Tradition und Glauben

Kieran Tapsell, Das Kirchenrecht über den sexuellen Kindesmissbrauch im Wandel der Zeit (1 von 13). Frage des Konzepts

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Der unten aufgeführte Aufsatz von Kieran Tapsell, einem australischen Zivilrechtler und Theologen, ist samt seinen Quellen mit keinem Gold aufzuwiegen. Wissenschaftlich, objektiv und korrekt. Und noch einmal lernen wir, dass die Laien in der Kirche wirklich alles selbst tun müssen, weil die Kleriker es nicht tun. Unter anderem die Geschichte des Kirchenrechts studieren. Beten Sie für den Kieran Tapsell wenigstens ein Ave Maria, denn er hat sich wirklich verdient!

Biographische Informationen über den Autor finden Sie unten.[1],

Im Jahr 2014 machten zwei hochrangige Mitglieder der Maristen-Schulbrüder und der Christian Brothers in Australien gegenüber dem Richter McLellan, dem Vorsitzenden der Royal Commission for Sexual Abuse of Children (Königliche Kommission für sexuellen Missbrauch von Kindern) folgende Aussage. Die Ordensbrüder hätten in den 1980er Jahren das Berühren der Genitalien eines Schülers nicht als Verbrechen, sondern nur als „moralisches Versagen“[2] angesehen. McLellan fragte Br. Shanahan:

Frage: Können Sie erklären, wie sich die Orden intellektuell in diese Position gebracht haben und [dieses Verhalten] nur als moralisches Versagen und nicht als Straftat beschrieben hätten? Wie sind sie zu dieser Position gekommen?

A. Nein, ich kann es nicht erklären.[3]

Dieser Aufsatz ist ein Versuch, es zu erklären: Wie Bischöfe, Priester und Ordensleute auf der ganzen Welt dazu kamen den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht als ein vom Staat strafbares Verbrechen, sondern nur als moralisches Versagen zu betrachten, welchem durch [psychotherapeutische] Behandlung und,  als letzter Ausweg, durch die Entlassung aus dem Priestertum oder Ordensleben begegnet werden sollte.[4] Die Erklärung [dieser Ansichten] liegt in einem allmählichen, aber radikalen Kulturwandel innerhalb der katholischen Kirche, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stattgefunden hat und welche durch die Veränderungen im Kirchenrecht zurückverfolgt werden kann.

Die Konzepte des „kanonischen Rechts“ und des „sexuellen Kindesmissbrauchs“

Der Titel dieses Aufsatzes Das Kirchenrecht über sexuellen Missbrauch im Wandel der Zeit, ist in gewisser Hinsicht anachronistisch. Trotz der Behauptung, dass es das älteste fortdauernde Rechtssystem in der westlichen Welt ist, wurde das Kirchenrecht im Sinne einer Reihe von Gesetzen, die für die gesamte Kirche galten, erst um 1140 n. Chr. Wirklichkeit, als ein italienischer Mönch, Gratian, das bis dahin existierende Kirchenrecht zusammenstellte und zu harmonisieren versuchte.[5] 

Der Begriff „sexueller Kindesmissbrauch“ ist teilweise auch anachronistisch. Bis etwa 1700 gab es im westlichen Denken kein Konzept der “Kindheit”. Kinder waren “kleine Erwachsene” und wurden als “bewegliches Hab und Gut” ihrer Eltern angesehen. Um 1700 wurde die Kindheit als ein vom Erwachsenenalter getrennter Zustand angesehen, das von Unschuld und Naivität gekennzeichnet ist.[6] Dennoch gab es sehr alte Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch einiger Kinder. Im alten Rom verhängte die Lex Iulia de vi publica von Caesar Augustus im Jahre 18 v. Chr. die Todesstrafe gegen diejenigen, die einen „Jungen oder eine Frau oder irgendjemanden durch Gewalt genommen“ und diejenigen, die erfolgreich „freie“ Kinder verführt haben.[7]  Dieser Schutz wurde nicht auf Sklaven erweitert, und war eher durch die Auswirkungen der sexuellen Beziehungen auf die soziale Ordnung motiviert als durch die Kontrolle des sexuellen Verhaltens gegenüber Kindern als solchen.[8] Das Alter der Minderjährigkeit, wie das Alter für Ehe und Tod waren niedriger als heute.

