Bestandteile des kirchlichen Fastens Das kirchliche Fasten besteht aus gleichsam drei Teilen: eine Mahlzeit innerhalb von 24 Stunden, eine kleine abendliche Erfrischung eingeschlossen; Abstinenz von Fleisch und Milchprodukten; innerhalb der festgesetzten Fastenzeit. An sich ist es nicht erlaubt ein Frühstück einzunehmen, es sei denn aus einer rechtmäßigen Gewohnheit oder aufgrund einer ausdrücklichen Dispens.[1] Ad 1. …
