Tradition und Glauben

I Millenari, Kap. VII. Das Dikasterium, wo die Bischöfe geformt werden (2) Mitren ohne Köpfe (i). Bischofsvorauswahl durch die Bischofskonferenzen

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Hier kommt der nächste Abschnitt über die Kulissen der nachkonziliaren Bischofsernennungen mit ein wenig Hintergrundaufklärung.[1] Man braucht keine Beraterfirmen in den Vatikan zu holen, wie Papst Franziskus es tat, zum Schaden der Kirche. Man braucht bloß auf die langjährigen Mitarbeiter des mittleren Managements zu hören, wie wohl in jeder Firma auch.

[1] I Millenari, Wir klagen an. Zwanzig römische Prälaten über die dunklen Seiten des Vatikans, Aufbau Taschenbuch Verlag: Berlin 20002,95-97.

Bis zum Zweiten vatikanischen Konzil war der natürliche Ort für das Heranwachsen und die Geburt eines Bischofs die Bischofskongregation, welcher in der Mission Ländern die Kongregation zur Evangelisierung der Völker zur Seite stand. Die Länder der orientalischen Kirchen folgen schon immer eine andere Regelung, die ebenfalls nicht frei von Betrug und Begünstigung ist.

Seit dem Vaticanum Secundum hingegen spielt sich die Auswahl der Anwärter auf das Episkopat in zwei Schritten und auf zwei unterschiedlichen Ebenen ab: zunächst innerhalb der nationalen und regionalen Bischofskonferenzen mit dem abschließenden Urteil des apostolischen Nuntius des jeweiligen Landes; danach geht das Verfahren in die Hände des zuständigen Dikasteriums in Rom über, wo untersucht wird, ob nichts Schwerwiegendes gegen die auf der Liste genannten Kandidaten vorgelegt. Darin werden die Vorschläge zur Bewilligung dem Pontifex Maximus vorgelegt.

Die derzeit geltenden nachkonziliaren Bestimmungen erweisen sich immer wieder als unzureichend, da die Wahrheit über einen Kandidaten allzu leicht verschwiegen oder verfälscht werden kann, je nachdem, ob man ihn befördern will oder nicht. Solche Manipulationen müssen eingedämmt und der Informationsprozess besser kontrolliert werden.

Mit der neuen Vorschrift bleibt im lockeren Ballwechsel zwischen Bischofskonferenzen, Nuntius und römischer Behörde die persönliche Verantwortlichkeit oft auf der Strecke. Zumal manche nationale Episkopate so pedantisch auf ihre Autonomie und Unabhängigkeit in jeder einzelnen Entscheidung bedacht sind, dass die Nuntien ihre Hände in Unschuld waschen, um nicht ihre Karriere zu riskieren. Denn manchmal stellt sich die Wahrheit über einen von bestimmten Bischöfen vorgeschlagenen Kandidaten am Ende als eine ganz andere heraus.

Seit über 30 Jahren also wählt sich die Kirche die Bischöfe, die sie verdient. Dementsprechend sind viele Mitren im Umlauf, unter denen sich keine Köpfe befinden, sondern nur Leere und Anmaßung; gleichzeitig werden viele Köpfe ohne Mitren in das Dunkel des Vergessens abgedrängt.

Die Frage der Bischofsernennungen muss neu überdacht und gelöst werden, damit sie von der ganzen Kirche und nicht bloß ihren Ranghöchstem gutgeheißen werden kann. Das göttliche Recht besagt lediglich, dass jeder lokalen Kirche ein Bischof zugeordnet werden soll. Die Art und Weise der Bischofswahl jedoch erfolgt allein nach irdischem Kirchenrecht und hat im Laufe der Jahrhunderte viele verschiedene Formen angenommen. Bis 1829 pflegte der Heilige Stuhl die Bischofsberufung für ein vakantes Bistum den Bischöfen der umliegenden Region zu überlassen. Beim Tode Leos XII. (1823-29) waren von 646 Diözesanbischöfen nur 24 unmittelbar vom Heiligen Stuhl genannt, den Kirchenstaat ausgenommen. Und die wenigen direkten Berufungen waren größtenteils auf interne Unstimmigkeiten in Albanien, Griechenland und Russland zurückzuführen.

Wie sich die Praxis zurzeit gestaltet, wird der Papst nicht über das ganze Auswahlverfahren informiert, sondern bekommt lediglich die Präferenz mitgeteilt, die fast immer mit dem ersten Kandidaten auf der Liste übereinstimmt. In seiner Akte wird er als geradezu prädestiniert für den Posten beschrieben, auch wenn dies nicht der oder nur sehr bedingt der Wahrheit entspricht. Außerdem sind die Akten, die man dem Papst vorliegt, derartig umfangreich, dass er kaum Gelegenheit hat, sich auch nur einen groben Überblick zu verschaffen, zumal man ihm seine Zeit absichtlich knapp bemisst. So bleibt ihm nichts anderes übrig, als in blindem Vertrauen Siegel und Datum unter den Namen zu setzen, was dann auch als Einverständnis des Papstes zur Ernennung des neuen Bischofs gilt. Das macht es natürlich unmöglich festzustellen, ob der Erwählte des Amtes, das man ihm anvertrauen will, oder des Bistums oder der Kurie überhaupt würdig ist. Und noch unmöglicher, sicherzugehen, dass der Beförderte keiner Freimaurerloge oder mafiösen in Verbindung angehört.

Es kann also kaum die Rede davon sein, dass der Papst die Entscheidung trifft. Sein Siegel reicht gerade mal dazu aus, der Wahl die Aura päpstlicher Unfehlbarkeit zu geben. Wie aber sollte der Papst bei 5000 Bischofsernennungen auch nur annäherungsweise seine Kontrollpflicht ausüben können? Er hat keine andere Wahl, als seinen Mitarbeiter zu vertrauen. Daraus erwachsen ungesunde Machtkonzentrationen innerhalb des aufgeblasenen, zentralistischen Apparats, der von Prälaten angeführt wird, die meist nicht zu den ehrwürdigsten gehören. Die Glaubwürdigkeit von Informationen jedoch ist gewährleistet, wenn der Informationsprozess über alle Parteilichkeit hinweg abläuft, objektiv und untendenziös; andernfalls öffnen sich Tür und Tor für Täuschung und Korruption.

Pius XI., der Schrecken Mussolinis, pflegte sich Informationen aus eigenen Kanälen zu beschaffen, bevor er seine Zustimmung zur Berufung eines Bischofs gab. Einmal antwortete in einem Würdenträger, der immer wieder die überragenden Qualitäten seines Schützlings pries, mit Schärfe und Mut: “Signor Kardinal, an Eurem Kandidaten wäre nichts auszusetzen, wenn derjenige, der ihn vorschlägt, nicht ganz so interessiert an seiner Ernennung wäre, wie ihr es zu sein scheint!“

 

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