
Wie ging man vor?
Man schrieb ein Projekt aus, bei dem sich theoretisch jeder bewerben konnte. Dies bedeutet, dass die DBK-Seite diejenigen aussuchte, die sie aussuchen wollte. Vielleicht waren die Partner schon vorher festgelegt. Wer weiß? Als Tischzierde und Brimborium setzte man eine „Kommission“ zusammen, die all das beaufsichtigen sollte. Wir lesen in der MHG-Studie (die Herausgebung stammt von uns):
„Am 28.08.2013 erfolgte eine offene Ausschreibung seitens des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) für ein interdisziplinäres Forschungsverbundprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. In einem kompetitiven Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, bei dem die katholische Kirche von einem wissenschaftlichen Beirat beraten wurde,“ (S. 31)
Worum ging es?
Ums Geld, denn die unabhängigen Forscher wurden ja vom Auftraggeber – der DBK – auch Verdächtiger genannt – bezahlt uns zwar nicht zu knapp: 1.089.312,50 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer, was 1.296.281,88 € brutto. (MGH-Studie, S. 31). Dafür muss eine alte Frau viel stricken und sich manch einen gespickten Hasen vom Munde absparen. Aber machen Sie sich um die DBK keine Sorgen, es ist eh von unserem Kirchensteuergeld. Nochmals für alle, die es bisher nicht mitbekamen:
Während in den USA im Staat Pennsylvania die Staatsanwaltschaft sich zu den Akten aller dort ansässigen Diözesen rechtlich Zugang verschaffte, wobei Verschleierung eines Verbrechens einen strafrechtlich relevanten Vorgang darstellt und die Gefängnisse in den USA sind gut gefüllt, gibt hier die DBK als Auftraggeber, den Forschern als Dienstleistern diese Aktenfetzen, die sie selbst aussucht und für nötig befindet.
Welche Transparenz ist denn das? Ja, gar keine. Sie meinen DSDZ denkt sich das aus? Mitnichten. Was lesen wir in der Zusammenfassung der MGH-Studie (S. 1)?
Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Alle Archive und Dateien der Diözesen wurden nach Vorgabe des Forschungskonsortiums von Personal aus den Diözesen oder von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzleien durchgesehen. Alle Informationen über identifizierte Fälle sexuellen Missbrauchs wurden (anonymisiert) auf Erfassungsbögen des Forschungsprojekts übertragen und zur Analyse an das Forschungskonsortium übersandt.
Wie konnte es ausgesehen haben? Ein Bischof, nennen wir ihn zum Beispiel Murx, weist seine Untergebenen an einige Akten auszuhändigen, aber keine brisanten, keine, die ihn selbst zu sehr belasten, keine, die noch nicht verjährt sind, am besten irgendwelche aus der dunklen vorkonziliaren Zeit zum Beispiel, nachdem sie die hochdotierte Rechtsanwaltskanzlei, wo des Schwagers Nichte seiner Tochter Sohn arbeitet, die Akten, Kirchensteuer finanziert, durchgesehen hat, sodass man seiner Diözese nichts, aber auch wirklich nichts Substantielles vorwerfen kann. Es ist wahrscheinlich, dass sich an diese Prozedur alle 27 Diözesen gehalten haben, deren Bischöfe auch nicht auf den Kopf gefallen sind. Wenn die Akten zu Schlimmes enthielten, wurden Sie wohl verbrannt. Das stellt die Zusammenfassung der MGH-Studie (S. 7) ausdrücklich fest:
Die Teilprojekte 1 und 6 erbrachten Hinweise darauf, dass für die Untersuchungen relevante Personalakten oder andere Dokumente zu früheren Zeiten vernichtet oder manipuliert worden waren. Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt werden. Art und Qualität der Personalaktenführung waren in Hinblick auf Beschuldigungen sexueller Missbrauchshandlungen über den Untersuchungszeitraum und über die Diözesen hinweg ausgesprochen heterogen und ohne einheitliche Standards (TP1).
Der Ausdruck „heterogen und ohne einheitliche Standards“ bedeutet einfach, dass man die Sexualdelikte vermerkte oder auch nicht vermerkte, Strafen aussprach oder auch nicht aussprach, sich an das Kirchenrecht hielt oder dies auch nicht tat, je nach Lust und Laune, wohl im Geiste des nachkonziliaren „Sowohl-als-Auch-Jedoch-aber-Wenn-Dialogs“.
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