Tradition und Glauben

Kard. Brandmüller: Jesus sagt: “Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen”.

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Wie vielleicht einige unserer Leser festgestellt haben, veröffentlichen wir keine „Bischofperlen“ mehr. Warum? Weil dieser Blog dazu dienen soll die Schönheit der katholischen Wahrheit darzulegen, sodass die häretischen oder der Häresie nahen Aussagen der deutschsprachigen Bischöfen dazu nicht gebraucht werden können. Die „Bischofsperlen“ sind dermaßen leicht zu finden, dass wir aus sportlichen Gründen nicht nachtreten wollen. Außerdem sollte ein deutschsprachiger Rest-Katholik, so wollen wir ihn nennen, irgendwoher die Hoffnung schöpfen und sich nicht zusätzlich durch die Aussagen der eigenen Bischöfe, der Nachfolger der Apostel, in die Verzweiflung treiben lassen. Andererseits ist es schwierig etwas katholisch Erbauliches zu publizieren, weil unsere Bischöfe so etwas nicht von sich geben.  Es ist wirklich eine Quadratur des Kreises. Dennoch kommt dergleichen schon mal vor, denn Kardinal Brandmüller, in Rom lebend, kein Papstwähler mehr und emeritiert, hat doch Stellung bezogen, da er wirklich nichts zu verlieren hat. Aber etwas ist auch besser als gar nichts.

Das postsynodale Schreiben Amoris laetitia, aha, nicht einmal Dilectionis oder Caritatis, sondern Amoris,[1] scheint es in sich zu haben, dass sogar Kard. Brandmüller sich wagt vor die Reihe der Schweiger zu treten. Diejenigen, die sich wagen, wagen sich meistens immer und so freuen wir uns über den Kardinal. Den Beitrag verdanken wir kath.net über den Umweg von Rorate Caeli, denn kath.net lesen wir seit der Franziskus-Wahl nicht mehr, wie wohl unsere Leser auch nicht. Wir sind also froh und stolz eine katholische Aussage eines deutschsprachigen und sogar deutschen Bischofs und Kardinals zu präsentieren, was uns vielleicht zeigt, dass Polen, pardon Deutschland, noch nicht verloren ist. Ein paar Katholiken, auch unter den Geistlichen scheint es noch zu geben, sie sind nur ausgelagert und im Ausland. Schade.

Zum bevorstehenden Postsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“. Von Walter Kardinal Brandmüller

Vatikan (kath.net) Im Hinblick auf die vorausgegangenen Diskussionen werden besonderes Interesse jene Paragraphen des Postsynodalen Schreibens finden, die sich mit dem Problem der wiederverheirateten Geschiedenen befassen.

Dazu nun einige grundsätzliche Klarstellungen.

Es ist katholische Glaubenslehre (Dogma), dass eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe von keiner Macht der Erde – auch nicht von der Kirche – aufgelöst werden kann. Jesus sagt: „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen.“ Und: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Evangelium nach Matthäus 19,6; nach Markus 10,9; Markus 10,11.12).

Diese Worte Jesu wollen Schönheit, Heiligkeit und Treue des Ehebundes zwischen Mann und Frau hervorheben und seinen Bestand schützen. Zuletzt hat Papst Johannes Paul II. mit seinem Lehrschreiben „Familiaris consortio“ (1981) diese Glaubenswahrheit vertieft und bekräftigt, sowie durch den Katechismus der Katholischen Kirche (1997) erneut eingeschärft.

Man kann sagen, dass das Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe mittlerweile ein Alleinstellungsmerkmal der katholischen Kirche geworden ist.

Wer also den Glaubenssatz (Dogma) von der Unauflöslichkeit der Ehe leugnet, hat den Boden der katholischen Lehre verlassen.

Wer dennoch trotz bestehendem Eheband nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingeht, begeht darum Ehebruch.

Solange ein Katholik nicht bereit ist, diesen Zustand zu beenden, kann er weder die Lossprechung in der Beichte noch die Eucharistie (Kommunion) empfangen.

Alle Bemühungen, Betroffenen dennoch seelsorglich beizustehen, müssen von diesen Voraussetzungen ausgehen, denn pastorales Handeln, das mit der Glaubenswahrheit nicht in Einklang stünde, müsste an seiner inneren Unwahrhaftigkeit scheitern.

