
[Einführung vom 13.12.2018]: Leider werden die wertvollsten Aufsätze nur selten gelesen, wie dieser unten angeführte, welcher wirklich stichhaltige Argumente liefert. Das DSDZ an seiner eigenen, schon längst versprochenen, Anti-Papst-Bergoglio-Reihe gerade schreibt, so bietet sich an auch ältere Materialien dazu wieder auszugraben. Es tut wirklich gut zu wissen, dass es irgendwo noch Menschen gibt, die katholischen denken und schreiben können. Die Kirchensteuer finanzierten Berufstheologen der DKB taugen leider nichts und melden sich auch nicht zu Wort. Aus Feigheit oder Einfallslosigkeit. Wie auch immer.
Wir freuen uns sehr anbei den Aufsatz von Robert J. Siscoe Kann die Kirche einen häretischen Papst verurteilen? vorzustellen, der vor Kurzem in The Remnant erschienen ist. Robert J. Siscoe ist Laie, Konvertit und ein erfolgreicher Geschäftsmann. Da amerikanische Autoren auf Ihren Websites meistens alle möglichen Abschlüsse publizieren, so können wir davon ausgehen, dass er keinen hat, da er ihn sonst angegeben hätte. Umso mehr freut die hohe, ja wirklich hervorragende Qualität seiner Arbeiten, die er meistens in The Remnant publiziert, seiner Schriften, welche auf Logik, Intelligenz und gesundem Menschenverstand fußen und mit einem sehr eingehenden Quellenstudium verbunden sind. Es ist also der Nicht-Theologe, der Laie und der Nicht-Kirchenrechtler Siscoe, der die zurzeit besten Beiträge zu solch diffizilen Fragen wie ein häretischer Papst, Sedisvakantismus oder die Deposition also die Amtsenthebung eines häretischen Papstes liefert. Ja, Schande über all die hochbezahlten oder unterbezahlten Theologen, die sich an solche Themen nicht trauen und wie wir sehen „schießt Geld keine Tore“, da die 15-Miliarden-im-Jahr-deutsche-Steuerkirche nichts Vergleichbares aufzubieten hat, sondern in ihr nur politisch-Bergoglio-korrekten Kirchenrechtler, die feige gegen Kardinal Meisner aus zweiter Reihe schießen.
Wenn aber Robert Siscoe nicht vom Fach ist, kann er denn Recht haben? Ja, das kann er durchaus, weil er als Quereinsteiger sich einfach an manche Fragen traut und wirklich alles schlüssig beweist. Der junge Albert Einstein hatte mit 26 die speziellen Relativitätstheorie entwickelt, weil er einfach nicht wusste, was in der Welt der Wissenschaft vor sich ging und die Ängste an Themen zu scheitern, an denen sich schon sehr viele die Zähne ausgebissen hatten, nicht hatte. Da der Schreiber dieser Zeilen viele Jahre in irgendwelchen Bibliotheken oder Archiven verbrachte, um Originelles zu finden und miteinander zu verbinden, so weiß er die Arbeit von Robert Siscoe wirklich zu schätzen, denn es sich wirklich sehr schwierig und aufwendig, besonders für jemanden, der wie es scheint, kein Latein kennt, an diese Quellen überhaupt zu kommen. Sein Können stellte Siscoe zuerst mit seinem hervorragenden und vielzitierten Aufsatzes Bellarmin und Suarez über die Frage eines häretischen Papstes unter Beweis, in welchem er die Theologenmeinungen über einen häretischen Papst quellenfundiert darlegt. Der von Davillatollkühn übersetzte Aufsatz ist ein Nachfolgeaufsatz und befasst sich mit der theologischen Fundierung der Absetzung eines häretischen Papstes. Warum ist dieser Aufsatz wichtig? Weil wir davon ausgehen können, dass The Remnant eine gute Verbindung zu den Dubia-Kardinälen hat, wahrscheinlich über Kard. Burke, da die Dubia von Hilary White in The Remnant angekündigt wurden, bevor sie publiziert worden sind. Es ist also möglich, dass der jetzige Aufsatz von Robert Siscoe ein Teil der Kampagne, im guten Sinne natürlich ist, welche der Absetzung des Papstes vorangehen wird. Wird sich dieser Papst den absetzen lassen? Unserer Meinung nach nicht. Was wird es geben? Ein Schisma, wenigstens bis zu seinem Tod und zur Wahl eines diesmal hoffentlich würdigen Kandidaten. Gibt es solche? Wir wissen es nicht, aber diese sind, der Reaktion der Kardinäle zu urteilen, in der Minderheit.
