Tradition und Glauben

Peter Kwasniewski, Aus der Kirchengeschichte lernen: Ein kurzer Rückblick auf päpstliche Verfehlungen (4 von 5)

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Päpste, die etwas Häretisches, nach Häresie Schmeckendes oder für die Gläubigen Schädliches lehrten

Ja, Päpste irrten auch vor Bergoglio, aber er – da Antipapst – sprengt wirklich alle Grenzen. Man kann sicherlich sagen. dass er wöchentlich mehr Häresien verbreitet als in manchen Jahrhunderten zusammengenommen. Bergoglio, dem Antipapst Franziskus, geht es um die systematische Zerstörung der Kirche als einer übernatürlichen Institution. Es ist eine programmatische Zerstörung, was man von seinen irrenden Vorgängern nicht behaupten kann. 

Warum ist es so?

Weil er als Antipapst über keine Assistenia negativa verfügt, welche ihn vom Schlimmsten schützt. Wenn wir das Versprechen Christi bezüglich der Kirche und des Papstamtes ernst nehmen, dann muss es irgendeine Notvorrichtung geben, eine Notbremse also, welche den gültigen Papst  davor bewahrt die Kirche vollends zu zerstören. Nichts bewahrt Bergoglio, etwas bewahrte Alexander VI. oder Paschalis II. 

Und warum sagt es keiner der Kardinäle oder Bischöfe?

Weil sie alle zu feige und erpressbar sind, siehe die letzte Aussage von Kardinal Müller.

Hier treten wir in ein umstrittenes Gebiet ein, aber es kann keinen Zweifel geben, dass die unten aufgeführten Fälle echte Probleme für einen päpstlichen Positivisten oder Ultramontanisten sind, in dem Sinn, dass der letzte Begriff kürzlich geschaffen wurde: jemand, der die Autorität der Worte des regierenden Pontifex überbeansprucht, als ob sie sie der einzige oder wesentliche Standard dessen seien, was den katholischen Glauben begründet. 

Papst Paschalis II (1099-1118). In seinem Wunsch, die Mitarbeit Kaiser Heinrichs V zu gewinnen, kehrte Papst Paschalis II die Politik all seiner Vorgänger um, indem er dem Kaiser das Privileg gewährte, Bischöfe in mit [der Verleihung von] Ring und Bischofsstab in ihr Amt einzusetzen, was sowohl zeitliche als auch geistliche Macht bedeutete. Dieses Zugeständnis rief einen Proteststurm im gesamten Christentum hervor. In einem Brief nannte St. Bruno von Segni (c. 1047-1123) die Position Papst Paschalis „Häresie‟, da sie den Entscheidungen vieler kirchlicher Konzile widersprach, und behauptete, dass wer auch immer die Position des Papstes verteidigte, hierdurch ebenfalls ein Häretiker werde. Obwohl der Papst sich rächte, indem er St. Bruno von seinem Amt als Abt von Monte Cassino entfernte, siegte schließlich das Argument Brunos und der Papst widerrief seine frühere Entscheidung[1]. 

