
Moralischer Grund Nr. 4 Sorge um Gewinnausfall
Wann sind wir ebenfalls von der Sonntagspflicht entschuldigt? Wenn die Anwesenheit bei der Messe damit einhergehen würde, dass wir Geldeinbußen erleiden würden. Ja, es stimmt wirklich. Bischof Müller schreibt wie folgt:
Excusat etiam occasio lucri extraordinarii faciendi, quia tale lucrum amittere perinde est, ac grave damnum subire.
Es entschuldigt [von der Sonntagspflicht] die Gelegenheit einen außerordentlichen Gewinn zu machen, denn auf solch einen Gewinn zu verzichten ist dasselbe, wie einen beträchtlichen Vermögens(schaden) zu erleiden.[1]
Diese Aussage ist wirklich schockierend, weil sie sie wirklich allem entgegensteht, was DSDZ (der Schreiber dieser Zeilen) jemals über die Sonntagspflicht gehört hat. Es ist also zulässig der Sonntagspflicht nicht nachzukommen nicht nur dann, wenn man zur Sonntagsarbeit durch seinen Arbeitgeber gezwungen wird, sondern auch dann, wenn man selbst am Sonn- oder Feiertag mehr verdienen kann. Denn der Verdienstausfall ist mit einem Vermögensschaden gleichzusetzen.
Fast alle Moraltheologen sind, von Alfonso Salmeron SJ (1515-1585) abgesehen, dieser Ansicht, und zwar aus dem Hauptgrund (ex ratione generali), den der heilige Alfons von Liguori wie folgt angibt:
Die kirchlichen Vorschriften gelten nicht bei schweren Unannehmlichkeiten (praecepta ecclesiastica non obligant cum gravi incommodo).[2]
Und dieses Ausspruch sollten wir uns wirklich einrahmen und an die Wand hängen. Zu den von der Sonntagspflicht befreiten Berufen gehören Fahrer/Kutscher (aurigas), Segler, Händler und andere Berufe, für die Sonntagsarbeit mit zusätzlichem Einkommen verbunden ist. Sollte jemand aber aus den oben genannten Gründen an allen Sonn- und Feiertagen gehindert sein die hl. Messe zu hören, dann sollte er an einem Werktag in die Kirche gehen.
Noldin betrachtet die Thematik des ausfallenden Gewinns noch pragmatischer. Er führt die Sorge um die Entstehung einen möglichen Vermögensschadens (damnum emergens) als gleichrangig mit der Sorge um das Ausbleiben des Gewinns (lucrum cessans) auf.[3] Wenn Sie also nichts verdienen, so ist es damit gleichbedeutend, dass Sie Geld verlieren. Betrachten wir aber das Wort „Sorge“ etwas näher. Es geht also nicht um einen tatsächlich entstandenen Verlust, den man wohl am Ende eines Steuerjahres ersehen kann, sondern um die subjektive Sorge des Gläubigen, dass es so sein könnte. Entschuldigt ist also der Landwirt, der die Ernte an einem Sonn- und Feiertag vor dem Regen in die Scheune fährt, da er den Schaden (damnum emergens) fürchtet, entschuldigt ist der Taxifahrer, dessen fehlende Sonntagsfahrten zu Geldeinbußen (lucrum cessans) führen können. Die Moraltheologen betonen aber, dass diese Regel nicht für alle Sonntage und Feiertage gelten darf. Der Gewinnausfall muss außerdem außergewöhnlich hoch sein muss (extraordinarium), da sich dieser Umstand erheblich (notabile) auf die Entscheidung des Gläubigen auswirkt.[4] Die Moraltheologen geben hierzu keine Zahlen an, sondern überlassen es dem Gläubigen zu bestimmen, was in seiner Lage „außergewöhnlich“ (extraordinarium) ist.
