Tradition und Glauben

29. Januar: Fest des heiligen Bekenner-Bischofs und Kirchenlehrers Franz von Sales

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Franz war im Städtchen Sales, von dem sein Familienname stammt, von frommen und vornehmen Eltern geboren und gab vom zarten Kindesalter an Anzeichen der späteren Heiligkeit durch seine Sittenreinheit und sein ernstes Wesen. Als Jüngling in die weltlichen Wissenschaften eingeführt, widmete er sich bald in Paris der Philosophie und der Theologie; und damit ihm nichts fehlte zur Ausbildung des Geistes, erwarb er sich in Padua den Doktorgrad beider Rechte mit höchster Auszeichnung. In der Kirche zu Loreto erneuerte er das Gelübde der Jungfräulichkeit, wodurch er schon vorher in Paris sich verpflichtet hatte; und von dem Entschluß, diese Tugend zu üben, ließ er sich durch keine Schliche des Teufels und durch keine Lockungen der Seinen jemals abbringen.

Nach Ablehnung einer hohen Würde in dem Rat von Savoyen meldete er sich zum geistlichen Soldatenstand; alsdann zum Priester geweiht und zur Propstwürde in der Kirche von Genf erhoben, erfüllte er die Pflichten seines Amtes so vollkommen, daß ihn der Bischof Granier, um die Bewohner von Chablais und andere angrenzende Völkerschaften von der Irrlehre Kalvins wieder frei zu machen, zum Verkünder des Wortes Gottes bestimmte. Diese Aufgabe nahm er freudigen Herzens an und erduldete dabei alle Arten von Leiden, von den Irrgläubigen häufig mit dem Tode bedroht und mit verschiedenen Angriffen und Nachstellungen gequält. Aber unter so vielen Gefahren und Kämpfen leuchtete stets seine unbezwingbare Standhaftigkeit hervor; und unter dem Schutze Gottes soll er 72.000 Irrgläubige zum katholischen Glauben zurückgeführt haben, unter denen viele durch Adel und durch Wissen Hervorragende angeführt werden.

Nach dem Tode Graniers, der ihn zu seinem Koadjutor hatte bestellen lassen, zum Bischof geweiht, ließ er die Strahlen seiner Heiligkeit überall leuchten und ragte durch Eifer für die kirchliche Zucht, durch Liebe zum Frieden durch Mildtätigkeit gegen die Armen und durch alle Tugenden hervor. Zur Förderung des Gottesdienstes gründete er eine neue Gesellschaft von Ordensfrauen, die den Namen von der Heimsuchung der heiligen Jungfrau erhielt, mit der Regel des heiligen Augustinus. Dieser fügte er Bestimmungen hinzu, die wegen ihrer Weisheit, Sachkenntnis und Milde zu bewundern sind. Auch durch seine von himmlischer Gelehrsamkeit vollen Schriften hat er die Kirche erleuchtet, in denen er einen sicheren und leicht gangbaren Weg zur christlichen Vollkommenheit zeigt. Endlich wurde er im 55. Lebensjahre, als er von Gallien nach Annecy zurückkehrte, nachdem er das heilige Opfer am Fest des heiligen Evangelisten Johannes in Lyon dargebracht hatte, von einer schweren Krankheit befallen und ging am nächsten Tage in den Himmel ein, im Jahre des Herrn 1622. Sein Leichnam wurde nach Annecy überführt und in der Kirche der genannten Ordensschwestern ehrenvoll beigesetzt und fing gleich an, durch Wunder verherrlicht zu werden. Als diese in rechter Art bestätigt worden waren, wurde er vom Papst Alexander VII. unter die Zahl der Heiligen aufgenommen und als Festtag der 29. Januar bestimmt; und von Papst Pius IX. wurde er nach dem Gutachten der heiligen Kongregation der Riten zum Lehrer der allgemeinen Kirche ernannt.

Kirchengebet

O Gott, Du hast zum Heile der Seelen Deinen heiligen Bekenner und Bischof Franziskus allen alles werden lassen; verleihe gnädig, daß wir, durchströmt von der süßen Gewalt Deiner Liebe, unter Leitung seiner Unterweisungen und auf Fürsprache seiner Verdienste die ewigen Freuden erlangen. Durch unsern Herrn. Amen.

Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stundengebet Teil I, S. 862 f.

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