Mehr über die möglichen Konsequenzen und Auswirkungen der “formellen Korrektur” von Papst Franziskus durch die vier Kardinäle
Die katholische Welt ist nach der öffentlichen Bekanntgabe eines Briefes vierer Kardinäle (Carlo Caffarra, Walter Brandmüller, Joachim Meisner und Raymond Burke) an Papst Franziskus vom 19. September 2016 in großen Aufruhr versetzt worden. Das Schreiben forderte, dass der Papst in seiner post-synodalen Apostolischen Exhortation, Amoris Laetitia, offensichtlich heterodoxe Äußerungen klarstellt, die in der Kirche zu enormer Verwirrung geführt haben.
Papst Franziskus weigerte sich zu antworten und am 14. November machten die Kardinäle den Brief publik. Am darauffolgenden Tag veröffentlichte The National Catholic Register ein Interview mit Kardinal Burke (einem der Unterzeichner) über den Brief. In dem Interview fragte der Reporter: “Was passiert, wenn der Heilige Vater nicht antwortet … und die Klärung der Lehre der Kirche verweigert?” Der Kardinal antwortete, dass der nächste Schritt “ein formeller Akt der Korrektur eines schwerwiegenden Irrtums” sein würde. Mit anderen Worten, der nächste Schritt wäre, dem Papst eine formelle Ermahnung zuzustellen.
Das ist eine ungeheuerliche Entwicklung, da nach fast allen Theologen eine formelle Ermahnung einer der notwendigen Schritte bei der Absetzung eines häretischen Papstes ist, die dazu dienen soll, festzustellen, ob der Papst eine häretische Lehre mit Hartnäckigkeit (ein notwendiges Element bei einer Häresie) vertritt, oder falls er nur im Irrtum ist, er daher in gutem Glauben irrt.
Kardinal Burke wurde später im Interview gefragt: “Wenn der Papst gravierende Irrtümer oder Häresien lehren würde, welche rechtmäßige Autorität kann das erklären und öffentlich machen und was wären die Konsequenzen davon?” Er antwortete nicht direkt auf die Frage, sondern sagte nur:
„Es besteht die Pflicht in diesen Fällen [das zu tun Anm. des Übers.] und historisch ist es geschehen, dass Kardinäle und Bischöfe erklärten, dass der Papst einen Irrtum lehrt und ihn baten, diesen zu korrigieren.”
Aber was ist, wenn der Papst seine Meinung nicht korrigiert? Was dann? Leider wurde diese Frage nicht gestellt. Aber es wird ganz sicher eine Frage sein, über die nachgedacht werden muss, da die Kirche mit diesem Szenario bald konfrontiert sein kann. Vor diesem Hintergrund aus werden wir uns mit der Frage befassen, ob die Kirche einen Papst im Fall der Ketzerei verurteilen kann, da dieser Akt der nächste Schritt im Prozess nach der kirchlichen Ermahnung sein wird.
Eine der Schwierigkeiten, die oft gegen die Kirche vorgebracht wurde, die eine päpstliche Häresie verurteilt, ist die 2000 jährige Lehre, vom Vatikanum I wiederholt, dass der päpstliche Stuhl von niemanden gerichtet werden kann (Prima sedes a nemine iudicatur). Basierend auf dieser Lehre glauben viele, dass die Kirche weder eine päpstliche Häresie verurteilen noch erklären kann, dass ein Papst in Häresie gefallen sei, da dies ein “Urteil” gegen den Papst darstellen würde, das, wie sie glauben, nicht erlaubt ist. Aber auf diese Weise wurde die Doktrin prima sedes a nemine iudicatur traditionell nicht verstanden. Wie wir in diesem Artikel zeigen werden, gibt es eine ausdrückliche Ausnahme im Falle eines Papstes, der der Häresie angeklagt ist. Diese Ausnahme war Teil des kanonischen Rechts vom 12. bis zum 20. Jahrhundert (vor, während und nach dem ersten Vatikanischen Konzil) und wurde seit Jahrhunderten von mindestens einem Papst und einigen der angesehensten Theologen und Kanonisten gelehrt.
