Tradition und Glauben

Priester „ein ontologisch gewandeltes Wesen” – stimmt das?

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Obwohl der bei uns vorgestellte Aufsatz von Tapsell des höchsten Lobes würdig ist, so enthält er einen Fehler oder eine Ungenauigkeit, die hiermit korrigiert wird. Der australische Jurist meint, dass die Sicht von der ontologischen also wesenhaften Andersartigkeit des Priesters erst im XIX. Jahrhundert aufkam, was dazu führte, dass schuldig gewordene Priester nicht den weltlichen Behörden überantwortet wurden. Wir können zwar nicht beweisen, wie sich die Wahrnehmung der Priester im XIX. Jahrhundert gewandelt haben mag, aber die Theologie hat sich nicht geändert. Priester wurden schon immer als „ontologisch veränderte Wesen“ gesehen und behandelt. So lesen wir in der Dogmatik von Ott:

Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger heiligmachende Gnade. (De fide, vgl. DH 1600, 1766, 1774)

Als Sakrament der Lebendigen bewirkt das Weihesakrament per se die Vermehrung der heiligmachenden Gnade. Die Weihegnade hat den Zweck und die besondere Eignung, den Empfänger zur würdigen Ausübung der Funktion seines Ordo und zu einem entsprechenden Lebenswandel zu befähigen. Das Dekretum Pro Armenis lehrt mit dem heiligen Thomas: Effectus (sc. ordinis) augmentum gratiae, ut quis sit ideoneus minister. [Die Wirkung (der Weihe) ist der Zuwachs aller Gnade, damit jemand ein geeigneter Diener ist.] Pius XI. lehrt in der Enzyklika (1935): „Der Priester erhält durch das Sakrament der Weihe … auch eine neue und besondere Gnade und eine besondere Hilfe, durch die er … den hohen Verpflichtungen des übernommenen Amtes würdig und ungebrochenen Mutes nachkommen und die schwierigen Aufgaben desselben erfüllen kann.“ DH 3755.

Die biblische Grundlage ist 1 Tim 4,14 (Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist und die dir verliehen wurde, als dir die Ältesten aufgrund prophetischer Worte gemeinsam die Hände auflegten) und 2 Tim 1,6 (Darum rufe ich dir ins Gedächtnis: Entfache die Gnade Gottes wieder, die dir durch die Auflegung meiner Hände zuteilgeworden ist).

Mit der Vervollkommnung des Gnadenstandes empfängt der Ordinand das Anrecht auf aktuelle Gnaden, die künftighin zur Erreichung des Zweckes der Sakramentes notwendig sind. Suppl. 35,1.[1]

Schauen wir uns die o.a. Argumente näher an. Weil der Priester eine besondere Aufgabe erfüllt, so braucht er besondere Gnadengaben, welche ihn dazu befähigen. Der hl. Thomas von Aquin untersucht in Supp. 35, 1 die Frage, ob das Weihesakrament auch die Heiligunsgnade (gratia gratum faciens) verleiht, die dem Priester zur persönlichen Heiligung dient. Er bejaht dies, indem er argumentiert, dass

„demjenigen, dem eine gleichsam göttliche Vollmacht verliehen wurde, wurde auch das gegeben, wodurch er diese Vollmacht auch entsprechender Weise ausüben kann.“ (Suppl. 35, 1. corp: ideo cuicumque datur potentia aliqua divinitus, dantur ea per quae executio illius potentiae potest congrue fieri)  

Der Priester empfängt also in der Weihe eine entsprechende Gnade, die ihn dazu befähigt seine Aufgaben zu meistern. Er hat demnach mehr Gnaden als der Laie, er empfängt zusätzliche Gnaden, die ihn ontisch verändern. Der Priester ist also ontisch wirklich „Mehr und Anders“.

Allerdings hinderte diese Sichtweise die Kirche vor 1842 nicht daran unwürdige Priester des Amtes zu entheben und zu bestrafen, wenn es nötig war. Es fand also keine Änderung der Theologie des Priestertums Mitte des XIX. Jahrhunderts statt, welche das Priestertum mit Sündenlosigkeit und Straflosigkeit gleichsetzte. Wenn die spanische Inquisition im XVI. Jahrhundert knabenschändende Prälaten verbrannte oder hängte, so zweifelte niemand an der geforderten priesterlichen Heiligkeit der Verurteilten. Man dachte sich wohl:

Wenn Priester so tief fallen können, obwohl sie zusätzliche Gnaden haben, wie sehr müssen wir erst auf uns selbst achten.

Diese Männer wurden deswegen degradiert und bestraft, weil sie sich nicht an die hohen Anforderungen des Priestertums hielten. Und die Strafe war dermaßen abschreckend, dass jedermann Angst hatte es ihnen gleichzutun. Man wusste:

  1. Wenn ich es mache.
  2. Werde ich erwischt.
  3. Danach angezeigt.
  4. Danach bestraft.


Denn wahrscheinlich führt das Bewusstsein der Straflosigkeit zum fehlenden Unrechtsbewusstsein, wie es dem Priester aus dem Gutachten von Westpfahl-Spilker-Wastl bescheinigt wurde.

