Tradition und Glauben

Predigten zum Evangeliumstext der Alten Messe – Sonntage II – 2. Sonntag nach Epiphanie

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Evangelium des zweiten Sonntags nach Erscheinung des Herrn

Joh 2, 1-11

Am dritten Tag fand in Kana in Galiläa eine Hochzeit statt, und die Mutter Jesu war dabei. Auch Jesus und seine Jünger waren zur Hochzeit eingeladen. Als der Wein ausging, sagte die Mutter Jesu zu ihm: Sie haben keinen Wein mehr. Jesus erwiderte ihr: Was willst du von mir, Frau? Meine Stunde ist noch nicht gekommen. Seine Mutter sagte zu den Dienern: Was er euch sagt, das tut! Es standen dort sechs steinerne Wasserkrüge, wie es der Reinigungsvorschrift der Juden entsprach; jeder faßte ungefähr hundert Liter. Jesus sagte zu den Dienern: Füllt die Krüge mit Wasser! Und sie füllten sie bis zum Rand. Er sagte zu ihnen: Schöpft jetzt, und bringt es dem, der für das Festmahl verantwortlich ist. Sie brachten es ihm. Er kostete das Wasser, das zu Wein geworden war. Er wußte nicht, woher der Wein kam; die Diener aber, die das Wasser geschöpft hatten, wußten es. Da ließ er den Bräutigam rufen und sagte zu ihm: Jeder setzt zuerst den guten Wein vor und erst, wenn die Gäste zuviel getrunken haben, den weniger guten. Du jedoch hast den guten Wein bis jetzt zurückgehalten. So tat Jesus sein erstes Zeichen, in Kana in Galiläa, und offenbarte seine Herrlichkeit, und seine Jünger glaubten an ihn.

Predigtext des Kirchenvaters

Auslegung vom heiligen Bischof Augustin. Durch die Tatsache, daß der Herr auf die Einladung hin zur Eheschließung gekommen ist, hat er, abgesehen von der sinnbildlichen Bedeutung der Begebenheit, bestätigen wollen, daß er die Ehe gemacht hat. Es sollten nämlich Leute auftreten, von denen der Apostel geredet hat, die die Ehe verboten und sagten, daß die Ehe ein Übel sei, und daß der Teufel sie gemacht hätte; wo doch derselbe Herr im Evangelium auf die Frage, ob es einem Manne erlaubt sei, aus irgend einem Grunde die Frau zu entlassen, erklärte, es sei nicht erlaubt, außer im Fall, wenn sie mit einem Fremden zusammenlebt. Bei dieser Antwort sagt er auch, wie ihr euch erinnert: “Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.”

Und die im katholischen Glauben gut unterrichtet sind, wissen, daß Gott die Ehe gemacht hat, und daß, wie das Zusammenfügen von Gott, so die Scheidung vom Teufel ist. Doch aus dem Grunde ist es gestattet, im Fall ihres Zusammenlebens mit einem Fremden, die Gattin zu entlassen, weil sie zuerst als Gattin nicht mehr gelten wollte, insofern als sie dem Manne Die eheliche Treue nicht gehalten hat. Übrigens sind auch diejenigen, die Gott Jungfräulichkeit geloben, obwohl sie eine höhere Stufe der Ehre und der Heiligkeit in der Kirche einnehmen, doch nicht ohne eheliche Vereinigung; denn auch sie gehören zur Ehe mit der ganzen Kirche, zu der Ehe, in der der Ehegemahl Christus ist.

Kirchengebet

O Gott, allmächtiger, ewiger Vater, höchster Beherrscher des Himmels und der Erde! Erhöre gnädig das Gebet deines Volkes, und schenke uns in unsern Tagen deinen Frieden! durch unsern Herrn Jesum Christum. Amen.

(Wegen des Festes vom Namen Jesu.)

Gebet.

O Gott, der Du deinen eingebornen Sohn zum Erlöser des menschlichen Geschlechtes bestimmt und ihn JESUS hast nennen lassen: verleihe gnädig, daß wir seinen heiligen Namen auf Erden nicht mißbrauchend, sondern ehrend, seiner Anschauung und Seligkeit einst theilhaftig werden im Himmel! Amen.

 

Wenn Sie o.a. Kirchengebet mit der Intention einer Ablassgewinnung beten, empfangen Sie einen Ablass, den Sie für sich selbst oder für die Armen Seelen verwenden können. (Enchiridion indulgentiarum (1999) Nr. 21 § 1: “Ein Teilablass wird einem Gläubigen gewährt, der an einem beliebigen Heiligentag, der im Kalender vermerkt wurde, zu Ehre dieses Heiligen fromm ein aus dem Messbuch entnommenes oder ein anderes rechtskräftig approbiertes Gebet verrichtet”) .

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