Tradition und Glauben

„Muss man da wirklich hingehen?“ oder die Intention bei den Novus Ordo Messen

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Der Schreiber dieser Zeilen war gestern wieder einmal in seiner Pfarrgemeinde, bei einem Gemeindegottesdienst, der mit einem Tauf- und Kindergottesdienst verbunden war. Ja, es war genauso, wie es sich anhört: schrecklich! Die ständigen Auftritte auf der Bühne, früher auch Presbyterium genannt, meistens ohne Kniebeuge vor dem Tabernakel, das Hin-und Her, das Kommen und Gehen, die fehlende Struktur, weil man noch irgendwelche nicht liturgischen Teile, die der Kinderbespaßung dienen sollten, einführte. Noch ein Gedicht der neuen Pfarrreferentin, die zum Herbstball einlädt, die politische Predigt, welche sich wieder einmal um Aktivismus und Flüchtlinge drehte, kurz und gut es war schlimm und dauerte eine Stunde zwanzig Minuten, bei denen die Zeit still stand.

Der Schreiber kennt den Pfarrer recht gut und weiß dass dieser nicht an die Wesenswandlung glaubt. Da der Pfarrer ständig irgendwo hinfährt, so ist anzunehmen, wie es in solchen Fällen immer der Fall ist, dass er außerhalb seiner Pfarrgemeinde etwas machen kann, wozu ihm in seiner Heimatstadt die nötige Anonymität fehlt. Wir sind alle Erwachsen und wissen worum es sich handelt! Der Pfarrer hat diese beiden Umstände dem Schreiber gegenüber indirekt zugegeben und sie ausdrücklich nicht verneint und da er alle Symptome eines ungläubigen Priesters aufweist, so kann man mit moralischer Sicherheit annehmen, dass er einer ist.

Daher wird die heilige Messe in ein unentwegtes Volksfest verwandelt, in irgendwelche Aktionen, bei denen die Verlautbarungen länger dauern als die Predigt, die fast immer von der „Mitmenschlichkeit“ handelt. Natürlich langweilt sich der Pfarrer in der Kirche und glaubt, dass es anderen auch so geht. Darum finden keine Andachten, kein Rosenkranz und kein Kreuzweg statt und falls doch, dann immer ohne die liturgisch vorgeschriebene Form. Man kann daran erkennen, das auch die paraliturgischen Übungen Heiligkeit generieren, welche in Todsünde lebende Menschen einfach nicht ertragen. Dieser Pfarrer ist bei Menschen beliebt, im Ordinariat hoch angesehen und für wichtige Angelegenheiten in der Diözese verantwortlich. Da 80% aller Priester in der Heimatstadt des Schreibers dieselben Symptome aufweisen und je höher der kirchliche Rang, desto mehr Symptome, so muss man davon ausgehen, dass die Situation bei ihnen dieselbe ist: Unglaube und Konkubinat! Aus dem Letzteren kann man raus wachsen, so in etwa mit 70, das Erstere bleibt leider.

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Intention bei der Sakramentenspendung

Da wohl alle Leser dieser Blogs sich mit derselben Situation konfrontiert sehen, obwohl sie manchmal nicht alle Informationen zum „Privatleben“ zur Verfügung haben, so stellt sich für uns alle die Frage: Muss man bei denen zur Messe gehen? Ja, man muss, denn diese Messen sind gültig. Die Messen eines ungläubigen und in Todsünde lebenden Priesters müssen nicht automatisch ungültig sein, da zu der Sakramentenspendung nicht rechtgläubige Ansichten verlangt werden, sondern nur die Intention das zu tun, was die Kirche tut (intentio faciendi quod fecit Ecclesia).[1] Da leider die Piusbruderschaft diesbezüglich falsche Lehren verbreitet und viele Traditionalisten diesbezüglich irren, so wollen wir hier ganz kurz die katholische Lehre über die Intention bei der Sakramentenspendung darlegen. Thomas von Aquin sieht das alles recht gelassen und minimalistisch:

„Auch der ungläubige [treulose] Diener [Priester] kann die Absicht haben das zu tun, was die Kirche tut, auch wenn er dies für nichts hält. Und solch eine Intention reicht zur Verwirklichung des Sakraments.“[2]

Non obstante infidelitate (minister) potest intendere facere id quod facit Ecclesia, licet aestimat id nihil esse. Et talis intentio sufficit ad sacramentum.”

Das Lehramt sieht es ebenfalls recht minimalistisch, was die Enzyklika Leos XIII Apostolicae curae aus dem Jahre 1896 beweist:

„Über die Gesinnung (mens) oder die Absicht (intentio) urteilt die Kirche nicht, da diese ja an sich etwas Innerliches ist; insofern sie aber geäußert wird, muss sie über diese urteilen. Wenn nun aber jemand, um ein Sakrament zu vollziehen und zu spenden, ernsthaft und ordnungsgemäß die gebührende Materie und Form angewandt hat, so nimmt man eben deshalb von ihm an, er habe offenbar das zu tun beabsichtigt, was die Kirche tut (facere intendisse quod facit Ecclesia). Auf diesem Grundsatz stützt sich die Lehre, die festhält, dass sich selbst dann überhaupt um ein Sakrament handelt, wenn es durch den Dienst eines häretischen oder nicht getauften Menschen – sofern nur nach dem katholischen Ritus – gespendet wird.” (DH 3318)“ [3]