Das gilt auch für den Versuch, in ungültiger „Zweitehe“ Lebende durch die Zulassung zu liturgischen, katechetischen etc. Funktionen kirchlich zu integrieren. Eben dadurch würden nämlich nicht nur die Betroffenen in Konflikte und Verlegenheit gebracht – es würde auch die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung untergraben.

Vorschläge der genannten Art zeugen weniger von lebensfremder Naivität, sie entlarven sich vielmehr als Versuche, mit Hilfe einer „Salamitaktik“ am Ende doch die Zulassung Betroffener zu den Sakramenten zu erreichen.

Auch der „Ausweg“, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, ist eine Sackgasse. Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall.

Diese entschiedenen Feststellungen entbinden jedoch Bischöfe und Priester keinesfalls von der Pflicht, Gläubigen auch in der besagten Situation mit Verständnis und Mitgefühl seelsorgliche Hilfe anzubieten, besonders in nicht selten tragischen Fällen.

Das Postsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ ist also im Lichte der dargelegten Grundsätze zu interpretieren, zumal ein Widerspruch zwischen einem päpstlichen Dokument und dem Katechismus der Katholischen Kirche nicht vorstellbar ist.

Quelle: http://www.kath.net/news/54713

P.S. Es gilt heutzutage in der katholischen Kirchen als “mutig”, festzustellen, dass 2+2=4 sei und nicht z.B. 78,45. Denn dem gleicht diese Feststellung, dass die Herrenworte nicht verhandelbar sind. Peinlich, peinlich. Die schiefe Ebene des konziliaren “Ur-Dogmas” des pastoralen Weges qua pastorale Anpassung. Wir können wirklich das Wort “pastoral” nicht mehr hören und bekommen Anfälle, les nausées, wie Sartre in einem anderen Kontext schrieb.

Der logische Widerspruch im letzten Satz des Kardinals zwischen:

a. Lehramt qua päpstliches Dokument und

b. Lehramt qua Katechismus

ist nur scheinbar. Denn nicht jedes päpstliches Dokument hat den Rang des Magisteriums und ein Katechismus hat es nur soweit, inwieweit es “das, was immer, von allen und überall” als katholisch gelehrt wurde oder davon resultiert (Bio-Ethik etc.). Deswegen glauben wir langsam mit den äußerst lesenswerten Christopher A. Ferrara und Thomas E. Woods Jr. (The Great Façade. The Regime of Novelty in the Catholic Church from Vatican II to the Francis Revolution, Angelico Press 2015), dass die Mehrheit des Vaticanum II keine Lehramtsaussage ist und zwar nicht dort, wo es Neuigkeiten verbreitet. Und daher braucht man es nicht so ernst zu nehmen und das nachkonziliare Lehramt natürlich auch nicht. Insofern – inwiefern, quantum – tantum. In der Kirche herrscht doch nicht ausschließlich (c) Rechtspositivismus, sondern (b) das Naturrecht ist im (a) göttlichen Recht verankert. Und daher kann keine (c) rechtspositivistische  Entscheidung eines Papstes, das (b) Naturrecht (Heterosexualität, Monogamie, Familie) und das (c) göttliche Recht (Herrenworte wirklich ipssisima verba, klarer geht nicht mehr!) aufheben, aushebeln, in Frage stellen, wie auch immer. Kardinal Brandmüller ist doch ein Historiker und er sollte das alles viel besser wissen als wir es tun. Warum sagt er dann so wenig? Urban VI. hat die widerspenstigen Kardinäle verhaftet und gefoltert. Ob sich Kardinal Brandmüller in diesen Zeiten festgelesen hat? So schlimm wird es nicht werden, denn was würde die Presse dazu sagen? Da wir gestern ebenfalls den Text eines Kardinals und zwar des Kardinals Bona publiziert haben, so drängt sich der Vergleich auf: “Die Kardinäle der katholischen Kirche: damals und heute.”

[1] Die terminologische Unterscheidung findet man hier: https://traditionundglauben.com/2015/12/29/acedia-oder-zu-faul-uber-die-geistige-tragheit-2/

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