
Wie wir uns erinnern können, gibt es, laut Noldin,[1] folgende Ursachen, die das Messehören entschuldigen:
263. Entschuldigungsgründe. Vom Hören der Messe entschuldigt im Allgemeinen jede mittelschwere Ursache (mediocriter gravis), d. h. alles, was ungelegen (incommodum) oder schädlich ist, insbesondere in Bezug auf die Güter der Seele und des Körper, ob des eigenen oder der anderen. Da sich dieses Gebot nicht auf schwere Materie (ad graviora) bezieht, entschuldigt von seiner Einhaltung jede wirklich ernste Ursache (quaelibet causa vere gravis). Diese Ursachen sind vier zu nennen:
a. moralisches Unvermögen;
b. Unvermögen der Nächstenliebe wegen;
c. Unvermögen des Amtes wegen;
d. Unvermögen der Gewohnheit wegen.
In den letzten Beiträgen haben wir b. behandelt, jetzt kommen wir zum b.,
Unvermögen der Nächstenliebe wegen (ratione caritatis)
Was bedeutet das?
Die bedeutet, dass wenn sie tätige Nächstenliebe (caritas) leisten, Sie von der Sonntagspflicht entschuldigt sind. So schreibt Nolidin Folgendes:
Aus Gründen der Nächstenliebe sind diejenigen [von der Sonntagspflicht entschuldigt], die ihren Nächsten in Not, sei sie körperlicher oder seelischer Natur, beistehen, und zwar:
- diejenigen, die den Kranken beistehen,
- diejenigen, die ihren Mitmenschen bei Bränden, Überschwemmungen usw. helfen.
- diejenigen, die hoffen, dass ihre Anwesenheit eine Sünde verhindern kann.[2]
Beachten Sie, dass es hier sowohl um körperliche als auch um spirituelle Bedürfnisse geht.
Ad a.
Der hl. Alfons von Liguori legt diese Bestimmung sehr großzügig aus. Es geht nicht nur darum, bei einem Kranken anwesend zu sein, der diese Anwesenheit tatsächlich benötigt, weil er bspw. so krank ist, dass er sich selbst nichts reichen kann, sondern auch bei demjenigen Kranken, der subjektiv Gefühl hat, dass er die Anwesenheit des Betreuers benötigt oder deren die Abwesenheit ihn stark beunruhigen oder in große Trauer stürzen würde.[3] DSDZ kommen bei diesem Ausspruch alte Romane in den Sinn, wo die warmherzige Gouvernante oder die gute Tochter die ganze Zeit bei einem eingebildeten Kranken wachen musste, welcher, der Meinung war, dass er diese Anwesenheit benötigt und der Gouvernante das Leben schwer machte. Es gibt aber psychisch labile Menschen, die tatsächlich wenigstens zeitweise das Alleinsein nicht verkraften und sich verraten und verkauft vorkommen würden, wenn man sie zurückließe, um zur Messe zu gehen. Wie verständnisvoll und frauenfreundlich, denn das ist meistens das Frauenschicksal, waren doch die alten Moraltheologen.
Ad b.
Die Hilfe oder Nachbarschaftshilfe bei Unwetter und anderen Katastrophen ist wohl als Entschuldigungsgrund einsichtig und als solcher auch in den nachkonziliaren Moraltheologien genannt. Es geht hierbei aber um Hilfe für den Nächsten, der sie wirklich dringend gebraucht und welche nicht auf einen anderen Wochentag verlegt werden kann.
Ad c.
Dieser Entschuldigungsgrund ist sehr interessant und wird ausschließlich bei Noldin erwähnt. Es handelt sich um die subjektive Ansicht, dass unsere Anwesenheit die fremde Sünde verhindern wird. Bleibt man zuhause, dann werden die Kinder nichts anstellen, der Alkoholiker wird die Hausbar nicht leer Trinken, der pornosüchtige Sohn kann nicht an den Rechner und den Nachbarn werden keine Äpfel oder Kühe gestohlen. Und einzig und allein deswegen, weil jemand zuhause bleibt und nichts zur Messe geht.
Es ist wirklich ein wenig beschämend zu glauben, dass die tätige Nächstenliebe dem Kirchenbesuch tatsächlich vorgeht. Denn ohne Nächstenliebe gibt es keine wahre Gottesliebe. Man geht nicht in die Kirche, um sich moralisch überlegen zu fühlen, sondern manchmal muss man daheim bleiben, weil jemand unsere Anwesenheit benötigt oder wir seine Sünde verhindern können.
[1] Noldin, Schmitt, Heinzel, Summa theologiae moralis, Vol. II, De Praeceptis, Oeniponte 195932, 233.
[2] Noldin, ebd. 234.
[3] Liguori, Nr. 326, 538; Ballerini, 559.

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