Papst Johannes XXII (1316-1334). In seinen öffentlichen Predigten vom 1. November 1331 bis zum 5. Januar 1332 verneinte Papst Johannes XXII die Lehre, dass die Seelen der Gerechten in die beseligende Anschauung [Gottes] aufgenommen werden, indem er behauptete, dass diese Anschauung bis zur Allgemeinen Auferstehung am Ende der Zeiten aufgeschoben werde. Dieser Irrtum war bereits vom Heiligen Thomas von Aquin und vielen anderen Theologen widerlegt worden, aber sein Wiederaufleben auf den Lippen eben dieses Papstes brachte die leidenschaftliche Opposition einer Vielzahl von Bischöfen und Theologen hervor, unter ihnen Guillaume Durand de Saint Pourçain, Bischof von Meaux; der Englische Dominikaner Thomas Waleys, der als Ergebnis seines öffentlichen Widerstandes Gerichtsverhandlung und Gefängnis durchmachte; der Franziskaner Nicholas von Lyra; und Kardinal Jacques Fournier. Als der Papst versuchte, diese Irrlehre der Theologischen Fakultät in Paris aufzuzwingen, verbot der König Frankreichs, Philip VI von Valois, diese Lehre und, den Angaben des Kanzlers der Sorbonne zufolge stand Jean Gerson sogar kurz davor, Johannes XXII damit zu drohen ihn auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen, für den Fall, dass er diesen Irrtum nicht widerrief. Am Tag vor seinem Tod nahm Johannes XXII seine Irrlehre zurück. Sein Nachfolger, Kardinal Fournier fuhr als Benedikt XII damit fort, die katholische Wahrheit in dieser Angelegenheit ex cathedra zu definieren. Der Heilige Robert Bellarmin gesteht ein, dass Johannes XXII eine materiell häretische Meinung mit der Absicht vertrat, sie den Gläubigen aufzuzwingen, aber niemals von Gott die Erlaubnis dazu hatte[2]. 

Papst Paul III (1534-1549). 1535 approbierte und promulgierte Papst Paul III das radikal neue und vereinfachte Brevier von Kardinal Quignonez, das, obwohl als eine Möglichkeit für die private Rezitation des Klerus approbiert, in manchen Fällen so weit kam, dass es öffentlich eingeführt wurde. Einige Jesuiten begrüßten es, jedoch die meisten Katholiken – einschließlich des Hl. Franz Xaver – betrachteten es mit schwerwiegenden Bedenken und bekämpften es, manchmal gewalttätig, da es als eine unverantwortliche Attacke auf die liturgische Tradition der Kirche betrachtet wurde[3]. Sein absolutes Novum bestand in einem Missbrauch des lex orandi und daher [auch] des lex credendi. Es war schädlich für jene, die damit begannen, weil es sie von der organischen kirchlichen Tradition des Gotteskultes trennte; es war die Erfindung einer Privatperson, ein Bruch mit dem Erbe der Heiligen. 1551 reichte der spanische Theologe Johannes von Arze einen heftigen Protest dagegen bei den Konzilsvätern von Trient ein. Glücklicherweise verwarf Papst Paul IV 1558 das Brevier per Rescript [Bescheid von allerhöchster Stelle, Anm. d. Verf.], etwa 23 Jahre nach seiner ersten päpstlichen Gutheißung, und der heilige Papst Pius V verbot 1568 seinen Gebrauch gänzlich. Somit wurde dieser verstümmelte „Schnellschuss‟ fünf Päpste und 33 Jahre nach seiner ersten päpstlichen Bestätigung begraben[4]. 

Papst Paul VI (1963-1978). Als der Papst, der alle Dokumente des II. Vatikanums promulgierte, trotz der Probleme, die in diesen Dokumenten enthalten sind – und diese Probleme[5], weder bedeutungslos noch wenige an der Zahl, wurden von Vielen erkannt – muss man Paul VI anlasten. Man könnte z. B. auf wesentliche Falschaussagen in Gaudium et Spes hinweisen (beispielsweise Nr. 24, die behauptet, dass … „die Liebe zu Gott und zum Nächsten das erste und größte Gebot‟ sei[6], oder Nr. 63, die behauptet, dass „der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft.‟ sei[7]), aber vielleicht ist es die Erklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis Humanae, (7. Dezember) die als das „Niedrigwasserzeichen‟ dieser Versammlung in die Geschichte eingehen wird. Wie eine Art wilder Karussellfahrt werden die hermeneutischen Schlachten über dieses Dokument niemals enden, bis es definitiv von einem zukünftigen Papst oder Konzil beiseite gelegt wird. Trotz übermenschlicher (und weitschweifiger) Versuche, Dignitatis Humanae mit der vorausgehenden Lehre zu versöhnen, ist es zumindest prima facie [auf den ersten Blick] plausibel, dass die Behauptung des Dokuments, dass es ein natürliches Recht sei, Irrtum aufrechtzuerhalten und zu bewerben, sogar dann, wenn er von seinen Partisanen als Wahrheit missverstanden wird, sowohl dem natürlichen Verstand als auch gegen dem katholischen Glauben widerspricht [8].

