
Nachdem wir das physische Unvermögen (impotentia physica) als Entschuldigung von der Sonntagspflicht dargestellt haben, wenden wir uns nunmehr dem moralischen Unvermögen (impotentia moralis) zu.
Was ist das moralische Unvermögen (impotentia moralis)?
Man ist zwar physisch in der Lage etwas zu tun, das physische Unvermögen besteht also nicht, aber man befürchtet aufgrund einer Unannehmlichkeit (incommodum) an Leib, Gütern oder Ehre, seien es eigene oder der Nächsten Schaden zu nehmen. Hl. Alphons von Liguori drückt es wie folgt aus:
[impotentia] moralis, […] difficultas ex notabili incommodo proprio vel proximi, corporis vel bonorum vel etiam honori […].[1]
moralisches (moralis) [Unvermögen], [ist] die Schwierigkeit aufgrund einer erheblichen eigenen oder fremden Unannehmlichkeit, in Bezug auf den Körper, die Güter oder die Ehre […].
Gury fasst es noch kürzer:
Von der Anhörung der heiligen Messe entschuldigt jede ziemlich (mediocriter) wichtige Ursache, die einen bedeutenden Nachteil oder Schaden für das eigene leiblich oder geistige Wohl brächte, oder für das des Nächsten.[2]
Diese Regel steht und fällt mit der Definition von incommodum, das auf Deutch mit „Unbequemlichkeit, Übelstand, Unannehmlichkeit, Beschwerde, Gebrechen, Beeinträchtigung, Nachteil, Schaden“[3] übertragen werden kann. Bereitet Ihnen also der sonntägliche Kirchgang eine derartige Unannehmlichkeit oder Beschwerde, dass sie an Körper, Einkommen oder Ehre Schaden erleiden, dann sind Sie davon entschuldigt.
Ist diese Regel aber nicht zu weit gefasst?
Dies könnte man meinen und daher geben die Moraltheologen diesbezüglich klare Unterpunkte, die wir unten angeben und in den folgenden Beiträgen noch näher erörtern werden:
Moralisches Unvermögen, das einen Entschuldigungsgrund von der Sonntagspflicht darstellt, ist:
- Erhebliche Ortsentfernung von der Kirche
- Angst vor Ehrverlust
- Notwendigkeit, eine Reise zu anzutreten oder fortzusetzen.
- Angst vor Einkommensverlust
- Knechtische Arbeiten
- Angst einer Frau oder Tochter vor einer schweren Beleidigung ihres Mannes oder ihrer Eltern.[4]
[1] Liguori, 535; Ballerini, 556.
[2] Gury, Moraltheologie, Regensburg 1869, 166.
[3] Unbequemlichkeit, [Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: incommodus. Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 28398 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 161) http://www.digitale-bibliothek.de/band69.htm ]
[4] Noldin, vol. II, 233, vgl. Waibel, A.A., Moraltheologie, nach dem Geiste des heiligen Alphons Maria Liguori, Regensburg 1841, Bd. 3, 138-143.


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