
Sosehr sich DSDZ (der Schreiber dieser Zeilen) bei einem vernünftigen Schreiben eines Kardinals freuen würde und mit den Worten aufzujauchzen wollte:
Ja, das ist ein Mann Gottes! Der hat ja so Recht. Der hat es Bergoglio gezeigt!
so muss er leider anführen, dass Kardinal Brandmüller weder juristisch noch theologisch Recht hat. Sein Schreiben stellt einen weiteren Versuch dar nichts zu tun und die Sache den Anderen, hauptsächlich den Laienbloggern, zu überlassen.
Warum?
Weil die Kirche eine absolute Monarchie verkörpert, in der der Papst als der höchste Gesetzgeber ist. Wenn er formell gültige Gesetzestexte herausgibt, mögen sie auch “nur” das Kirchenrecht betreffen, so bedarf er keiner Zustimmung. Das Kirchenrecht fasst es wie folgt auf:
Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. (Can. 331)
Was bedeutet es, dass er dieses Gewalt “immer frei ausüben kann”?
Das bedeutet, dass er keine Zustimmung benötigt, denn die Kardinäle sind nicht das Parlament, das dem Papst zustimmen muss. Daher gibt es gegen das höchste päpstliche Dekret keine Berufung:
Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde. Can. 333 § 3
In der Kirche gibt es auch keine Gewaltenteilung, denn der Papst als der Träger der höchsten Leitungsgewalt vereinigt als der höchste Monarch alle drei Gewalten:
Die Leitungsgewalt wird unterschieden in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt. (Can. 135 § 1)
Der Papst besitzt die Autorität über die ganze Kirche, wobei er immer in der Einheit mit den Bischöfen steht, was umgekehrt nicht vorausgesetzt werden kann. Anders formuliert: tut ein Papst auch etwas gegen den Willen der Bischöfe, so ist er in Einheit mit ihnen, tun die Bischöfe etwas gegen den Willen des Papstes, so sind sie nicht in der Einheit mit ihm.
Der Papst hat kraft seines Amtes nicht nur Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche, sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen Vorrang ordentlicher Gewalt, durch den zugleich die eigenberechtigte, ordentliche und unmittelbare Gewalt gestärkt und geschützt wird, die die Bischöfe über die ihrer Sorge anvertrauten Teilkirchen innehaben. (Can. 333 § 1)
Der Papst steht bei Ausübung seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, entsprechend den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich oder im kollegialen Verbund ausübt. (Can. 333 § 2)
Dies bedeutet die Bischöfe sind nur die ausführende Hilfsorgane des Papstes. Anders formuliert “wer floppt – fliegt”.
Bei der Ausübung seines Amtes stehen dem Papst die Bischöfe zur Seite, die mit ihm auf verschiedene Weisen zusammenarbeiten können, wozu die Bischofssynode zählt. Hilfe bieten ihm außerdem die Kardinäle sowie andere Personen und ebenso verschiedene, den Zeiterfordernissen entsprechende Einrichtungen; alle diese Personen und Einrichtungen walten in seinem Namen und in seiner Autorität des ihnen übertragenen Amtes zum Wohl aller Kirchen gemäß den im Recht festgelegten Normen. Can. 334
Soweit das Kirchenrecht. All das ist natürlich Kardinal Brandmüller auch bekannt, nehmen wir mal an. Wenn Kardinal Brandmüller schreibt:
Dabei ist zunächst festzustellen, dass ein Gesetz, um bindende Kraft zu erlangen, keiner besonderen Annahme durch die Betroffenen bedarf.
dann hat er zweifelsohne Recht. Dies betrifft sowohl die weltliche als auch die kirchliche Gesetzgebung.
Er hat aber Unrecht, wenn er angibt:
Wohl aber bedarf es der Rezeption durch dieselben. Mit Rezeption ist die bejahende Aufnahme des Gesetzes im Sinne von „sich zu eigen machen“ gemeint. Eben – und erst damit – erlangt das Gesetz Bestätigung und Dauerhaftigkeit, wie schon der „Vater“ des Kirchenrechts, Gratian († 1140) in seinem berühmten Decretum gelehrt hat. Hier der originale Text:
„Leges instituuntur cum promulgantur. Firmantur cum moribus utentium approbantur. Sicut enim moribus utentium in contrariem nonnullae leges hodie abrogatae sunt, ita moribus utentium leges confirmantur“ (c. 3 D. 4).