Weit schlechter als dies ist die erste Ausgabe der Institutio Generalis Missalis Romani (IGMR) – Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, die mit der Unterschrift von Paul VI. am 3. April 1969 promulgiert wurde; sie enthielt formelle häretische Aussagen über die Natur des Heiligen Messopfers. Als eine Gruppe römischer Theologen, angeführt von den Kardinälen Ottaviani und Bacci, auf die gravierenden Probleme hinwiesen, ordnete der Papst an, dass der Text korrigiert werden sollte, so dass eine zweite, revidierte Ausgabe herausgegeben werden konnte. Trotz der Tatsache, dass die Unterschiede in den Texten erstaunlich sind, wurde die erste Ausgabe nie offiziell verworfen, noch wurde angeordnet, dass sie vernichtet werden sollte; sie wurde lediglich ersetzt[9]. Darüber hinaus – obwohl die Erläuterung des Anspruchs den Rahmen dieses Artikels sprengen würde – war die Ausfertigung des Novus Ordo Missae selbst sowohl ein Versäumnis der Verpflichtung des Papstes, die gewachsene Tradition des Lateinischen Ritus zu befördern als auch Anlass eines immensen Schadens für die Gläubigen. 

Papst Johannes Paul II. behauptete zu zahlreichen Gelegenheiten ein Recht, seine Religion zu ändern, ohne Rücksicht darauf, welche Religion dies sei. Dies ist nur wahr, wenn man einer falschen Religion anhängt, denn niemand ist an etwas gebunden, das falsch ist, wohingegen jeder verpflichtet ist, die eine wahre Religion zu suchen und an ihr festzuhalten. Wenn Sie Katholik sind, können Sie unmöglich das Recht haben, weder von der Natur noch von Gott, dem Schöpfer der Natur, den Glauben aufzugeben. Demzufolge muss eine Aussage wie diese: „Religionsfreiheit stellt das Herz der Menschenrechte dar. Ihre Unantastbarkeit ist dergestalt, dass das Individuum als berechtigt anerkannt werden muss, seine Religion zu ändern, wenn ihr Gewissen es verlangt‟[10] für unwahr gehalten werden – und als gefährlich falsch, möchte man hinzufügen, wegen ihrer liberalen, naturalistischen, indifferentistischen, konzeptuellen Grundlage. 

Papst Franziskus. Man weiß kaum, wo man mit diesem entsetzlichen Lehrer [Orig. egregious doctor] (und ich meine es nicht als Kompliment im Sinne eines doctor egregius) beginnen soll. Tatsächlich wurde eine eigene Website, Denzinger-Bergoglio, von Philosophen und Theologen erstellt, die in mühevoller Kleinarbeit alle Aussagen dieses Papstes auflisten, welche der Heiligen Schrift und der Lehre der katholischen Kirche widersprechen. Nichtsdestotrotz werden wir einige besonders gefährliche falsche Lehren bestimmen.

(1) Die explizite Freigabe der Kommunionspendung an geschiedene und „wiederverheiratete‟ Katholiken, die nicht die Absicht haben, wie Bruder und Schwester zu leben; dies wird in der postsynodalen Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia ausgedrückt und als Realität im Brief an die Bischöfe von Buenos Aires bekräftigt, der in den Acta Apostolicae Sedis[11] veröffentlicht wurde.

