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Erste Lesung
Lesung aus dem heiligen Evangelium nach Lukas (Lk 9, 1 – 6). Er rief aber die zwölf Apostel zusammen, und gab ihnen Macht und Gewalt über alle bösen Geister, und Krankheiten zu heilen. Und er sandte sie aus, das Reich Gottes zu predigen, und die Kranken zu heilen. Und er sprach zu ihnen: Nehmet nichts mit auf den Weg, weder Stab, noch Tasche, noch Brod, noch Geld, auch sollt ihr nicht zwei Röcke haben. Und wo ihr immer in ein Haus eingetreten seid, daselbst bleibet, und gehet von da nicht hinweg. Und wenn man euch nicht aufnimmt, so gehet fort aus jener Stadt, und schüttelt sogar den Staub von euern Füßen, zum Zeugnis wider sie.
Da gingen sie aus, und zogen umher durch die Flecken, und predigten die frohe Botschaft, und heilten allenthalben.
Auslegung vom heiligen Bischof Ambrosius. Wie der Prediger des Reiches Gottes beschaffen sein soll, wird durch die Vorschriften im Evangelium kund getan; er soll nämlich ohne Stock, ohne Tasche, ohne Schuhe, ohne Brot, ohne Geld, d. h. ohne Kummer um die Hilfsmittel weltlicher Art und im Vertrauen auf die Glaubenswerte in der Auffassung leben, daß ihm diese, je weniger er es anstrebt, um so reichlicher zu Gebote stehen könne. Dies kann man, wenn man will, zu einer solchen Auslegung hinüberlenken, daß diese Stelle nur die seelische Gesinnung richtig zu bilden scheint; und so soll diese geartet sein, daß sie gleichsam die körperliche Hülle abgelegt zu haben scheint, wenn sie nicht nur auf das verzichtet, was als Zeichen der Macht gilt und den Reichtum gering schätzt, sondern allem entsagt, was imstande ist, das Fleisch zu locken. Und diesen wird an allererster Stelle die für alle geltende Vorschrift bezüglich des Friedensgrußes und bezüglich des Verbleibens an demselben Orte gegeben, auf daß sie den Frieden mitbringen, den seelischen Gleichmut bewahren und die rechtlichen Gewohnheiten der Gastfreundschaft beobachten; und darum zeigt er, daß dem Prediger des himmlischen Reiches fern liegen soll, in den Häusern hin und her zu laufen und das zur unverletzlichen Gastfreundschaft gehörende Betragen zu ändern.
Zweite Lesung
Aber wie die Erweisung huldvoller Gastfreundschaft geschätzt wird, so wird auch die Weisung gegeben, daß sie, wenn sie nicht aufgenommen würden, den Staub abschütteln und aus der Stadt hinausgehen sollen. Dadurch wird eine nicht geringe Belohnung für eine Gute Aufnahme des Gastes angedeutet; wir sollen nämlich nicht bloß den Segen des Friedens des uns gastlich Aufnehmenden gewähren, sondern es sollen sogar, wenn etwaige aus menschlicher Gebrechlichkeit begangene Verfehlungen der gastlichen Gewohnheit einen Schatten auf sie werfen sollten, diese durch die Eindrücke, die die Predigt der Apostel bewirkt, entfernt werden. Und nicht umsonst wird gemäß dem heiligen Matthäus von dem Haus, in das die Apostel eintreten sollen, bestimmt, daß es ausgewählt werden soll; es soll nämlich zum Wechseln des sie als Gäste aufnehmenden Ortes und zur Verletzung der gastlichen Gewohnheit kein Grund vorliegen. Aber nicht dieselbe Vorsichtsmaßregel wird demjenigen aufgetragen, der sie als Gäste aufnimmt; es soll eben nicht durch Auswahl des Gastes die Gastlichkeit selbst eine Minderung erfahren.
Dritte Lesung
Aber so wie dieser dem Wortlaut entsprechende Sinn bezüglich der gastlichen Verbindlichkeiten ein ehrwürdiger ist, so lächelt uns auch in bezug auf die sinnbildliche Deutung eine vom Himmel kommende Auslegung entgegen. Denn wenn das Haus ausgewählt wird, dann wird doch ein würdiger Gastherr gesucht. Wir wollen also schauen, ob nicht etwa die Kirche bei der Wahl den Vorzug erhalten soll und Christus. Was für ein Haus gibt es denn das würdiger wäre des Eintritts der Apostel, als die heilige Kirche? Oder wer scheint mehr wert zu sein, allen anderen vorangestellt zu werden als Christus, der den bei ihm als Gäste Weilenden die Füße zu waschen gewohnt ist, und der diejenigen, die er in seinem Hause aufnimmt, nicht mit befleckten Fußspuren bleiben läßt, sondern sich dazu herabläßt, sie, wenn sie auch im früheren Leben mit Makeln behaftet waren, für das Voranschreiten in der Zukunft rein zu machen. Das also ist der einzige, den niemand verlassen, niemand wechseln darf. Zu ihm wird ganz richtig gesagt: „O Herr, zu wem sollen wir denn gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens; und darum glauben wir.“
Kirchengebet
Laß, wir bitten dich, o Herr, den Anwalt, der von dir ausgeht, unsere Seelen mit Licht erfüllen und uns gemäß dem Versprechen, das dein Sohn gegeben hat, in alle Wahrheit einführen. Der mit dir lebt und regiert in Einheit mit demselben Heiligen Geiste … Amen.
Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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Quelle: Erzpriester Stephan, Das kirchliche Stundengebet Teil II, S. 397 f.

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