Der Kanon, in dem diese Ausnahme gefunden wird, stammt aus dem Decretum Gratiani, dem ersten Teil einer Sammlung von sechs Rechtstexten, die zusammen als Corpus Juris Canonici bekannt wurden. Der spezifische Kanon ist Si Papa, dist 40, kp. 6, der Folgendes vorschreibt:
“Wenn der Papst, der seine eigene Rettung und die seiner Brüder vernachlässigt, in seinen Werken nutzlos und nachlässig werden kann und darüber hinaus zögert, Gutes zu tun (was ihm selbst und anderen noch mehr schadet) und gleichwohl unzählige Scharen von Menschen in die Irre leitet … so kann es dann für keinen Sterblichen zweifelhaft sein, [dass es rechtens ist Red.] ihn auf seine Fehler hinzuweisen. Weil es ihm auferlegt ist, über alle zu urteilen und zu richten, soll er von niemandem gerichtet werden, es sei denn er wird dabei ertappt, vom Glauben abzuirren. (nisi deprehendatur a Fide devius).”[1]
Beachten Sie, dass der Phrase “er sollte von niemandem gerichtet werden” gleichbedeutend ist mit “der päpstliche Stuhl wird von niemanden gerichtet”, die Ausnahme folgt: „es sei denn er wird dabei ertappt, vom Glauben abzuirren.“ Wie wir sehen werden, wird Si Papa regelmäßig von den Kanonisten und Theologen zitiert, welche die Absetzung eines ketzerischen Papstes besprechen, und sie alle deuten es so aus, daß es der Kirche gestattet ist, ein Urteil [im Sinne einer Verurteilung Red.] über einen amtierenden Papst vorzulegen, während er Papst bleibt.[2]
Neben dem oben erwähnten Kanon haben wir auch die Lehre von Papst Innozenz III. (gest. 1216), der ausdrücklich bestätigt, dass ein Papst für die Sünden gegen den Glauben “von der Kirche gerichtet werden kann”. Das Folgende ist aus seiner Weihepredigt, Nr. 2:
“Denn der Glaube ist für mich so notwendig [im Sinne von grundsätzlich unerlässlich Red.], daß während ich für andere Sünden nur Gott zum Richter habe, ich allein für die Sünde, die gegen den Glauben gerichtet ist, von der Kirche gerichtet werden könnte.”[3]
Der heilige Robert Bellarmin lehrt dasselbe, und zitiert dazu die o.g. Auszüge aus Si Papa und von Papst Innozenz als Autoritäten in Verteidigung seiner Stellungnahme. Er beginnt mit der These:
“Ein Papst kann im Fall der Häresie durch die Kirche gerichtet und abgesetzt werden, wie es Dist. 40, can. Si Papa klarstellt: Daher ist der Papst – zumindest in einem Fall – dem menschlichen Urteil unterworfen. Ich antworte: Es gibt fünf Meinungen zu diesem Thema. “[4]
Die folgende ist die Erwiderung auf die dritte der fünf Meinungen. Die dritte Meinung, welche Bellarmin „die extreme Meinung“ nennt, ist diejenige, welche behauptet, dass ein Häretiker nicht verurteilt werden kann und daher ein häretischer Papst sein Amt nicht verlieren kann. Bellarmin weist diese Meinung zurück, indem er sagt:
“Turrecremata in dem oben erwähnten Zitat relativiert und widerlegt diese Ansicht, und zwar zu Recht, denn es ist äußerst unwahrscheinlich. Erstens, dass ein häretischer Papst beurteilt und gerichtet werden kann, ist ausdrücklich im Canon Si Papa, dist. 40, und bei Innozenz enthalten. Darüber hinaus werden im vierten Konzil von Konstantinopel, Gesetz Nr. 7, die Akten des römischen Konzils unter (Papst) Hadrian zitiert; und darin war enthalten, dass angenommen wurde, dass Papst Honorius rechtmäßig mit einem Anathema belegt wurde, weil er der Häresie für schuldig befunden wurde, dem einzigen Fall, in dem es für Untergebene rechtmäßig ist, den Vorgesetzten zu richten. Hierzu ist zu bemerken, daß … wir immer noch nicht bestreiten können, daß Hadrian mit dem römischen Konzil und der ganzen achten Synode darin übereinstimmte, daß im Falle der Häresie ein römischer Papst verurteilt werden kann.“ [5]
Wir können sehen, dass nach Bellarmin nicht nur die Kirche ein Urteil über einen häretischen Papst fällen kann, sondern dass derjenige selbst solange Papst bleibt, bis er von der Kirche als Häretiker gerichtet wird. Das ergibt sich aus der Tatsache, daß er sagt, daß die Ketzerei »der einzige Grund ist, wo es für die Untergebenen (die Kirche) erlaubt ist, die Vorgesetzten (Papst) zu verurteilen.« Und im Falle der Häresie kann ein römischer Papst (nicht ein früherer römischer Pontifex) gerichtet werden. “Und er zitiert Si Papa und Innocent III (beide erwähnen explizit die Ausnahme) als Autoritäten für seine Stellungnahme.