(2) Der versuchte Umbruch in der Lehre bezüglich der Todesstrafe, erstmals in einer Rede im Oktober 2017 angesprochen und nun der Kirche mittels Änderung des Katechismus trotz der Tatsache aufgezwungen, dass die neue Lehre offenkundig gegen die übereinstimmende Tradition mit Wurzeln in der Heiligen Schrift gerichtet ist[12].  Der schlimmste Gesichtspunkt dieser Änderung ist, wie viele bereits aufgezeigt haben, dass sie lauthals das Signal sendet, das den Progressiven, Liberalen und Modernisten äußerst willkommen ist, dass Lehren, die seit Jahrhunderten oder Jahrtausenden überliefert werden, in jedem billigen Katechismus gedruckt werden, der je aus der Presse kam, nun zur Überarbeitung freigegeben sind – sogar bis zu dem Punkt, das Gegenteil zu sagen – wenn der Zeitgeist es pfeift und der Papst nach seiner [des Zeitgeites] Pfeife tanzt. Es gibt keinen Anhaltspunkt, welche Art von „Weiterentwicklung der Lehre‟ für uns erleuchtete Moderne bereitliegt, die [wir doch] so viel weiter in das Moralgesetz sehen als unsere barbarischen Vorfahren. Frauenordination, Sieg über die letzten Überreste des primitiven Patriarchalismus? Legitimation von Kontrazeption und Sodomie, schließlich Loslassen des reduktionistischen Biologismus, der die katholische Morallehre mit dem Schreckgespenst der „in sich ungeordneten Akte‟ heimgesucht hat? Und so weiter und so fort.

Wie ein mir befreundeter Benediktiner zu sagen beliebt: „Dieser Streitpunkt ist kein Streitpunkt.‟ Ein Dominikanerpater schrieb  hellsichtig:

„Es geht nicht um die Todesstrafe. Es geht darum, eine Sprache in den Katechismus zu bringen die den Theologen erlaubt, die Lehre/das Dogma in historizistischen Begriffen zu bewerten; das heißt, ‚diese Wahrheit ist nicht länger wahr, weil die Zeiten sich geändert haben.‛ Die Hegelianer haben ihren Willen bekommen.‟

(3) Die Eheannullierungsreform, die in der Praxis wegen des neuartigen Konzepts einer „Annahme der Ungültigkeit‟ auf eine Zulassung der „katholischen Scheidung‟ hinauslaufen [13]. Dieser Überblick von Paschalis II bis Franziskus genügt um einen wesentlichen Punkt zu sehen: wenn Häresie von einem Papst für wahr gehalten und gelehrt werden kann, sogar vorübergehend oder einer bestimmten Gruppe gegenüber, ist es  a fortiori [um so mehr] möglich, dass disziplinäre Akte, die vom Papst verkündet werden, sogar jene, die für die universale Kirche gemeint sind, auch schädlich sein können. Überhaupt ist Häresie an sich schlechter als eine laxe oder widersprüchliche Disziplin.

 

 

[1] Nach dem detaillierten Bericht von Roberto de Mattei. Es ist wahr, dass der Begriff „Häresie‟ früher weit öfters verwendet wurde, beinahe als Zusammenfassung für „alles, was sich unkatholisch anhört oder so aussieht‟, aber unausgesprochen gibt es in der Haltung Paschalis II. bezüglich der Investitur ein falsches Verständnis der wahren, echten, unabhängigen, göttlichen und nicht übertragbaren Autorität der Kirchenhierarchie bezüglich aller weltlichen Autorität. Es ist, in anderen Worten, eine ernsthafte Angelegenheit, nicht ein bloßes Gedöns über eine bürokratische Prozedur.

[2] Alle weiteren Infos in diesem Artikel.

[3] Siehe Alcuin Reid, The Organic Development of the Liturgy, 2nd ed. (San Francisco: Ignatius Press, 2005), 37.

[4] Wir sollten nicht überrascht sein zu sehen, dass, fast 400 Jahre später, Erzbischof Bugnini 1963 seine grenzenlose Bewunderung für das Quignonez Brevier ausdrückte, das auf vielerlei Weise als Modell für das neue Stundenbuch diente.

