Tradition und Glauben

Hl. Alfons von Liguori – “Praktische Anweisung für Beichtväter”. (39) Standespflichten der Ärzte

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Die u.a. Passagen über die Standespflichten der Ärzte und der Juristen sind hochinteressant. Es stellt sich natürlich die Frage, woher denn der Beichtvater wusste, welchen Beruf jemand hatte? Weil das Beichtkind es ihm wohl vorher sagte. DSDZ (der Schreiber dieser Zeilen) liest wirklich zum ersten Mal, dass man bei der Beichte den Beruf nennen sollte. Er weiß zwar, dass man am Anfang der Beichte:

  • sein Alter,
  • seinen Zivilstand,
  • den Zeitpunkt der letzten Beichte

angeben sollte, aber dass man den Beruf angeben sollte, ist ihm neu. So wird er es aber in der Zukunft halten, um selbst besser voranzukommen, denn auf unsere Priester kann man in dieser Hinsicht auch nicht zählen. Wenn wir nämlich in unserem Beruf wohl die meisten Tagesstunden verleben, so können wir auch gerade dadurch am meisten sündigen.

Auch die Verpflichtung der Ärzte die Patienten an die Beichte zu erinnern, wie es Innozenz III. und Pius V. vorschrieben ist DSDZ neu. Aber richtig ist es, denn welcher Beruf sonst hat so oft mit dem Tod zu tun. Heutzutage kommt es wohl nur für die Ärzte im Krankenhaus in Frage, die auf die Anwesenheit des Krankenhausseelsorgers aufmerksam machen können. Ob die Krankenhausseelsorger überhaupt noch in Deutschland Beichten abnehmen, entzieht sich der Kenntnis von DSDZ. DSDZ war in einem Krankenhaus sowohl in Polen als auch in Deutschland. In Polen tauchte der Seelsorger ganz unterwartet mit der hl. Kommunion auf und fragte, wer kommunizieren möchte. In Deutschland tauchte niemand auf. Es wäre wohl möglich gewesen den Seelsorger rufen zu lassen, aber DSDZ war damals zu schüchtern dazu und hatte schon vorher gebeichtet, ohne hl. Alfons gelesen zu haben. Denn besser ist es! Er hat es überlebt und kann heute darüber schreiben.

Wie kann man aber heute diese Anweisungen an Ärzte umsetzen?

  1. Sie finden einen richtigen katholischen Priester.
  2. Sie vermitteln ihm die Stelle als Krankenhausseelsorger im Krankenhaus, in dem Sie arbeiten.
  3. Sie bereiten sich auf Kämpfe vor.
  4. Sie erinnern Ihre Patienten an die Beichte und verweisen an diesen Priester.

Leider scheitert man am Punkt 1 und wenn nicht, dann am Punkt 2, denn die Diözese stellt sicherlich keinen “Fundamentalisten” an, “der den Menschen schlechtes Gewissen einredet”. Wo aber kein Möglichkeit ist, da gibt es auch keine Verpflichtung. Wenn Sie aber überhaupt einen guten Priester kennen, dann können Sie die Patienten an ihn verweisen, die noch nicht in extremis liegen und motorisiert sind.

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