Bellarmins Mitbruder, der Jesuit Pater Paul Layman, der als „einer der größten Kanonisten und Moralisten seiner Zeit angesehen wurde”[6], lehrt das gleiche. In der Verteidigung seiner Meinung zitiert er die gleichen Autoritäten wie Bellarmin, und zitiert sogar Bellarmin selbst. Pater Laymann sagt uns auch, wer in der Kirche für das notwendige Urteil verantwortlich sein würde, und was passieren würde (oder nicht geschehen), wenn die Kirche kein Urteil ablegte, sondern stattdessen es für klüger hielte, den häretischen Papst zu tolerieren. Schlussendlich das ausführliche Zitat von P. Laymann:
“Es ist wahrscheinlicher, daß der Oberste Pontifex, was seine eigene Person angeht, in eine Irrlehre verfallen könnte, selbst eine hartnäckige, durch die er es verdient hätte, von der Kirche abgesetzt zu werden oder vielmehr von ihr getrennt zu werden. … Der Beweis für diese Behauptung ist, dass weder die Heilige Schrift noch die Überlieferung der Väter darauf hinweist, dass ein solches Privileg, (d.h. das Geschützt-Sein vor dem Fall in die Häresie, wenn kein Dogma definiert wird) dem Höchsten Pontifex von Christus gewährt wurde. Daher kann das Privileg nicht behauptet werden.
Der erste Teil des Beweises ergibt sich daraus, dass die von Christus an den hl. Petrus gemachten Verheißungen nicht auf die anderen Päpste übertragen werden können, insofern sie Privatpersonen sind, sondern nur insoweit, als sie Nachfolger des Petrus in der pastoralen Lehrgewalt, usw. sind. Der letztere Teil wird durch die Tatsache bewiesen, dass man in den Schriften der Väter und in den Dekreten vielmehr das Gegenteil findet: nicht so, als wären die Päpste zu jeder Zeit de facto Häretiker gewesen (was man auch schwerlich nachweisen kann); aber es existierte die Überzeugung, dass so etwas passieren könnte, dass sie [die Päpste (Anmerkung des Übersetzers)] in die Häresie fallen können und dass es daher, wenn so etwas zu geschehen scheint, es den anderen Bischöfen zufallen würde, das zu prüfen und ein Urteil darüber abzugeben; wie man anhand der sechsten Synode Gesetz 13, der siebenten Synode letztes Gesetz, der achten Synode Gesetz 7 in dem Brief von (Papst) Hadrian… und in Si Papa d. 40, welches von Erzbischof Bonifatius berichtet wird, sehen kann “Er, der alle Menschen richten soll, soll von niemandem gerichtet werden, es sei denn, er wird zufällig befunden, vom Glauben abzuweichen” Und Bellarmin selbst schreibt im Buch 2, Kap. 30,: »Wir können nicht leugnen, daß (Papst) Hadrian mit dem römischen Konzil und der gesamten 8. Generalsynode davon überzeugt war, daß im Fall der Häresie der römische Papst verurteilt werden könne«, wie man in Melchior Cano, bk. 6 und De Locis Theologicis, letztes Kapitel sehen kann.
Bemerkenswert ist, dass, obwohl wir behaupten, dass der Papst als Privatperson ein Häretiker werden kann…er dennoch, solange er von der Kirche toleriert wird [d.h., bevor die Bischöfe ein Urteil abgegeben haben] und in der Öffentlichkeit als Oberster Hirte anerkannt ist, tatsächlich und wirklich mit der päpstlichen Amtsgewalt so ausgestattet ist, dass alle seine Dekrete keine geringere Gewalt und Autorität haben, als wenn er ein wahrhaft Gläubiger wäre, wie es Dominic Barnes anmerkt (vgl , A. 10, Zweifel 2, vgl. 3) Suarez bk 4, Über Gesetze, Kap. 7. Der Grund dafür ist: weil es der Führung der Kirche förderlich und dienlich ist, auch wenn in irgendeinem anderen gut konstituierten Gemeinwesen die Handlungen eines öffentlichen Richteramtes in Kraft sind, solange er im Amt bleibt und öffentlich toleriert wird.”[7]
Wir halten fest, dass solange der häretische Papst toleriert und geduldet wird – und das ist so lange, bis er von den Bischöfen als Häretiker verurteilt ist – er ein echter Papst mit päpstlicher Autorität bleibt.
