Tradition und Glauben

Über das Fasten (12 von 16). III Vermischung von Fisch und Fleisch

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III. Denjenigen, die sich des Fleisches enthalten, ist es unter schwerer Sünde verboten, an Fastentagen Fisch mit Fleisch in der Mahlzeit zu vermischen.

Natürlich ist es klar, dass auch einige sehr kleine Menge Fleisch, das Fisch beigemischt wurde, Fleisch darstellt. Die Verbote wurden vom Benedikt XIV in Non ambigimus (1741) und In suprema (1741), und Libentissime (1745) bekräftigt. Dieses Verbot der Vermischung betrifft nicht nur die Fastenzeit, die Fastensonntage miteingeschlossen, aber auch alle Fastentage, welche Benedikt XIV in In suprema (1744) deklariert hat. Diese Fastenvorschrift hatte wohl zur Entstehung der ganz eigenen Fastenküche beigetragen, da viele Speisen, die herkömmlich zubereitet wurden, diese Auflagen nicht erfüllen konnten, zum Beispiel die schwäbischen Maultaschen.

Wann ist in der Fastenzeit zu speisen (de hora refectionis)?

Da in der Fastenzeit nur eine Mahlzeit am Tag, von der abendlichen Erfrischung abgesehen, erlaubt ist, so stellt sich natürlich die Frage, wann die Hauptmahlzeit und die einzige Mahlzeit einzunehmen ist. Bischof Müller schreibt,[1] dass im zwölften Jahrhundert in der österlichen Fastenzeit nach Sonnenuntergang gespeist wurde, an anderen Fastentagen aber nach der Non, was der dritten Stunde nach Mittag entspricht.[2] Im 13. Jahrhundert fing man in allen Fastenzeiten an in der neunten Tagesstunde, also zur Zeit der Non zu speisen.[3]  Im 14. Jahrhundert wurde es allgemein üblich gegen Mittag zu speisen, was lange praktiziert wurde. So meint der heilige Alfons von Liguori, dass derjenige, der vor dem Mittag speist schwer sündigt, da er das Fasten bricht.[4] Es wird angenommen, dass es besser und löblicher  sei die Mahlzeit gegen den Abend zu verschieben, weil dies mehr dem Fasten gleicht und der Fastenpraxis der alten Kirche.[5] Es ist zulässig die abendliche Erfrischung (collatio) zwischen 10:00 und 11:00 Uhr abends einzunehmen, wenn sich diese Erfrischung von der Hauptmahlzeit unterscheidet und man einen triftigen Grund dafür hat.

Wie wir sehen ließ die Fastenpraxis innerhalb der Jahrhunderte immer mehr nach und wir können nach dem Vorbild unserer lieben Geistlichen sagen, dass wir deswegen die jetzige Bergoglio-Herrschaft erleben, weil die vorigen Jahrhunderte zu wenig für uns gefastet haben. Unsere muslimischen Mitbürger machen es uns vor, dass das Einnehmen einer einzigen Mahlzeit am Tag nach Sonnenuntergang durchaus möglich ist, zumal das muslimische Fasten viel strenger als das katholische Fasten ist, da während des Ramadans das Trinken auch verboten ist. Sicherlich hatte die Aufgabe des Fastens dazu bei geführt, dass im Laufe der Jahrhunderte unserer Religion immer laxer wurde.


[1] Müller, Theologia moralis, Bd. II, 491.

[2] Micrologus, De rebus Eccl. c. 49, Bernardus, In Quadr. Serm. 3. n.1.

[3] Thomas, Summ. Theol., 22 q. 147. a. 7. c.

[4] S. Alphons Liguori, L. IV, n. 1016, Tr. 12. N. 21.

[5] Scavini, Lib. I. n. 274.

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