Tradition und Glauben

Präfekt Roche: Responsa ad dubia oder “damit sich diese traditionalistische Seuche nicht verbreitet” (1 von 7)

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Sie können sich diesen Text auf vorlesen lassen. An einer besseren Software, die theologische Fachtermini kennt und Latein kann, wird noch gesucht.

[sayit]

Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat auf der offiziellen Vatikan-Seite den folgenden Text verfasst. Bevor wir uns eingehender mit diesem Text befassen, wollen wir ihn hier kommentiert vorstellen, um dem ersten Ärger Luft zu machen. Der grüne Kommentar stammt von DSDZ (dem Schreiber dieser Zeilen).

Papst Franziskus wurde im Rahmen einer dem Präfekten dieser Kongregation am 18. November 2021  [dem Fest der Einweihung der Basiliken  St. Peter und Paul als im Vatikan der Strom ausfiel] gewährten Audienz über die vorliegenden RESPONSA AD DUBIA samt den beigefügten ERLÄUTERNDEN NOTEN informiert und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.

[Und warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? Um den Gläubigen vor Weihnachten einen reinzuwürgen und Chaos in allen Diözesen herbeizuführen.]

Dubium 1

Traditionis custodes

Art. 3.  Episcopus, in dioecesibus ubi adhuc unus vel plures coetus celebrant secundum Missale antecedens instaurationem anni 1970:

[…]

§ 2.      statuat unum vel plures locos ubi fideles, qui his coetibus adhaerent, convenire possint ad Eucharistiam celebrandam (nec autem in ecclesiis paroecialibus nec novas paroecias personales erigens);

Auf das vorgelegte Dubium:

Kann der Diözesanbischof, wo es nicht möglich ist, eine Kirche oder ein Oratorium oder eine Kapelle zu finden, um die Gläubigen aufzunehmen, die mit dem Missale Romanum (Editio tipyca 1962) feiern, die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung um eine Ausnahme von der Bestimmung des Motu Proprio Traditionis custodes (Art. 3 § 2) bitten, und somit die Feier in der Pfarrkirche erlauben?

[Nach Traditionis Custodes soll die „traditionalistische Seuche“ von den Pfarrkirchen wegbleiben und der Bischof soll diesen Aussätzigen etwas anderes zur Verfügung stellen. Wenn aber der Bischof sagt:

Bei mir in der Diözese gibt es wirklich keine geschlossene Kirche, kein Oratorium oder keine Friedhofskapelle.

Dann können die Gläubigen den Bischof um die Zelebration in einer richtigen Kirche bitten. Dieser ist aber ab jetzt gehalten die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu fragen, welche natürlich „Nein“ sagen wird, damit sich diese  „traditionalistische Seuche“ nicht verbreitet.

Ein schlauer Bischof weiß jetzt, wie er sich gut mit dem Vatikan stellen kann:

  1. Ich habe keine Kirchen übrig.
  2. Ich muss im Vatikan fragen.
  3. Die haben „Nein“ gesagt.
  4. Sorry, Pech gehabt, es gibt so schöne kreative Novus Ordo Messen bei uns.]

Wird geantwortet:

Ja.

Erläuternde Note.

Artikel 3 § 2 des Motu proprio Traditionis custodes fordert den Bischof auf, in Diözesen, in denen es bisher eine oder mehrere Gruppen gibt, die nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern, „einen oder mehrere Orte zu bestimmen, wo die Gläubigen, die zu diesen Gruppen gehören, sich zur Eucharistiefeier versammeln können (jedoch nicht in den Pfarrkirchen und ohne neue Personalpfarreien zu errichten)“. Mit dem Ausschluss der Pfarrkirche soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Feier der Eucharistie nach dem vorherigen Ritus als ein auf die oben genannten Gruppen beschränktes Zugeständnis [Nimmt, was ihr haben könnt, denn bald wird es nichts geben!] nicht zum Alltag des Lebens der Pfarrgemeinde gehört [damit sich diese „traditionalistische Seuche“ nicht verbreitet].

Diese Kongregation, die für die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten die Autorität des Heiligen Stuhls ausübt (vgl. Traditionis custodesNr. 7), kann auf Antrag des Diözesanbischofs die Verwendung der Pfarrkirche für die Zelebration nach dem Missale Romanum von 1962 nur in den Fällen bewilligen [sie wird es also niemals bewilligen], in denen feststeht, dass es unmöglich ist, eine andere Kirche, ein Oratorium oder eine Kapelle zu benutzen [was niemals der Fall sein wird, denn die eine Kirche kann benutzt werden, wird aber gerade renoviert, von der anderen ist der Schlüssel verschollen, theoretisch aber steht sie frei, etc.]. Die Beurteilung dieser Unmöglichkeit muss mit äußerster Sorgfalt erfolgen. [Wird es auch, solange man ablehnen kann.]

Außerdem ist es nicht angemessen [damit sich diese „traditionalistische Seuche“ nicht verbreitet], eine solche Feier in die Gottesdienstordnung der Gemeinde aufzunehmen, da sie nur von den Gläubigen besucht wird, die Mitglieder der Gruppe sind [sie waren ein Ghetto und sollen in ihrem Ghetto bleiben]. Schließlich ist zu vermeiden, dass sie gleichzeitig mit pastoralen Aktivitäten der Pfarrgemeinde stattfindet [Um Gottes Willen! Sonst kämen noch neue Leute dazu]. Es wird davon ausgegangen, dass diese Erlaubnis zurückgezogen wird, wenn ein anderer Ort verfügbar wird. [Und dieser „verfügbare Ort“ wird auch bald unverfügbar werden.]

Mit diesen Bestimmungen wird nicht beabsichtigt, die Gläubigen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind, auszugrenzen [Nö, ist klar.]: Sie haben nur den Zweck, daran zu erinnern, dass es sich (in Anbetracht des gemeinsamen Gebrauchs der einzigen Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus [gleichbedeutend mit Novus Ordo, sonst bist Du nicht katholisch] um ein Zugeständnis aus Sorge um ihr Wohl handelt und nicht um eine Gelegenheit, den vorherigen Ritus zu fördern. [der vorherige Ritus ist richtig böse und damit sich diese „traditionalistische Seuche“ nicht verbreitet.]

[/sayit]


Tradition und Glauben – damit die Kirche wieder schön wird

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