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Sie können sich diesen Text auf vorlesen lassen. An einer besseren Software, die theologische Fachtermini kennt und Latein kann, wird noch gesucht.
[sayit]
(Der Text stammt von der Vatikan-Seite, der grüne Kommentar in [] von uns.)
Traditionis custodes
Art. 4. Presbyteri ordinati post has Litteras Apostolicas Motu Proprio datas promulgatas, celebrare volentes iuxta Missale Romanum anno 1962 editum, petitionem formalem Episcopo dioecesano mittere debent, qui, ante concessionem, a Sede Apostolica licentiam rogabit.
Auf das vorgelegte Dubium:
Muss der Diözesanbischof vom Apostolischen Stuhl ermächtigt sein [natürlich muss er das, denn einerseits „Kollegialität“ und „Synodalität“, aber nur dann, wenn es darum geht den Glauben zu zerstören, sonst regiert Vatikan Bergoglios, um den Restkatholizismus auszumerzen] (vgl. Traditionis custodes, Nr. 4), um Priestern, die nach der Veröffentlichung des Motu Proprio Traditionis custodes geweiht wurden, die Zelebration mit dem Missale Romanum von 1962 zu gestatten [der Apostolische Stuhl wird es aber nicht erlauben, damit sich die tridentinische Seuche nicht ausbreitet]?
Wird geantwortet:
Ja.
Erläuternde Note.
Der lateinische Text (offizieller Bezugstext) [so, so auf einmal Latein?] lautet in Artikel 4 wie folgt: „Presbyteri ordinati post has Litteras Apostolicas Motu Proprio datas promulgatas, celebrare volentes iuxta Missale Romanum anno 1962 editum, petitionem formalem Episcopo dioecesano mittere debent, qui, ante concessionem, a Sede Apostolica licentiam rogabit“.
Dabei handelt es sich nicht nur um eine beratende Stellungnahme, sondern um eine notwendige Ermächtigung [die nicht erteilt werden wird], die dem Diözesanbischof von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erteilt wird, die die Autorität des Heiligen Stuhls in den in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten ausübt (vgl. Traditionis custodes, Nr. 7) [wir können uns denken, wie diese Entscheidung ausfallen wird].
Erst nach Erhalt [echt jetzt?] dieser Genehmigung kann der Diözesanbischof Priestern, die nach der Veröffentlichung des Motu Proprio (16. Juli 2021) geweiht wurden, erlauben, mit dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren [er wird nichts erlauben, weil diese Genehmigung nicht kommen wird].
Diese Regel will dem Diözesanbischof bei der Beurteilung eines solchen Ersuchens helfen: Seine Einschätzung [bloß das richtige schreiben, sonst fliegt auch er] wird von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gebührend berücksichtigt werden.
Das Motu Proprio bringt deutlich den Willen [des Zaren] zum Ausdruck, als einzigen Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus das anzuerkennen, was in den von den heiligen [diese Wiederholung macht sie noch nicht heilig] Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Büchern enthalten ist: Es ist daher absolut wünschenswert [schöne Formulierung, wenn muss, dann muss], dass die nach der Veröffentlichung des Motu Proprio geweihten Priester diesen Wunsch des Heiligen Vaters teilen [sonst fliegen sie oder es wird kaum geweihte Priester geben].
Da es unsere Absicht ist, mit Eifer [ja, den merken wir schon] in die von Papst Franziskus angegebene Richtung zu gehen, werden alle Ausbilder [Ausbilder Schmidt lässt grüßen] der Seminare ermutigt, die zukünftigen Diakone und Priester zu begleiten, damit sie den Reichtum der vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünschten Liturgiereform verstehen und erfahren [will heißen: ist jemand traditionalistisch angehaucht, dann fliegt er]: Sie hat es verstanden, jedes Element des Römischen Ritus [auf einmal ist es der „römische Ritus“] wertzuschätzen und – wie die Konzilsväter wünschten – jene volle, bewusste und tätige Teilnahme des ganzen Gottesvolkes [dann braucht man keine Priester, die bürstenschnittige Pastoralassistentin reicht] an der Liturgie zu fördern (vgl. Sacrosanctum Concilium Nr. 14), die die Hauptquelle der authentischen christlichen Spiritualität [oh please….] ist.
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