Tradition und Glauben

Hl. Alfons von Liguori – “Praktische Anweisung für Beichtväter”. (37) Nach den Standespflichten explizit fragen

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Man muss jemandes Standespflichten gut kennen, um nachfragen zu können, was man unterlässt und wodurch man sich versündigt. Ein Priester weiß natürlich am Besten, was ein Priester zu tun hat und daher ist es in diesem Falle einfach. DSDZ kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass heutzutage jemand seine Mitbrüder so abfragen würde, wie hl. Alfons es vorschreibt, ohne von ihnen gänzlich gemieden oder umgebracht zu werden. Wenn man bedenkt wie grenzenlos nachsichtig die Priester oder die Bischöfe/Kardinäle mit ihren Mitbrüdern sind, siehe Kard. Meisners “Brüder im Nebel” oder die Bezahlung der Spielschulden in der Diözese Köln, dann ist es wohl unmöglich, dass sie miteinander in der Beichte streng umgehen. Weil die Priester die Mitpriester bei der Beichte nicht zur Rechenschaft ziehen, falls diese Priester überhaupt beichten, daher haben wir diese unterirdische Priesterqualität.

Ein Beichtvater, derjenige, der die Beichte abnimmt, muss sich die Mühe machen die Standespflichten des Beichtkindes kennenzulernen, um es abzufragen und ihm zur Tugend und Heiligkeit zur verhelfen. DSDZ hatte niemals einen Beichtvater gehabt, der sich nur annähernd für seine Standespflichten interessierte. Alle Priester, die ihm die Beichte abnahmen, wollten ihn möglichst schnell als “Streber” loswerden und ihre Ruhe haben. Und so vereinzelt werden die Erfahrungen von DSDZ wohl nicht sein. Wie man es auch dreht und wendet: die Priester sind schuld und wie!

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