
Der hl. Alfons schreibt vor, wann man eine Lossprechung verweigern kann. Man kann sie verweigern, wenn sich jemand ständig der Gelegenheit zur Sünde aussetzt, weil er diese Gelegenheit nicht beseitigt. Wird man ohne jegliche Auflagen losgesprochen, so beseitig man diese Gelegenheit nicht und sündigt weiter. Nehmen wir das Beispiel der Internetpornographie, die die habituelle also Gewohnheitssünde vieler Männer geworden ist. Was wäre die Beseitigung der Gelegenheit zur Sünde? Die Entfernung des Rechners oder des Handys oder eine von einer dritten Person auferlegte Blockade, die bestimmte Seiten sperrt.
Wer geht denn so weit?
Die anonymen Sexoholiker, wie schön im Film „Thanks for sharing“ gezeigt. Weil die Priester so lasch sind, deswegen enden so viele Menschen in habituellen Sünden, wobei den laschen Beichtvater nicht nur die Mitschuld daran trifft, sondern er selbst, wenn er ohne Auflagen absolviert, eine Todsünde begeht.




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