Kurz und gut wird die vorgeschriebene Sakramentform eingehalten, so muss man davon ausgehen, dass das Sakrament stattfindet. Anders formuliert, es wird beim richtigen Tun richtige Intention angenommen, da man niemanden ins Herz schauen kann und eine entgegengesetzte Aussage alle Gläubigen ständigen Zweifeln aussetzen würde. Wenn also die Kirche eine Taufe anerkennt, die von einem Häretiker oder Nichtgetauften nach katholischem Ritus gespendet wurde, obwohl diese tatsächlich nicht über die katholische Rechtgläubigkeit verfügten, so erst recht müssen die richtig gespendeten Sakramenten eines ungläubigen oder häretischen katholischen Priesters anerkannt werden. Und sie werden auch anerkannt.

Die fehlende Rechtgläubigkeit macht die Messe nicht ungültig, welche dann eintritt, wenn der Pfarrer die Heilige Messe nicht dafür hält, was sie ist, d.h. für die Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers Christi, sondern sie beispielsweise als ein brüderliches Gemeinschaftsmahl im Sinne des “Miteinanders” betrachtet.

Die Instruktion des Heiligen Inquisitaion an den Bischof von Nesqually, vom 24. Januar 1877 formuliert die Antwort auf die Frage nach Gültigkeit der „schismatisch, häretisch oder auch ungläubig gespendeten Taufe“ folgendermaßen:

„Daraus folgt, dass besondere Irrtümer, die die Spender – ob privat oder auch öffentlich – vertreten, keineswegs die Gültigkeit der Taufe oder welches Sakramentes auch immer beeinträchtigen können [….] Vielmehr schließen […] besondere Irrtümer der Spender auch nicht durch sich und aus eigenem Wesen jede Absicht aus, die der Spender der Sakramente haben muss, nämlich zu tun, was die Kirche tut“ (DH 3126, vgl. DH 3100-3102)

Diese Antwort ist nur konsequent. Die Häretikertaufe wurde von der Kirche immer anerkannt, wenn sie im Namen des Vaters des Sohnes und des Heiligen Geistes gespendet wurde, d.h. wenn die minimale, von der Kirche verlangte Materie und Form eingehalten wurde. Die Frage nach der Intention des Spenders entstand verhältnismäßig spät und wurde erst im 19. Jahrhundert lehramtlich festgelegt, obwohl schon die früheren Theologen, wie Thomas von Aquin, dieselbe Ansicht vertraten. Wenn ein Häretiker oder Schismatiker ein Sakrament spendet und er dabei die vorgeschriebene minimale Form einhält, so nimmt man an, dass er die Absicht hat das zu tun, was die Kirche (intentio faciendi, quod facit Ecclesia). Seine Irrtümer, Häresien, seien sie privat oder öffentlich vertreten, spielen dabei keine Rolle. Und daher sind die Novus Ordo Messen auch bei Priestern, die nicht an die Wesenswandlung glauben und andere Häresien vertreten, wozu in Deutschland wahrscheinlich die Mehrheit gehört, gültig. Und deswegen muss man die Sonntagspflicht auch bei einer kreativ gestaltet Kindermesse erfüllen, wenn man nicht die Möglichkeit hat woanders hinzugehen. Es ist tatsächlich eine harte Bußübung, die man sich sicherlich auf eine kürzere Fegefeuerstrafe anrechnen kann.

Zur Gültigkeit der Messen ist der Gnadenstand nicht erforderlich, zur Würdigkeit schon. Dies bedeutet, dass ein Priester, der in schwerer Sünde die Messe zelebriert dreimal eine Todsünde begeht:

  • Beim Zelebrieren, also bei der Spendung des Sakraments,
  • Bei der Selbstkommunion,
  • Bei der Spendung der Heiligen Kommunion an andere.

Die Thematik der Würdigkeit werden wir an einer anderen Stelle präsentieren, da sie recht umfangreich ist und unsere strikt theologischen Beiträge, wie über das Blutwort, leider weniger gelesen werden. An dieser Stelle bleibt zu erwähnen, dass im Falle, dass wir um die Unwürdigkeit des Priesters wissen, nicht dazu verpflichtet sind von ihm die Sakramente zu empfangen. Denn dadurch tragen wir zu seiner weiteren Todsünde bei. Denn würde er niemanden haben, der bei ihm kommunizieren will, so würde er nicht dadurch sündigen, indem er unwürdig die Sakramente spendet, d.h. die heilige Kommunion austeilt. Besteht für den Gläubigen eine Notlage, dass er zu keinem anderen Priester gehen kann, so kann er die Sakramente empfangen. Kurz und gut: zur Messe muss man gehen, kommunizieren muss man nicht.

[1] Diekamp-Jüssen, Katholische Dogmatik, Alverna Verlag 2013 [pierwsze wydanie 1957], 843; Diekamp-Jüssen, 848-849; por. Diekamp Franciscus, Theologiae dogmaticae manuale, Vol. IV, Paris 19426, 64.

[2] Thomas Aquinatus, Summ. Theol. III q. 64 a. 9 ad 1; vgl. In Sent. 4 d. 6 q. 1 a. 3 sol. 2 ad 1):

[3] Denzinger-Hünermann (=DH), Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, Lateinisch-Deutsch, Freiburg 201043, Nr. 3318.

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