Der dominikanische Kardinal Tommaso de Vio Gaetani Cajetan, zitiert ebenfalls den Kanon Si Papa, und lehrt, dass es der Kirche erlaubt ist, einen Papst im Fall der Ketzerei zu verurteilen. Er erklärt auch, dass das zuständige Tribunal, ein solches Urteil zu erheben, ein allgemeines Konzil (ein “unvollständiges Konzil”) wäre:
“Das nächste, was von Bonifatius, Papst und Märtyrer, in Si Papa gefunden wird [D. 40, c. 6] ist Folgendes, wo er sagt: “Sofern der Papst nicht vom Glauben abirrt, maßt sich kein Sterblicher an, ihn seiner Schuld zu überführen,“ weil nur das Verbrechen des Unglaubens ihn einem Richter unterwirft, durch den der Papst gerichtet werden kann, einem Richter, der nur als die Universalkirche oder ein allgemeines Konzil anerkannt werden kann”.[8]
Johannes vom Heiligen Thomas, der als einer der größten Thomisten, den die Kirche hervorgebracht hat, anerkannt wird und der auch heute noch als “der zweite Thomas” bekannt ist, zitiert Si Papa und erklärt ausdrücklich, dass dieser Kanon eine Ausnahme von der Doktrin darstellt, dass der Papst von niemandem gerichtet wird:
“Hinsichtlich des Falles der Häresie haben Theologen und Kirchenrechtler sehr viel diskutiert, (präzise darüber, wie das Papstamt verloren geht). Es ist nicht nötig, sich jetzt mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Allerdings gibt es eine Übereinstimmung unter den Gelehrten über die Tatsache, dass der Papst im Falle der Häresie abgesetzt werden kann. (…)
Ein spezieller Text findet sich im Dekret von Gratian, Unterscheidung 40, Kapitel ‘Si Papa’, wo es heißt: „Auf Erden kann sich kein Sterblicher anmaßen dem Papst irgendeinen seiner Fehler vorzuhalten, weil er – der Papst es ist -, dem auferlegt ist, andere zu richten, so soll er von niemandem gerichtet werden, es sei denn, er wird dabei ertappt, vom Glauben abzuirren. (Pars I, D 40, c. 6). Diese Ausnahme bedeutet offensichtlich, dass im Fall der Häresie ein Urteil über den Papst gefällt werden könnte.
Dasselbe wird durch den Brief von Papst Hadrian bestätigt, der in der VII. Tagung des VIII. Generalrates [IV. Konstantinopel, 869-870] berichtet wird, wo gesagt wird, dass der Papst von niemandem gerichtet wird, aber das Anathema gegen Honorius wurde von den Orientalen [den Vertretern der Ostkirche vor dem Großen Schisma Red.] verkündet, weil er der Häresie angeklagt wurde, dem einzigen Fall, in dem es den Untertanen rechtmäßig erlaubt ist, ihren Vorgesetzten zu widerstehen. Auch Papst St. Clemens sagt in seinem ersten Brief, dass der heilige Petrus lehrte, dass ein häretischer Papst abgesetzt werden muss”.[9]
Als nächstes haben wir Francisco Suarez, der ebenfalls lehrt, dass Häresie die Ausnahme von der allgemeinen Regel ist, dass “der Papst von niemand gerichtet wird”. Er schrieb:
“Wenn Sie fragen, was uns die Gewißheit gibt, dass nach dem Göttlichen Gesetz ein Papst abgesetzt ist, sobald ein Urteil von der Kirche ausgesprochen wird, so antworte ich zunächst, dass ich bereits das Zeugnis des Papstes Clemens beigebracht habe, der es aus zweiter Hand aus dem Mund Petri (gehört) hat, zweitens … ist es gemeinsamer Konsens der Kirche und der Päpste (…) Ich sage viertens: Außerhalb des Falles der Häresie kann ein wahrer und unzweifelhafter Papst, auch wenn er extrem boshaft und niederträchtig ist, seiner Würde nicht beraubt werden.(…) Während alle oben zitierten Päpste versichern, dass, während die Kirche im Fall der Häresie über den Papst ein Urteil verhängen kann, bestreiten sie absolut, dass sie (die Kirche) ein Urteil außerhalb dieses Falles verhängen kann. Und in diesem Sinne ist das oft zitierte: „der päpstliche Stuhl kann von niemandem gerichtet werden“ zu verstehen”.[10]
Es ist jedoch anzumerken, wie Suarez in dem folgenden Zitat ausführt, dass auch im Fall der Häresie die Kirche dem Papst nicht überlegen ist (dies ist der Fehler des Konziliarismus). Vielmehr urteilt die Kirche nur und gibt sein Verbrechen kund, zu derselben Zeit, in der Christus selbst in seiner Autorität den Papst seines Amtes enthebt. Das Verbrechen der Häresie, das von der Kirche beurteilt und gerichtet wird, ist der entscheidende Grund (causa dispositiva) für den Verlust des Amtes; Christus selbst ist die Wirk-Ursache (causa efficiens), weil nur Christus selbst die Vollmacht besitzt, die Bindung, die den Mann mit dem päpstlichen Amt vereinigt zu lösen, wie auch Christus allein die Vollmacht besitzt einen Mann zum Papst zu machen, indem er Ihn mit dem Amt verbindet, nachdem er gewählt wurde. Suarez erklärt:
