerdotem pertinet. Ergo ab uno ministro fieri debet.

[14948] Super Sent., lib. 4 d. 8 q. 2 a. 4 qc. 2 arg. 2 Praeterea, sacerdos consecrans gerit figuram Christi, ex cujus persona verba proferuntur. Sed Christus non est divisus, ut dicitur 1 Corinth. 1. Ergo nec verba dividi debent ut a diversis proferantur.

[14949] Super Sent., lib. 4 d. 8 q. 2 a. 4 qc. 2 s. c. 1 Sed contra, ad perfectionem hujus sacramenti utraque consecratio requiritur. Si ergo consecrato corpore non consecratur sanguis, sacramentum remanet imperfectum, quod est inconveniens.

In dieser Fragestellung (Quaestiuncula 2) wird die Frage untersucht, ob nach der Konsekration des Brotes durch einen Priester ein anderer Priester das Blut konsekrieren kann. Dies wird bejaht, was uns hier nicht weiter interessiert, was aber interessant bei unserer Erörterung ist, ist die Antwort aus dem Teil Sed contra ( Super Sent., lib. 4 d. 8 q. 2 a. 4 qc. 2 s. c. 1):

„Hingegen aber, zur Vollkommenheit (perfectio) dieses Sakraments ist eine doppelte Konsekration erforderlich. Wenn also nach der Konsekration des Leibes das Blut nicht konsekriert wird, verbleibt das Sakrament unvollkommen (remanet imperfectum), was unschicklich ist (quod est inconveniens).“

Der Schreiber dieser Zeilen ist leider zu wenig mit der scholastischen Terminologie vertraut, um feststellen zu können, ob der Ausdruck perfectio sacramenti – die “Vollkommenheit des Sakraments” dasselbe wie die Gültigkeit (validitas) des Sacraments ist. Denn Thomas schreibt ja nicht, dass das Sakrament ungültig (invalidum) sei, sondern, dass es nur unvollkommen (imperfectum) bzw. unvollendet wäre, was unschicklich, unangebracht (inconveniens) sei. Es ist also anzunehmen, dass er eine Zwischenstufe zwischen gültig (validum) und ungültig (invalidum) annimmt und zwar die Stufe des unvollkommenen (imperfectum) Sakraments. Sollte unsere Leseweise zutreffen, so wäre das Sakrament der Eucharistie auch ohne die Wandlung des Blutes zwar gültig, aber unvollkommen. Wir können diese Thematik gerne mit einigermaßen kompetenten Lesern diskutieren, denn der Novus Ordo und die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz „für viele“ mit „für alle“ zu übersetzen, stellt uns vor diese Schwierigkeiten. Wahrscheinlich ist kaum jemand in der Vergangenheit auf die Idee gekommen nur eine Gestalt zweifelsfrei konsekrieren zu wollen. Leider bereitet das Neue Messbuch vom 1969 und die fehlende Korrektur des „für alle“ vielen Katholiken wirkliche Gewissensqualen, die von vielen Kreisen, ausgenutzt werden. Diese Menschen meidet entweder ganz die Novus Ordo Messen, die an sich ja gültig sind oder sündigen dadurch, indem sie kanonisch irreguläre Messen besuchen. All diese Probleme entstanden erst dadurch, dass die altgebrachten liturgischen Formulierungen verändert worden sind, was Dom Prosper Guéranger zurecht monierte.

[1] http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel781-7.htm

[2] http://www.corpusthomisticum.org/snp4008.html#14892

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