Der Kardinal ist schlau genug den lateinischen Text nicht zu übersetzen, da dieser nur sehr bedingt seine These stützt. Der Text lautet auf Deutsch wie folgt:
Die Gesetze werden dadurch eingeführt, dass sie promulgiert werden. Sie werden aber dadurch bestärkt, dass sie durch die Sitten [d.h. das Verhalten] der Gesetzesanwender approbiert werden. So wie durch den Gegensatz mit den Sitten der Gesetzesanwender einige Gesetze heute abrogiert sind, so sind andere Gesetze durch die Sitten der Gesetzesanwender bestärkt worden. (c.3 D. 4)
Gehen wir diesen Text durch. Gesetze werden durch Promulgation, also durch die Veröffentlichung des Gesetzestextes durch denjenigen, der das Recht dazu hat, in Kraft gesetzt. Sie werden durch den Gebrauch derjenigen, die sich an sie halten, approbiert also gutgeheißen. Werden die Gesetze aber nicht verwirklicht, weil sich niemand an sie hält, so werden sie abrogiert – außer Kraft gesetzt – und zwar durch den Gesetzgeber, der sie promulgiert hat. Wenn sie aber weiterhin nicht befolgt werden, aber auch nicht abrogiert werden, dann bleiben sie auf dem Papier bestehen, gelten dennoch aber weiterhin. Eine Nichtbefolgung eines Gesetzes abrogiert es nicht. Das tut der Gesetzesgeber, um nicht dumm dazustehen, denn die Existenz von Gesetzen, die nicht befolgt werden, ist kein Ruhmesblatt.
Kardinal Brandmüller schreibt aber:
Das aber heißt, dass es zur Geltung und bindenden Kraft eines Gesetzes der billigenden Befolgung seitens der Adressaten bedarf. So sind andererseits manche Gesetze heute durch Nichtbeachtung abgeschafft, wie im Gegenteil Gesetze dadurch bestätigt werden, dass die Betroffenen sie beachten.
Das stimmt nicht. Ein promulgiertes Gesetz bedarf gerade keiner “billigenden Befolgung seitens der Adressaten”, sonst wäre ja gesamte Gesetzgebung seit Gratian demokratisch gehalten, was ja nicht stimmt. Die Kanzlerin erhöht die Steuern und Sie habe nichts zu murren, sondern müssen zahlen. Sie können höchsten an das Bundesverfassungsgericht appellieren, wenn Sie sich in Ihren Grundrechten bedroht fühlen, aber das wird wohl nichts bringen. Kardinal Brandmüller hat auch unrecht, wenn er schreibt, dass
“manche Gesetze heute durch Nichtbeachtung abgeschafft wurden”.
Sie wurden nicht dadurch abgeschafft, dass sich niemand daran hielt, sondern höchstens dadurch, dass der Gesetzesgeber sie selbst abrogierte, weil sich eventuell niemand daran hielt, was ja in Deutschland kaum vorkommt.
Weiterhin schreibt Kardinal Brandmüller:
In diesem Zusammenhang mag auch auf die gewohnheitsrechtlich gegebene Möglichkeit verwiesen werden, der zufolge begründeter Widerspruch gegen ein universalkirchliches Gesetz mindestens zunächst aufschiebende Wirkung hat. Das aber bedeutet, dass dem Gesetz nicht Folge zu leisten ist, solange der Widerspruch nicht geklärt ist.
Nicht zu vergessen sei auch, dass im Zweifel, ob ein Gesetz verbindlich sei, dieses nicht verpflichtet. Solche Zweifel könnten etwa durch mangelhafte Formulierungen des Gesetzestextes begründet sein.
Er gibt jedoch keine Kanones oder Quellen für seine Behauptung an, weil seine These nicht haltbar ist. Und zwar deswegen, weil es gegen päpstliche Dekrete “weder Berufung noch Beschwerde gibt” (Can. 333 § 3). Daher kann es keinen “begründeten Widerspruch”, wie beim Zivilgericht geben. Und schon gar nicht “gewohnheitsrechtlich”! Denn wann haben schon das letzte mal die Bischöfe einen Widerspruch gegen eine päpstliche Entscheidung vorgelegt? Gar nicht. Das wäre ein Schisma. Sie haben es nur schleifen lassen, wie bei Summorum Pontificum oder bei der Änderung des Blutwortes in der deutschen Bischofskonferenz. Ein formeller Widerspruch ist niemals erfolgt, weil es so etwas in der Kirche gegen päpstliche Entscheidungen gar nicht gibt. Sollte sich DSDZ hier irren, dann bittet er um die betreffenden Canones.
