Tradition und Glauben

Präfekt Roche: Responsa ad dubia oder “damit sich diese traditionalistische Seuche nicht verbreitet” (4 von 7)

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Sie können sich diesen Text auf vorlesen lassen. An einer besseren Software, die theologische Fachtermini kennt und Latein kann, wird noch gesucht.

[sayit]

(Der Text stammt von der Vatikan-Seite, der grüne Kommentar in [] von uns.)

Traditionis custodes 

Art. 3.  Episcopus, in dioecesibus ubi adhuc unus vel plures coetus celebrant secundum Missale antecedens instaurationem anni 1970:

[…]

§ 3.      constituat, in loco statuto, dies quibus celebrationes eucharisticae secundum Missale Romanum a sancto Ioanne XXIII anno 1962 promulgatum permittuntur. His in celebrationibus, lectiones proclamentur lingua vernacula, adhibitis Sacrae Scripturae translationibus ad usum liturgicum ab unaquaque Conferentia Episcoporum approbatis;

Auf das vorgelegte Dubium:

Ist es möglich, bei Eucharistiefeiern, die das Missale Romanum von 1962 verwenden, für die Lesungen die Gesamtausgabe der Bibel [d.h. die Novus Ordo Übersetzung] zu verwenden und die im [Novus Ordo] Messbuch angegebenen Perikopen [die anders sind und kaum passen] auszuwählen?

Wird geantwortet:

Ja.

Erläuternde Note.

Art. 3 § 3 des Motu Proprio Traditionis custodes legt fest, dass die Lesungen in der Volkssprache [die im Gegensatz zu Latein keine spirituelle Wirkung hat] unter Verwendung der von den jeweiligen Bischofskonferenzen für den liturgischen Gebrauch approbierten Übersetzungen [die so weit von der Vulgata-Fassung entfernt sind, wie nur möglich] der Heiligen Schrift zu verkünden sind.

Da die Texte der Lesungen im Missale selbst enthalten sind und es somit kein Lektionar gibt, muss man, um die Bestimmungen des Motu Proprio zu befolgen, notwendigerweise auf das Buch der Heiligen Schrift in der von den einzelnen Bischofskonferenzen für den liturgischen Gebrauch approbierten Übersetzung zurückgreifen und die im Missale Romanum von 1962 angegebenen Perikopen wählen [also zwei Missale und Durcheinander, Hagan lio!].

Die Veröffentlichung volkssprachlicher Lektionare, die den Lesezyklus des vorherigen Ritus wiedergeben, kann nicht erlaubt werden [wo kämen wir da hin?].

Hier ist daran zu erinnern, dass das vorliegende Lektionar [der so gelegt ist, damit man alles vergisst] eine der wertvollsten Früchte [Meteoriteneinschläge] der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils ist. Die Veröffentlichung des Lektionars überwindet [ja, ja, überwinden tut es schon] nicht nur die „vollständige“ Form des Missale Romanum von 1962 und kehrt zu der alten [seit 1970] Tradition der einzelnen Bücher zurück, die den einzelnen Diensten entsprechen, sondern erfüllt auch den in Sacrosanctum Concilium, Nr. 51, geäußerten Wunsch: „Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.“ [das Volk hört nicht zu, weil es langweilig ist und so oft wechselt, dass kein Rhythmus entstehen kann].

[/sayit]

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