„Daher sagen andere [z. B. Azorius], dass die Kirche dem Papst im Fall der Ketzerei überlegen sei, aber dies ist schwierig zu sagen. Weil Christus der Herr den Papst als höchsten Richter absolut einsetzt; wie sogar die Canones ohne jede Unterscheidung und allgemein versichern; übt die Kirche schlussendlich weder irgendeine gültige Gerichtsbarkeit über den Papst aus; noch wird die Vollmacht ihm durch die Wahl verliehen, sondern [die Kirche] benennt lediglich eine Person, der Christus selbst die Vollmacht und Autorität verleiht. Von daher würde die Kirche im Falle der Absetzung eines häretischen Papstes nicht als über ihm stehend handeln, sondern juristisch und durch die Zustimmung Christi würde sie ihn zum Häretiker und deswegen unwürdig der päpstlichen Ehren erklären, er würde dann ipso facto und sofort von Christus abgesetzt werden …“[11]
Im obigen Zitat zieht Suarez eine Parallele, wie ein Mann nach dem Kirchenrecht (der Wahl) zum Papst wird und wie ein ketzerischer Papst sein Amt verliert, ebenfalls dem Kirchenrecht folgend. Während einer päpstlichen Wahl wird ein Mensch durch das menschliche Urteil und Recht der zuständigen Autoritäten gewählt. Wenn er das Amt annimmt, verbindet und vereinigt Christus diesen Mann mit dem Papstamt, wodurch er Papst wird. Diese Handlung Christi, nach der doppelten Zustimmung (der Zustimmung der Kirche und der Zustimmung des Gewählten), ist ähnlich, wie Gott Ehemann und Ehefrau in der Ehe nach ihrer doppelten Zustimmung (“Ja, ich will”) vereinigt. In dem Verlust des Amtes wegen Ketzerei gibt es auch eine doppelte Zustimmung: Der Wille des Papstes wird demonstriert, wenn er in der Ketzerei (im Angesicht einer kirchlichen Warnung) hartnäckig verbleibt und die Zustimmung der Kirche, die in dem Willen ihn abzusetzen gezeigt wird. Nach dieser doppelten Zustimmung trennt Christus die Verbindung, die ihn mit dem Papstamt verbindet, ebenso wie er dem Mann mit dem Papsttum nach der doppelten Zustimmung, die in der Wahl und Annahme ausgedrückt wurde, verband.
Bellarmin lehrt dasselbe in De Romano Pontifice, in seiner Widerlegung der “zweiten Meinung.” Diese zweite Meinung, die Bellarmin auch als „eine extreme“ bezeichnet, behauptet, dass ein häretischer Papst sein Amt wegen der Verletzung des göttlichen Gesetzes verliert, dadurch, dass er die Sünde der Ketzerei begangen hat, jedoch ohne dass ein (dazugehöriges vorheriges) Urteil der Kirche erforderlich ist. Bellarmin widerlegt diese Auffassung, indem er behauptet, dass, ebenso wie Gott einen Mann nicht mit dem Papstamt ohne menschliches Urteil (das der Papstwähler) verbindet, er genauso einen häretischen Papst nicht absetzen wird ohne Mitwirkung der Männer (die vorherigen Autoritäten) die ihn zunächst verurteilen. Dieses Zitat bestätigt erneut, dass Bellarmin daran festhält, dass ein amtierender Papst von der Kirche beurteilt und gerichtet werden kann und dass er sein Amt nicht verliert, bis ein solches Urteil ergangen ist:
„Die Jurisdiktion wird zwar dem Papst von Gott gegeben, aber mit der Zustimmung der Männer, die ihn wählen, wie es offensichtlich ist; denn dieser Mann, der vorher nicht Papst war, wird von den Männern bestimmt um Papst zu werden, daher wird er von Gott nicht ohne menschliche Mitwirkung abgesetzt. Aber ein geheimer, verborgener Häretiker kann durch Menschen nicht gerichtet werden, noch würde ein solcher sich wünschen die Amtsgewalt durch seinen eigenen Willen aufzugeben.“[12]
Wir können sehen, wie irregeleitet diejenigen sind, die Bellarmin dahingehend interpretieren, als hätte er gelehrt, dass Gott einen Papst heimlich absetzen wird, ohne dass er zuerst von der Kirche gerichtet wird und dass es jedem Einzelnen obliegt, für sich selbst zu bestimmen, ob der Amtsverlust stattgefunden hat. Johannes vom Heiligen Thomas interpretiert Bellarmins Lehre richtig: Dass nämlich Christus den Papst nach einer Verurteilung als Ketzer durch die Kirche absetzt. Er schrieb:
„Man kann nicht behaupten, daß der Papst, gerade weil er ein Häretiker ist, aufhört, Papst zu sein, bevor die Kirche genau das deklariert (…) Was tatsächlich diskutiert werden muss, ist, ob der Papst, nachdem er von der Kirche zum Ketzer erklärt worden ist, ipso facto von Christus, dem Herrn, abgesetzt wird oder die Kirche ihn absetzen sollte. In jedem Fall, solange die Kirche keine juristische Erklärung darüber abgegeben hat, muss er immer als der Papst betrachtet werden.“[13]
Kurz danach, Bellarmins Meinung kommentierend, schrieb Johannes vom Heiligen Thomas:
„Bellarmin und Suarez sind der Meinung, daß durch die Tatsache, daß der Papst ein öffentlicher Häretiker ist und als unbelehrbar erklärt wird, er von Christus, unserem Herrn, ohne Vermittler und nicht durch irgendeine Autorität der Kirche abgesetzt wird“.[14]
Als nächstes haben wir die Lehre von Pater Matthias of Corona, S.T.D, der ebenfalls erklärt, dass ein Papst nur wegen Häresie oder Schisma gerichtet und abgesetzt werden kann, aber wegen keinem kleineren Verbrechen.