Vor 1842 sah niemand, wie richtegerweise Tapsell darlegt, einen Gegensatz der Hochachtung vor dem Priestertum und der Bestrafung der Schuldigen. Denn gerade die Würde des Amtes forderte diese Bestrafung. Denn wie man es dreht und wendet – die ausbleibende Bestrafung ist weder dadurch erklärbar, dass man die Priester für höhere Wesen hält, noch dadurch, dass man sie für Menschen wie alle hält. Im ersten Fall müsste eine Bestrafung erfolgen, damit ein Unwürdiger das hohe Amt und das Ansehen der Kirche nicht besudelt. Im zweiten Fall müsste die Bestrafung erfolgen, weil ein Priester, wie jeder Mensch auch, dem Strafrecht unterliegt, falls er ein strafrechtlich relevantes Delikt, wie ein Sexualdelikt, verübt hat. Wenn auch die Konkordate vom Anfang des XX. Jahrhunderts, wie Tapsell darlegt, tatsächlich eine Straflosigkeit für Kleriker vorsahen, so fiel diese Ausnahmeregelung in den nachkonziliaren Konkordaten weg. Die Straflosigkeit aber blieb, weil, wie die Fälle aus Köln zeigen, die priesterlichen Straftäter weiterhin von ihren Bischöfen und Kardinälen gedeckt wurden. DSDZ versteht wirklich nicht, welche Sicht man vom Priestertum haben muss, um Sexualstraftäter, wie bewiesenermaßen in Köln, dermaßen gewähren zu lassen und die Frage betrifft Höffner, Meisner und Woelki. Glaubt man da noch an etwas? Andererseits ist es wirklich schwierig, die traditionell-katholische Sicht von der ontischen Heiligkeit des Priesterstandes zu vertreten, wenn man sich die real existierenden Priester und die real existierenden Missbrauchsskandale anschaut. Denn, wenn es stimmen sollte, wo ist es denn hin? Wo ist dieses zusätzliche Sakrament samt zusätzlicher sakramentalen Gnade? In der Piusbruderschaft, die nach ihrer eigenen Meinung, das „ewige Rom“ vertritt, das angeblich von den Irrtümern des Modernismus unbesudelt geblieben ist, ist es auch nicht besser, eher schlechter. Aber zusätzliche Gnade ist nicht mit Sündenlosigkeit zu verwechseln. Wäre die sakramentale Gnade selbst ausreichend, dann bräuchte man keine höheren Ansprüche an die Priester, die es ja immer schon gegeben hat. Man kann diese zusätzliche Gnade erst dann freilegen, wenn man entsprechend lebt.

Dennoch ist mit dem Priestertum dieselbe Dynamik eingetreten wie mit dem Papstamt. Weil Benedikt angeblich zurückgetreten ist und Franziskus das Papstamt dermaßen schändet, so fragen sich viele, wo die Unfehlbarkeit denn abgeblieben ist. Denn sollte, wie wir glauben, Benedikt weiterhin der Papst sein, so fragt man sich, warum er nichts unternimmt? Sollte aber Franziskus der Papst sein, was wir bezweifeln, warum schlittert er so mühelos von einer Häresie in die andere? Wo ist das Priestertum? Wo ist das Papsttum? Nein, nicht Sie sind schuld, weil sie „zu wenig für sie gebetet haben“, wie uns immer gloria.tv weismachen will, sie sind selbst schuld. Nach Bergoglio und den Kölner Missbrauchsskandalen wird die Kirche wirklich Jahrhunderte brauchen, um zu sich selbst, d.h. zu ihrer Heiligkeit und Makellosigkeit zurück zu kommen. Denn wer möchte mit einer dermaßen korrupten Organisation irgendetwas zu tun haben? Bischöfe und Kardinäle haben Unwürdige geweiht und ihre Missetaten vertuscht. Der durchschnittliche Bürger denkt, dass entweder die Katholiken gleich Sittenstrolche weihen, was leider mitunter auch stimmt, wie dieses Beispiel, auch aus Köln, zeigt, wo man einen spätberufenen Metzger weihte, obwohl man wusste, dass er „gegenüber Lehrlingen übergriffig geworden“ ist. Oder sie denken, dass die Priesterweihe selbst irgendetwas enthält, was verursacht, dass sich ehemals normale Männer plötzlich an Kindern und Jugendlichen vergreifen. Die Lösung lautet dann: zuerst weg mit dem Zölibat und danach weg mit dem Priestertum – „Wir sind die Kirche“. Wir brauchen Priester, welche uns endlich vorleben, dass es auch anders geht, denn von ihnen geht die Heiligkeit aus, um uns zu heiligen.


[1] Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, Bonn 2010, 618.

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