
ANGRIFF AUF DIE EHE
Die Krise in der Familie und in der Ehe, die sich in der Schwangerschaftsverhütung, Scheidung, Abtreibung, Unzucht, und Homosexualität unaufhörlich ausbreitet, stammt offensichtlich vom Geist der Welt her und letztendlich von der gefallenen Natur. Der selbe Geist ist aber jetzt ins kirchliche Lehramt selbst hineingeschlichen, das somit eine mitwirkende Rolle in der Krise spielt.
Die folgenden Auszüge von ‚Angriff auf die Ehe’ (Patrimonium Verlag 2016) bezeugen diese Tatsache und versuchen, sie nach den traditionellen theologischen Prinzipien der kirchlichen Lehre zu analysieren.
- VERSCHIEBUNG IM LIEBESBEGRIFF
Die Kirchentradition unterscheidet zwischen drei grundlegenden Liebesarten. Erstens gibt es die sinnliche Liebe (oder die Leidenschaft der Liebe), für welche die geschlechtliche Liebe ein Beispiel ist; zweitens gibt es die vernünftige Liebe (oder die Tugend der Liebe); drittens gibt es die Liebe der Caritas, also jene Art der vernünftigen Liebe, die durch die übernatürliche Gnade erhöht ist, um Gott in Sich Selbst zu lieben und den Nächsten in und wegen Gott.
Die Änderung der Lehre Kirchenmänner ab dem Zweiten Vatikanischen Konzil bis zum heutigen Tage mit ihrer Öffnung gegenüber der Welt in all ihren Erscheinungen und besonders in ihrer Lehre über die Ehe besteht wesentlich in der Verschiebung von der Liebe der Caritas zur sinnlichen Liebe hin.
- UMKEHRUNG DER EHEZWECKE
Nun lehrt ja die Kirche, die Ehe habe drei Zwecke: 1) die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft; 2) der gegenseitigen Beistand der Gatten; 3) die Heilung der Begierlichkeit (vgl. Römischen Katechismus)[1]. Die Kirche lehrt weiter, daß der erste Zweck gleichzeitig der Hauptzweck ist (vgl. Lehramt, hl. Schrift, Kirchenväter, und spekulative Theologie).
Im Gegensatz zu dieser Lehre vertreten bestimmte moderne Autoren die Ansicht, das Wohl der Gatten (also der zweite Zweck) stehe auf derselben oder sogar auf einer höheren Ebene als das Wohl der Kinder (der erste Zweck).
Diese moderne Ansicht ist vom Lehramt verworfen worden. Eine Erklärung des Heiligen Stuhls de Finibus Matrimonii vom April 1944 (AAS XXXVI S.103) stellt die Frage: ‘Ist die Lehre bestimmter moderner Autoren zulässig, welche leugnen, die Zeugung und Erziehung von Kindern sei der Hauptzweck der Ehe, oder lehren, die zweitrangigen Zwecke seien dem Hauptzweck nicht notwendiger Weise untergeordnet, seien vielmehr mit diesem gleichwertig und von diesem unabhängig? Die Antwort lautet: Nein, diese Lehre ist nicht zulässig’. In seiner Ansprache an die Hebammen (1951) bezeichnet Papst Pius XII. solche Lehren als ‘eine schwerwiegende Umkehrung der Wertordnung und der Ziele, die der Schöpfer selbst gesetzt hat.’
Diese moderne Ansicht ist während des Zweiten Vatikanischen Konzils trotz der eben zitierten Erklärungen neuerlich vorgetragen, sie fand (in verhüllter Form) ihren Weg in die Texte von Humanae Vitae, und von dort in den neuen Kodex des Kirchenrechts, den Neuen Katechimus, und in Familiaris Consortio, inter alia.
Die Theologie des Leibes muß vor diesem Hintergrund gesehen werden. Auch wenn sie nicht ausdrücklich leugnet, daß die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft der vornehmliche Zweck der Ehe ist, so geht es ihr fast ausschließlich um die eheliche Liebe, wobei sie die Zeugung bestenfalls als eine Beigabe sieht, so wenn der Papst hinsichtlich der ‘personalen Gemeinschaft von Mann und Frau …’ hinzufügt: über ‘alldem ließ sich von Anfang an der Segen der Fruchtbarkeit nieder‘ (November 14.. 1979, West S.25).
Hinsichtlich der besonderen Auffassung der ehelichen Liebe in der Theologie des Leibes, des gegenseitigen Sich-Schenkens nämlich, beobachten wir, daß diese Auffassung bereits bei bestimmten Autoren vorlag, wenn sie den absoluten Vorrang des Zeugungszwecks der Ehe leugneten. Die oben angeführte Erklärung stellt fest, daß für manche dieser Autoren folgendes an erster Stelle steht: ‘die gegenseitige Liebe der Gatten und ihre Einheit, die entwickelt und vervollkommnet werden soll, indem sich einer dem anderen leiblich und geistlich schenkt’, und Papst Pius XII. sagt in der oben zitierten Ansprache ähnlich, daß für manche dieser Autoren der Hauptzweck der Ausübung des ehelichen Rechts darin besteht, ‘daß die körperliche Vereinigung der Ausdruck und Betätigung der persönlichen und gefühlsmäßigen Einheit ist’, und der Papst ergänzt: ‘Wir sind Zeugen der Verbreitung von Ideen und Gesinnungen, die einem klaren, tiefen und ernsthaften christlichen Denken widersprechen.’
[1] Der zweite und dritte werden bzw. oft zusammen als den zweiten Zweck betrachtet.
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