Der Begriff „sexueller Kindesmissbrauch“ wird heutzutage breiter gefasst, und zwar in Bezug auf die Beteiligung von unreifen Kindern an sexuellen Aktivitäten mit Erwachsenen.[9] Für die Zwecke dieser Diskussion ist es jedoch angebracht den Begriff [Kindesmissbrauch] auf frühere Praktiken anzuwenden, wobei zu berücksichtigen ist, dass er nicht immer dieses breitere Verständnis trug, das er heute hat.


[1] Kieran Tapsell ist ein pensionierter Zivilanwalt, hat einen Abschluss in Theologie und Recht und ist Autor von   Potiphar’s Wife: The Vatican’s Secret and Child Sexual Abuse (ATF Press, 2014)  

[2] Br Crowe, Provinz der Marist Brothers, 24. Januar 2014: http://www.childabuseroyalcommission.gov.au/wp-Inhalt / Uploads / 2014/01 / Transcript-RC_IRCSA_Day-036A_24-Jan-2014-2013_Public.pdf (Zugriff 5. Dezember 2014), Br, Shanahan: http://www.childabuseroyalcommission.gov.au/case-study/e7ba58da-609c-4854-aa74-c8992ec75d3c/case-Studie-11, -april-2014, -perth 5. Mai 2014, S.2098 (Zugriff 5. Dezember 2014).

[3] Ebd.

[4] Die Einstellung, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern nur ein moralisches Versagen sei, ging bis an die Spitze des Vatikans. Kardinal Dario Castrillon Hoyos, der Präfekt der Kongregation für den Klerus, erklärte dies ausdrücklich in einem Interview mit Patrice Janiot am CNN Colombia am 2. Juni 2011, siehe Potiphars Frau des Autors: Das Geheimnis des Vatikans und sexueller Kindesmissbrauch (ATF Press) 2014) S.181. Siehe auch S. 230, 262-264.

[5] Diese Behauptung wird von Dr. Edward Peters, einem amerikanischen Kirchenrechtler, erhoben: http://www.canonlaw.info/(Zugriff am 21. Juni 2013). Siehe auch Hartmann & Pennington: The History of Medieval Canon Law in the Classical Period, 1140-1234: From Gratian to the Decretals of Pope Gregory IX, (CUA Press, 2008),p.8  

[6] Historischer Überblick über die Gesetzgebung zu sexuellen Straftaten und sexuellem Kindesmissbrauch in Australien: 1788–2013, 3–6, 23: Australian Institute of Criminology 2014, Forschungsbericht für die Australian Royal Commission. http://www.childabuseroyalcommission.gov.au/documents/historical-review-of-sexual-offence-and-child-(1).pdf S.4, (Zugriff am 5. September 2014)

[7] James A. Brundage: Law, Sex and Christian Society in Medieval Europe, (University of Chicago Press, 2009), p. 47  

[8] James A. Brundage: Law, Sex and Christian Society in Medieval Europe, (University of Chicago Press, 2009), p. 47 – 49, quoting Dig. 48.6.3.4 (Marcianus); Mestieri Estudo p.12.  

[9] Historical review of sexual offence and child sexual abuse legislation in Australia: 1788–2013, 3- 6, 23: Australian Institute of Criminology 2014, research paper for the Australian Royal Commission, 2, quoting Kempe RS & Kempe CH 1978. Child abuse. London: Fontana/Open Books, 60http://www.childabuseroyalcommission.gov.au/documents/historical-review-of-sexual-offence-and-child-(1).pdf 2, (Accessed 25 Dec 2014)  

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