
Anbei der Text des Abtes von Solesmes, welcher von der Einführung neuer liturgischen Formulierungen handelt. Wir wollen von dieser Warte aus die Thematik des “für alle”, statt “für viele” bei dem Blutwort der Konsekration beleuchten und das Problem einer eventuellen Ungültigkeit der Novus Ordo Messe bei diesem unkorrektem Blutwort in mehreren Abschnitten prüfen. In diesem Teil wird derselbe Text von Gueranger erscheinen, unser Kommentar jedoch wird ein anderer sein.
[Und hier kommt] der dritte Grundsatz der Häretiker bezüglich der Liturgiereform. Nachdem sie die kirchlichen Formulierungen verjagt und die absolute Notwendigkeit ausschließlich die Bibelworte im Gottesdienst zu verwenden, verkündet haben, mussten sie dennoch anschließend feststellen, dass die Heilige Schrift sich nicht immer nach ihrem Willen verbiegen lässt; so führten sie den dritten Grundsatz ein, welcher, sagen wir es deutlich, darin besteht verschiedene [liturgische] Formulierungen zu fabrizieren und einzuführen. Formulierungen voll Tücke, durch welche die Gläubigen noch stärker an den Irrtum gebunden werden und wodurch das Gebäude der gottlosen Reform für ganze Jahrhunderte gefestigt wird.
Kommentar 3.3
3. “Für viele” für die eigentliche Sakramentform unerheblich
Obwohl die richtige Version der Wandlungsworte „für viele“ und nicht „für alle“ heißt, so ist dennoch diese Änderung für die eigentliche Form des Sakraments unerheblich. Es gilt unter Theologen als eine sententia certa, d.h. eine sichere Meinung,[1] das wesentlich für die gültige Form des Sakraments nur die Worte: Hoc est corpus meum („Dies ist mein Leib”) und Hic est calix sanguinis mei („Dies ist der Kelch meines Blutes“) oder Hic est sanguis meus („Dies ist mein Blut“) sind und nicht das Drumherum.[2] Die Dogmatik von Diekamp-Jüssen stellt die bisherige Lehre zusammenfassend, vgl. Thomas, Summ. Theol. Q. 78, a.1, wie folgt dar:
„Diese Worte bezeichnen klar und bestimmt, was durch die Konsekration bewirkt wird. Die vorausgehenden und folgenden Worte auch das enim [„nämlich“ bei der Konsekrationsform der tridentinischen Messe], sind hierfür unerheblich. Es wäre zwar sündhaft, sie auszulassen; aber die Gültigkeit hängt nicht von ihnen ab. Die Worte bei der Konsekration des Kelches:
- novi et aeterni testamenti [„des neuen und ewigen Bundes“],
- mysterium fidei [„Geheimnis des Glaubens“],
- qui pro vobis et pro multis effundetur in remissionem peccatorum [„das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“]
zeigen nach Thomas Summ. Theol. III. Q. 73 a.3 drei Wirkungen des beim Leiden Christi vergossenen Blutes an, nämlich
(ad 1) die Erlangung der ewigen Erbschaft,
(ad 2) die Rechtfertigung durch den Glauben
(ad 3) und die Nachlassung der Sünden.“ [3]
Der Hl. Thomas von Aquin vertritt zwar die Meinung, dass (1) bis (3) die Worte de substantia formae seien, was in etwa mit „von der Substanz her die Form betreffend“ übersetzt werden kann. Dies ist aber so zu verstehen, dass Thomas, entgegen einigen späteren Thomisten, zwischen der sakramentalen Form im engeren Sinne (sensu stricto) und der sakramentalen Form im weiteren Sinne (sensu lato) unterscheidet. Nur die Erstere, d.h. die Form sensu stricto: „Dies ist mein Leib“, „Dies ist mein Blut“ wesentlich für die Gültigkeit der Form ist. Wohingegen die Letztere, d.h. die Form sensu lato, zwar die Würdigkeit, aber nicht das Wesen des Sakraments selbst betrifft. Dies ist die Auslegung des Schreibers dieser Zeilen, welcher hier mit Diekamp-Jüssen und anderen konform geht.[4]
Wie auch bei anderen theologischen Problemen lautet die Lösung ite ad Thomam, d.h. „geht zur Thomas“, der in seiner Summa theologica III, q. 78, a.1, sed contra und ad 4.[5] wie folgt schreibt:
