
Wenn man wieder rückfällig wird, dann soll der Beichtvater die Absolution aufschieben, damit sich der Sünde der Schwere der Lage bewusst wird. Andernfalls ist der Beichtvater am Untergang dieser Seele mitschuldig, die ja immer tiefer fällt. Nehmen wir die Pornosucht, wie wie im vermeintlichen Falle eines bekannten Priesters, zur Kinderpornographie und Gefängnis führen kann. Hätte ihn ein Beichtvater nicht absolviert, vorausgesetzt dieser Priester hätte es überhaupt gebeichtet, dann hätte es ihn vielleicht gerettet. Auf das eventuelle Argument antwortend, dass man dann trotzig sündigen würde, lässt sich antworten, dass man es ja ohnehin tut, da man rückfällig wird. Das Ergebnis ist ja dasselbe. Nehmen wird uns doch ein Beispiel an den AA. Eine harte Schule, kein Trinken und Rückfall ist Rückfall, da wird nichts schöngeredet, Barmherzigkeit etc. Nein, nein.
Zweiter Punkt.
Von dem Verfahren, welches der Beichtvater mit Gewohnheitssündern und Rückfälligen zu beobachten hat.




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