„Ein Papst, der in Häresie gefallen ist, kann, laut Duvallius, der in q. 10 darüber handelt, rechtmäßig abgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass es nicht glaubhaft ist, dass Christus ihn als Vikar seiner Kirche beibehalten will, wenn er sich selbst hartnäckig ganz von Ihr abwendet, während Christus Ihr als gläubiges Volk befohlen hat, auf SEINE Stimme zu hören und darin einzuwilligen, so wie ein Schaf auf die Stimme seines Hirten hört. Johannes 10/3: …die Schafe hören seine Stimme..und (er) führt sie hinaus Vers 4: …‘und die Schafe folgen ihm nach‘. Aber es sei ferne, dass die Kirche auf einen Pontifex hört, der in Häresie fiel, vielmehr sollte Sie ihre eigenen Ohren gegen seine gewalttätige Rede verschließen, damit sie nicht durch das Gift seiner Lehre infiziert und angesteckt wird, und seine Absetzung und eine neue (Papst) Wahl sollte durch die Versammlung der heiligen Kardinäle vorgenommen werden, … wenn er darauf beharrt, wird er, nachdem er gerichtlich als Häretiker verurteilt worden ist, sofort seines Pontifikates enthoben, wenn seine Häresie durch die Evidenz der Fakten (von der Kirche beurteilt; und / oder durch Erklärung eines Konzils) hartnäckig und offenbar ist. … Zweitens kann kein Papst abgesetzt oder gerichtet werden, außer durch Häresie und/oder durch Schisma.“[15]
Wir halten wiederum fest, dass ein amtierender Papst nur aus dem Amt entlassen wird, nachdem er “juristisch als Ketzer verurteilt worden ist”.[16] Wir sehen auch, dass die Häresie als Fall dargestellt wird, in dem es der Kirche erlaubt ist, einen Papst zu verurteilen. Und für diejenigen, die fälschlicherweise glauben, dass der berühmte Grundsatz “der päpstliche Stuhl kann von niemandem beurteilt und gerichtet werden”, der erst beim 1. Vatikanischen Konzil entstanden ist, und dass deswegen nach dem 1. Vatikanum kein Theologe und Kirchenrechtler gelehrt hätte, dass die Kirche einen Papst im Fall der Häresie nicht richten und beurteilen kann, werden wir ein Zitat aus einem Buch beibringen, das 2 Jahrzehnte nach dem Konzil veröffentlicht wurde. Wir sollten auch beachten, dass das Buch nach seiner ersten Publikation sorgfältig von zwei Kirchenrechtlern in Rom überprüft wurde. In ihren ausführlichen Berichten, die als Anfangstexte in die späteren Ausgaben aufgenommen wurden, finden wir fünf oder sechs Ungenauigkeiten, die eine Revision erforderlich machten, aber das folgende Zitat war keines von ihnen. Das zeigt, dass die folgende Lehre, die im Einklang steht mit dem, was die Theologen und Kirchenrechtler seit Jahrhunderten gelehrt haben, keineswegs im Widerspruch zu irgendetwas steht, was im Vatikanum I gelehrt wurde. Das folgende Zitat ist den Elements of Ecclesiastical Law von Reverend S.B. Smith entnommen, DD 9. Auflage, erschienen 1893:
Frage: Ist ein Papst, der in Häresie fällt ipso jure seines Papstamtes verlustig?