„[Sed contra:] Auf der anderen Seite sagt Ambrosius (4. de sacr. 4.): „Die Konsekration geschieht, durch die Worte, welche der Herr Jesus in seiner Rede gebraucht hat. Denn in dem Übrigen, was da gesagt wird, lobt man Gott, wird gebeten für das Volk, für die Könige, für die übrigen. Sobald man aber zu dem Augenblicke kommt, dass das ehrwürdige Sakrament hergestellt werde, gebraucht der Priester nicht mehr seine Worte, sondern die Worte Christi. Die Worte Christi also vollenden dieses Sakrament.“ […]
Ad 4. Es meinten wohl einige, der Priester könne nicht mit diesen Worten allein das Sakrament herstellen, wenn er die anderen vorhergehenden, im Kanon zumal, auslässt. Doch das ist falsch, wie aus den Worten des Ambrosius hervorgeht und weil der Kanon der Messe nicht überall derselbe ist. Wenn also der Priester nur diese Worte sagte mit der Absicht, das Sakrament zu vollenden, so besteht das Sakrament und würden kraft der Absicht dann die Worte auf die Person Christi gehen, dass der Leib Christi da wäre und nicht der Leib des Priesters. Schwer aber würde der Priester sündigen, der so thäte und den Ritus der Kirche nicht beobachtete. […]”
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Konsekration des Blutes also auch beim „verkorsten“ Blutwort stattfindet und daher die Novus Ordo Messen, bei Beobachtung der vorgeschriebenen Form, Materie und Intention des Spenders gültig sind. Daher hat die Piusbruderschaft, welche die Bedeutung des Blutwortes für die Konsekration dermaßen unterstreicht, dass sie die Gültigkeit der Neuen Messe infrage stellt,[6] unrecht, obwohl sie es, aufgrund der von ihr verlegten Dogmatik von Diekamp-Jüssen, eigentlich besser wissen sollte. Besser wissen sollte es auch Pfr. Cekada,[7] der in der Ungültigkeitsthese Henry Omlor folgt, welcher den berühmten Traktat mit dem Titel Questioning the Validity oft he Masses using the New All-English Canon verfasste.[8] Der Schreiber dieser Zeilen hat Omlor noch nicht gelesen, da aber die eigentliche Sakramentalform beibehalten worden ist und Thomas immer allen anderen vorzuziehen ist, so ist Omlors These irrelevant. Dufgrund der katholischen Dogmatik kann keine Ungültigkeit der Wandlungsworte wegen der fehlerhaften Form „für viele“ behauptet werden.
[1] Unter Theologen versteht man in diesem Kontext nicht jeden, der Theologie studiert oder häretischen Unsinn wie Arius oder Rahner verbreitet hat, sondern diejenigen rechtgläubigen kirchlichen Schriftsteller, die weder Kirchenväter noch Kirchenlehrer sind, deren Ansichten aber in den lehramtlichen Dokumenten und bei theologischer Beweisführung zitiert wurden. Einen Teil dieser Theologen kann man hier nachlesen: http://gloria.tv/media/93424kLSDhT J.B. J.B. Gener zählte in seinem Werk „Prodromo ad Theologiam“, Rom 1767 1000 Namen auf, u.a. Sanchey (gest. 1610), Lessius (gest. 1623), Cornelius a Lapide (gest. 1637), Kard. Lugo (gest. 1660). Dass in der nachkonziliaren Theologie diese Namen kaum genannt oder zitiert werden, versteht sich wohl von selbst. Man weiß ja alles selbst und besser.
[2] Diekamp-Jüssen, 911
[3] Ebd. 911.
[4] Ebd. 911-912 (Literaturangaben).
[5] Übersetzung ist hier zu finden: http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel784-1.htm
[6] Diese Schlussfolgerung kann man aus der folgenden Lektüre ziehen. Katholischer Katechismus zur kirchlichen Krise, Jaidhof 2012, 127-129. Es handelt sich um Punkt 65. Ist die neue Messe gültig? S. 129: „Somit haben wir den Wandlungsworten tatsächlich einen Irrtum! Diese mussten zwar die Wandlung nicht unbedingt ungültig machen, vor allem dann nicht, wenn der Priester dass „für alle“ in einem Gläubigen sind versteht, nämlich an als Angebot des Heils für alle. Trotzdem bleibt das Anführungszeichen „für alle“ falsch und begünstigt die Häresie.“ Leider hegen die meisten der Gläubigen der Piusbruderschaft aufgrund solcher Lehren, seien es nur Anspielungen, ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit der Neuen Messe und aller Sakramente des Novus Ordo.
[7] Cekada, Anthony, Work of Human Hands. A Theological Critique of the Mass of Paul VI, Ohio 2010, 320-324.
[8] Nachzulesen http://www.the-pope.com/qtv.html
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