[5] In Phoenix from the Ashes, bietet Henry Sire exzellente Kommentare zu vielen Schwierigkeiten des II. Vatikanums. Man kann auch mit Gewinn Roberto de Mattei hinzuziehen, The Second Vatican Council: An Unwritten Story (Fitzwilliam, N.H.: Loreto, 2012). Msgr. Bruno Gherardini hat excellente Beiträge geschrieben. Paolo Pasqualucci hat eine Liste von “26 points of rupture” zur Verfügung gestellt. Wenn ich auch nicht unbedingt mit jedem Punkt übereinstimme den Pasqualucci vorbringt, reicht seine Zusammenfassung aus zu zeigen, welch ein Durcheinander die Konzilsdokumente sind und welch eine Ära der Unklarheit sie hervorgerufen haben. Die simple Tatsache, dass die Päpste der letzten fünfzig Jahre sehr viel ihrer Zeit damit verbracht haben, eine „Klarstellung‟ nach der anderen herauszugeben, üblicherweise über Punkte, zu denen sich das Konzil zweideutig ausgedrückt hat (man denke nur an die Unmengen Tinte, die über Sacrosanctum ConciliumLumen GentiumDignitatis Humanae, und Nostra Aetate ausgegossen wurden) reicht aus zum zu zeigen, dass es die Funktion nicht erfüllt hat, für die es Konzile gibt: die Katholiken darin zu unterstützen, ihren Glauben besser kennen zu lernen und ihn besser zu leben.

[6] G.S. 24 stellt fest, dass „Gott und den Nächten lieben ist das erste und größte Gebot‟. Dies widerspricht Christi eigenen Worten: „‚Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Gemüte.‛ Das ist das größte und erste Gebot. Das zweite ist diesem gleich: ‚Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.‛ An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.‟ (Mt 22:37-40 Henne/Rösch). Wird von uns verlangt beidem zuzustimmen: Christi Worten, dass das erste und größte Gebot die Liebe Gottes ist, während das zweite die Liebe des Nächsten ist, und G.S. 24 zuzustimmen, dass das erste und größte Gebot die Liebe Gottes UND des Nächsten ist vgl. Apostolicam Actuositatem 8)?

Während die Gottes- und Nächstenliebe sehr eng miteinander verbunden sind, kann die Nächstenliebe nicht auf der gleichen Ebene stehen wie die Gottesliebe, als ob sie ohne Unterschied dasselbe Gebot wären. Ja, in der Nächstenliebe lieben wir Gott und Christus, aber Gott ist das erste, letzte und eigentliche Objekt der Nächstenliebe, und wir lieben unseren Nächsten um Gottes Willen. Wir lieben unseren nächsten und sogar unsere Feinde, weil wir Gott mehr und qualitativ anders lieben: Das Gebot der Gottesliebe gebührt Seiner unendlichen Güte und Souveränität, während das Gebot der Liebe zum Mitmenschen dessen endlicher Güte und relativen Stellung gebührt. Wenn es nur ein Gebot der Liebe gäbe, wären wir berechtigt Gott zu lieben wie uns selbst – was Sünde wäre – oder unseren Nächsten mit ganzem Herzen, ganzer Seele und Verstand – was auch sündig wäre. Kurz gesagt, es ist unmöglich, dass es ein Gebot bezüglich Gottes- und Nächstenliebe gibt.