Kardinal Brandmüller hat aber teilweise Recht, wenn er schreibt, dass es im Kirchenrecht die Institution des Zweifels (dubium) gibt.
Gesetze, auch irritierende und inhabilitierende, verpflichten bei einem Rechtszweifel nicht; bei einem Tatsachenzweifel aber können die Ordinarien von ihnen dispensieren, sofern die Dispens, wenn es sich um eine vorbehaltene handelt, von der Autorität, der sie vorbehalten ist, üblicherweise gewährt wird. (Can. 14)
Ein irritierendes Gesetz ist dasjenige, das etwas aufhebt. Beispiel: Die Verpflichtung bei Rot zu halten wird für alle aufgehoben. Ein inhabilitierendes Gesetz ist hingegen dasjenige, das jemanden zu etwas unfähig macht. Beispiel: Alle Porschefahrer sind unfähig die Verkehrsordnung zu brechen.
Was ist aber ein Rechtszweifel?
Es ist der Zweifel, auch Gesetzeszweifel (dubium iuris) genannt, ob etwas wirklich ein Gesetz ist oder “nur so dahingesagt wurde”. Bei einem offiziell promulgierten Gesetzestext, wie leider Gottes Traditionis Custodes einer ist, fällt leider dieser Zweifel weg, denn ein päpstliches Motu proprio ist es Gesetzestext wenn derjenige, der es verabschiedet hat, wirklich der Papst ist.
Was ist ein Tatsachenzweifel?
Ein Tatsachenzweifel (dubium facti) hat dann Anwendung, wenn der Gesetzesgeber etwas X verbietet, wir wissen aber nicht, ob Y eine Ableger von X ist. So verbietet Traditionis Custodes die Alte Messe. Der Pfarrer Y zelebriert sie aber so fortschrittlich (Ballons, Ministrantinnen, bürstenschnittige Pastoralassistentin etc.), dass es eigentlich keine Alte Messe mehr ist und daher nicht unter das Verbot fällt. Kardinal Brandmüller meint:
Solche Zweifel könnten etwa durch mangelhafte Formulierungen des Gesetzestextes begründet sein.
Aber Traditionis Custodes hat als Gesetzestext keine “mangelhafte Formulierungen”. Es will die Alte Messe verbieten oder es unmöglich machen sie zu zelebrieren und gibt dieser Intention Ausdruck. Dann behauptet der deutsche Kardinal sehr demokratisch:
Hier wird klar, dass Gesetze und die Gemeinschaft, für die sie erlassen werden, in einer quasi-organischen Weise aufeinander bezogen sind, insofern das bonum commune der Gemeinschaft ihr Ziel ist.
Das stimmt absolut nicht, wie wir schon oben dargelegt haben. Wenn auch eine demokratisch gewählte Regierung etwas verabschiedet, wogegen auch die Mehrheit der Bevölkerung bis zum Bürgerkrieg hin protestieren sollte, wie beim berühmten Poll-Tax der Margaret Thatcher im Jahre 1990, so ist dieses Gesetz trotzdem gültig und bedarf keiner Zustimmung. Der Politiker kann zwar denken:
Wenn wir das verabschieden, kommt es zur Anarchie, einem Aufstand und sie werden uns hängen.
aber das Gesetz wird dennoch gültig sein und die administrativen Hilfsorgane wie z.B. die Polizei, die Steuerämter etc. müssen es durchsetzen. Man kann sich dann überlegen, ob man dieses Gesetz verabschiedet, es sei denn man will geraden den Bürgerkrieg, weil man sein Geld schon ins Ausland verbracht hat. So hat Kardinal Brandmüller Unrecht, wenn er schreibt:
Beide sind nicht einander gegenüberstehende, sondern aufeinander bezogene Größen, von denen keine ohne oder gegen die andere bestehen kann.
Ja, so sollte es sein, aber so ist es faktisch nicht.
Die Regierung kann abgewählt werden, der König gehängt und was ist mit dem Papst?