Angesichts der Tatsache, dass diese uns allen völlig neue Lehre von einem Heiligen und Kirchenlehrer hl. Alfons weitergegeben wird, der sich auf die Meinungen der Moraltheologen ab dem 15. Jhdt. stützt, so muss die heute in der Kirche vertretene Einstellung zur Sonntagsarbeit und Sonntagspflicht sehr wundern. Einerseits haben wir den nachkonziliaren Liberalismus und Laxismus, hauptsächlich wenn es um das Sechste Gebot geht, andererseits den Sonntagspflicht-Rigorismus, der besonders in den traditionellen Kreisen gepflegt wird, da diese Priester auf die Sonntagskollekte finanziell angewiesen sind. Angesichts aber der o.a. Lehre ist die Sonntagsarbeit auch dann legitim, wenn sie sich auf alle (sic!) Sonn- und Feiertage des Jahres ausstrecken sollte. Nur in diesem Fall sind Sie verpflichtet eine Werktagsmesse zu besuchen, nicht aber eine Werktagsmesse für jeden ausgelassenen Sonntag, wenn die Sonntagsarbeit nur sporadisch stattfindet, wie beispielsweise DSDZ von seinem Beichtvater hörte.
Es stimmt wohl, dass kaum jemand noch am Sonntag arbeiten möchte, um seine Gewinne zu steigern, denn Arbeit an sechs Tagen in der Woche ist ja anstrengend genug. Es gibt aber Branchen und Berufe, wo dieser Umstand tatsächlich zutrifft. Dieser zusätzliche Gewinn rechtfertigt also sowohl die Sonntagsarbeit als auch für die Abwesenheit bei der Sonn- und Feiertagsmesse. Angesichts der Tatsache, dass Priester, von der deutschen Kirchensteuerregelung abgesehen, immer hauptsächlich von der Sonntags- und Feiertagskollekte lebten, so sind diese vorkonziliaren Regelungen sicherlich nicht durch die wirtschaftlichen Interesse unserer lieben Geistlichen bestimmt. Sie sind viel liberaler und menschenfreundlicher als man denken könnte. Es stimmt also nicht, dass die vorkonziliare Moraltheologie rigoristischer war. In der klassischen Moraltheologie wollte man den Gläubigen keine zu schweren Lasten aufbürden oder ihre Einkünfte schmälern.
Heutzutage aber, als kaum jemand noch in die Kirche geht, gilt ein Sonntagspflichtrigorismus. Wie oft hat doch DSDZ von Priestern haarstäubende Geschichten gehört, wie sehr doch die Sonntagsarbeit schadet, wie jemandem die Ernte verdorrte, weil er sie sonntags das Heu einfuhr etc. Dabei stimmt es gar nicht, wenn wir diese o.a. katholische Lehre beachten. Entweder kennen die Priester diese Grundsätze nicht, was wohl auf die meisten Novus Ordo Priester zutreffen wird oder sie sind sadistisch veranlagt, was auf manche Traditionalisten zutrifft, indem sie uns unnötige Lasten aufbürden. Man muss aber zwischen Heroismus und einer schweren Sünde unterscheiden. Einen zusätzlich Sonntagsgewinn ausfallen zu lassen, um zu einer Alten Messe zu fahren, ist heroisch, nicht notwendig. Katholiken, die kleine Kinder ins Auto packen, um mit ihnen zwei Stunden hin und zwei Stunden zurück zur einer Alten Messe zu reisen, sind dazu gar nicht verpflichtet, da dieser Ausflug wohl für alle „eine schwerwiegende Unangenehmlichkeit“ (grave incommodum) darstellt. Den Gläubigen, ob Novus oder Vetus Ordo, wird aber ein schlechtes Gewissen eingeredet, obwohl dazu kein Grund vorliegt. Schlimm, schlimm.
[1] Müller, II, 225.
[2] Liguori, Nr. 332, 542-543.
[3] Noldin, 233.
[4] Ebd..

Weiterlesen für Abonnenten:
Online-Abos
Monatsabo 4,99 € mit 3 Tage Probelesen – Jahresabo 49,99 € mit 7 Tage Probelesen
Kredit- oder Debitkartenzahlung
Offline-Abos
3 Monate 16,99€ 6 Monate 33,99€ 12 Monate 66,99€
Banküberweisung im Voraus
Familien-Abos
Monatsabo 29,99€ Jahresabo 299€
Bis zu 6 Personen, Kredit – oder Debitkartenzahlung
Alle Beiträge, mit Vorlese- und Kommentarfunktion und Print-Möglichkeit!
Kommentar- und Printfunktion nur für Abonnenten.