Dieselbe abwegige Ansicht findet man in Papst Franziskus‛ Evangelii Gaudium 161: „161. Es wäre nicht richtig, diesen Aufruf zum Wachstum ausschließlich oder vorrangig als Bildung in der Glaubenslehre zu verstehen. Es geht darum, das, was der Herr uns geboten hat, als Antwort auf seine Liebe zu „befolgen”, womit zusammen mit allen Tugenden [Befolgung der Lehren ] jenes neue Gebot hervorgehoben wird, das das erste und größte ist und das uns am meisten als Jünger erkennbar macht: »Das ist mein Gebot: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe« (Joh 15,12).‟ Hier wurde Joh 15:12 als das erste und größte Gebot genommen, was es nach der Lehre Unseres Herrn nicht ist. Charakteristisch für dieselbe Verwirrung ist die irreführende Anwendung von Röm 13:8,10 und Jak 2:8, die in E.G. 161 folgen, welche den Eindruck erwecken, dass „das Gesetz‟, von dem gesprochen wird, allumfassend sei, während es sich tatsächlich auf das Moralgesetz bezieht. Mit anderen Worten, zu sagen, dass die Nächstenliebe „das ganze Gesetz erfüllt‟ bedeutet, dass sie alles tut, was das Gesetz in unserem Umgang miteinander verlangt. Es spricht nicht von unserer vorrangigen Verpflichtung, Gott zuerst und mehr als alle anderen zu lieben, einschließlich uns selbst.

[7] G.S. 63 behauptet: „…, ist doch der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft.‟ [im Englischen: „… ist doch der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel allen wirtschaftlichen und sozialen Lebens.‟ Anm. d. Übs.]. Dies hätte wahr sein können in einem hypothetischen Universum, wo der Sohn Gottes nicht Mensch wurde (obwohl man immer noch Zweifel haben könnte, insofern das Wort Gottes das Muster aller Schöpfung ist), aber im realen Universum, dessen Haupt der Gottmensch ist, kann die Quelle, der Mittelpunkt, das Ziel allen wirtschaftlichen und sozialen Lebens niemand anders sein als der Sohn Gottes, Christus der König, und, konsequenterweise, die Verwirklichung Seines Reiches. Alles andere ist Zerrbild und Abweg. Die Tatsache, dass dasselbe Dokument an anderer Stelle sagt, dass Gott das letzte Ziel des Menschen ist, (z. B. G.S. 13) tilgt die Schwierigkeiten in G.S. 63 nicht.

[8] Siehe Sire, Phoenix, 331-358 für eine ausgezeichnete Behandlung der Probleme.

[9] Zur weiterführenden Lektüre siehe Michael Davies, Pope Paul’s New Mass (Kansas City: Angelus Press, 2009), 299-328; Sire, Phoenix, 249, 277-82.

[10] Botschaft für den Welttag des Friedens, 1999. Vgl. die Formulierung in einem Brief von 1980: „Die Freiheit, einen bestimmten Glauben zu haben oder nicht, und der entsprechenden Konfessionsgemeinschaft beizutreten.‟

[11] Siehe John Lamonts eingehende Studie.

[12] Siehe meine Artikel hier und hier, und Ed Fesers Artikel in First Things online. Es wird zweifellos tausend mehr Antworten geben, alle gleichermaßen in der Lage die Größe des Problems zu zeigen, das Franziskus (wieder einmal) für sich und die gesamte Kirche geschaffen hat.

[13] Erstens widerspricht eine solche Annahme sowohl dem natürlichen Moralrecht als auch dem göttlichen Recht. Zweitens, selbst wenn es bezüglich der Lehre keine Probleme im Inhalt der einschlägigen Motu proprios gäbe, wird das Ergebnis eines enormen Anstiegs der einfach gewährten Annullierungen auf dem dünnen Eis von Vorwänden sicherlich die Gläubigen schädigen, indem er [der Anstieg] das ohnehin schwache Verständnis einer Verpflichtung zum unauflöslichen Band der Ehe unter Katholiken schwächt, indem man es wesentlich wahrscheinlicher macht, dass gültig geschlossene Ehen für nichtig erklärt (und auf diese Weise Ehebruch zum Werkzeug gemacht und die Sakramente profaniert) werden, und indem die Wertschätzung gemindert wird, mit der alle Ehen wahrgenommen werden. Einen guten Kommentar finden Sie bei Joseph Shaw hierhierhier, und hier.

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