Antwort: Es gibt darüber zwei Meinungen: die eine hält daran fest, dass er aufgrund göttlicher Anordnung seines Pontifikates ipso facto entledigt ist, die andere dass er jure divino [laut göttlichem Recht Red,] nur absetzbar ist (Beide Meinungen stimmen darin überein, dass er zumindest durch die Kirche der Häresie für schuldig erklärt werden muss, – d.h. durch ein ökumenisches Konzil oder das Kardinalskollegium.[17]
Die beiden von Rev. Smith angedeuteten Standpunkte können einmal als Jesuiten-Meinung (verteidigt von Suarez und Bellarmin) und andererseits als die Dominikanische Meinung (verteidigt von Cajetan und Johannes vom Heiligen Thomas) eingestuft werden. Wie Smith bemerkt und wie Johannes vom Heiligen Thomas im früheren Zitat bestätigt hat, stimmen beide Meinungen darin überein, dass ein ketzerischer Papst zumindest durch die Kirche der Häresie für schuldig befunden werden muss, bevor ein tatsächlicher Verlust des Amtes eintritt (Jesuiten-Meinung) oder bevor die Kirche einen Papst „absetzen“ kann (Dominikaner-Meinung).
In Anbetracht dessen, was wir gesehen haben, sollte Papst Franziskus, wenn er nach einer kirchlichen Ermahnung (oder zwei) hartnäckig an seiner ketzerischen Lehre festhält, sehen, dass das berühmte Axiom “der päpstliche Stuhl wird von niemandem beurteilt und gerichtet” die zuständigen Autoritäten nicht davon abhalten wird, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu dem Urteil der Häresie zu gelangen, auf welches sehr schnell sein Verlust des Papstamtes folgen würde. Wie es auch immer ausgehen wird, wir durchleben wahrhaft historische Zeiten.
[1] Si Papa, dist 40, ch 6; Latin found in Brian Tierney, The Crisis of Church and State (Englewood Cliffs, New Jersey: Prentice-Hall, 1964), p. 124.
[2] There is a nuance in the notion of judging the Pope. The Church judges the matter (the doctrine) and then performs the necessary functions to establish that he is pertinacious, thereby “demonstrating that he has already been judged.” For more on this nuance, see: Salza & Siscoe, True or False Pope, 1st ed. (Winona Minnesota, St. Thomas Aquinas Seminary, 2016) pp. 258-260.
[3] Serm. Consecrat. Pontif. Rom., P. L. CCXVII, col. 656.
[4] Bellarmine, De Romano Pontifice, bk. 2, ch. 30.
[5] Ibid.
[6] Catholic Encyclopedia, 1913, Vol. IX (Fr. Paul Laymann), p 95
[7] Laymann, Theol. Mor., bk. 2, tract 1, ch. 7, p. 153 (emphasis added).
[8] Cajetan, De Comparatione Auctoritatis Papae et Concilii, English Translation in Conciliarism & Papalism, by Burns & Izbicki (New York: Cambridge University Press, 1997), p. 103.
[9] Cursus Theologici II-II De Auctoritate Summi Pontificis, Disp. II, Art. III, De Depositione Papae, p. 133 (emphasis added); translated by Albert Doskey.
[10] Suarez, Tractatus De Fide, Disp. 10, Sect. 6, n. 10, p. 318.
[11] Ibid.
[12] Bellarmine, De Romano Pontifice, ch. 30.
[13] John of St. Thomas, Cursus Theologicus, Tome 6. Questions 1-7 on Faith. Disputation 8., Article 2
[14] Ibid.
[15] Ecclesia Sancta A Potestate Et Dignitate, S.R.E. Cardinalium, Legatorum Apostolicorum, &C, (1677) R. P. Matthiae a Corona Leod. Carm. S. Th. Doctr. Paris, tract I, caput XXI, p. 80. Translated by Brother Alexis Bugnolo.
[16] Some theologians maintain that the fall from the office would occur after the Church established the crime, but before the declaratory sentence of the crime was issued. This opinion is intended to void any possibility of the Church inappropriately judging the Pope. The more common opinion, however, is that the Church is not only able to establish the crime of incorrigible heresy, but is also able to issue a declaratory sentence, since such a sentence does not involve coercion or punishment. Regarding this point, Cajetan wrote: “Because neither God nor nature fails in necessary things, the same authority extends to all pre-conditions [for a Pope to be deposed]. I do not require any of them as requiring coercive power over Pope Peter; it is sufficient for the powers to be declaratory, admonitory and the like. The judgment, being based [on] … the evident fact or open profession of incorrigible heresy… which happens without being coerced” (Cajetan, De Comparatione Auctoritatis Papae et Concilii, ch. XXI).
[17] Elements of Ecclesiastical Law, Rev. SB Smith DD (Benzinger Br., New York, 1893), 9th ed., p 240
Das Original erschien in The Remnant: https://remnantnewspaper.com/web/index.php/fetzen-fliegen/item/2917-can-the-church-judge-a-heretical-pope
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