Ja, hier kommen wir zum eigentlichen Punkt. Er sollte spätestens ab Amoris Laetitia als Häretiker abgesetzt werden, was die Aufgabe u.a. von Kardinal Brandmüller gewesen wäre. Vorausgesetzt Bergoglio wäre überhaupt der Papst gewesen, was er unserer Meinung nicht ist, weil Benedikt nicht gültig abgedankt hat. Dazu hatte Kardinal Brandmüller wohl zu viel Angst oder es findet sich im Vatikan keine Mehrheit, weil sie alle entweder zu feige oder zu erpressbar sind. Daher saugt er sich solche Argumente aus den Fingern und schreibt:
Wird also ein Gesetz von Anfang an oder im Lauf der Zeit nicht bzw. nicht mehr beachtet, verliert es seine verpflichtende Kraft, wird obsolet.
Was wirklich nicht stimmt, siehe oben. Ein Gesetz verliert die verpflichtende Kraft, wenn es abrogiert wird und nicht durch seine Nichtbefolgung. Da hilft es auch nicht, wenn Kardinal Brandmüller zwischen kirchlichen und göttlichen Gesetzen unterscheidet
Dies – und das ist mit Nachdruck zu betonen – gilt natürlich nur von rein kirchlichen Gesetzen, keinesfalls jedoch von solchen, die auf göttlichem oder natürlichem Recht beruhen.
Ansonsten müsste man wie folgt argumentieren. Keiner hält sich an die Liturgievorschriften, so sind sie obsolet. Keiner hält sich an die klerikale Kleiderordnung, so ist sie obsolet. Das Beispiel mit Veterum Sapientia steht ja nicht für Kardinals These, sondern für die Gesetzeslosigkeit, die schon vor dem Konzil anfing:
Als Beispiel für eine lex mere ecclesiastica möge die Apostolische Konstitution Veterum sapientia Papst Johannes XXIII. vom 22. Februar 1962 dienen, mit der der Papst u.a. auch für den universitären Lehrbetrieb das Latein vorschrieb. […]
Und dabei blieb es. Veterum sapientia war, kaum gedruckt, schon bald vergessen. Was aber dieses unrühmliche Ende einer Apostolischen Konstitution für das Ansehen der päpstlichen Autorität bedeutete, zeigte sich schon fünf Jahre später, als Pauls VI. Enzyklika Humanae vitae im Protest der westlichen Welt beinahe unterging.
Diese Anarchie haben wir seit dem Konzil, wo manche Episkopate, wie der deutsche die “konservativen” römischen Bestimmungen gar nicht umsetzen, die liberalen umso lieber. Aber dieses Argument ist ebenso verfehlt, denn Traditionis Custodes wird ja befolgt, viele Bischöfe und Episkopate setzen es ja um. Es ist kein “toter Buchstabe” im Gegensatz zu Veterum sapientia.
Hat denn Kardinal Brandmüller wirklich keine Ahnung?
Das ist schwer zu sagen, wenn er so etwas veröffentlicht, dann hat er wenigstens die Intention so etwas zu sagen. Wir glauben einfach, dass er wieder einmal etwas sagen möchte, ohne sich wirklich angreifbar zu machen und den Restkatholiken einen Strohhalm zu reichen. Er beschönigt die Wahrheit, unterschlägt Vieles und ist sehr tendenziös, aber Leute wie Maike Hickson und andere werden es als die “gute, konservative Stimme” werten, weil sie sonst niemanden haben.
Das Problem ist ein Anderes. Wenn man Bergoglio für den Papst hält, so muss man alle seinen kirchenrechtlichen Dekreten gehorchen, denn er ist der höchste Gesetzesgeber. Wenn man ihn jedoch nicht für den Papst von Anbeginn an hält, so braucht man es nicht zu tun. Hält man ihn für einen Papst hält, der in Häresie gefallen ist, und sein Amt verwirkt hat, so hätte man es verkündigen sollten und ihn absetzen müssen. Dazu waren die Kardinäle, Brandmüller eingeschlossen, zu bequem und jetzt haben sie den Salat. Solche beschönigenden Halblösungen helfen niemanden. Die Kirche schreit seit Amoris Laetitia nach Taten, aber den Hierarchen ist es gleich. Sie lieben ihre eigene Bequemlichkeit und schreiben solche Texte. Leider.
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