III. Denjenigen, die sich des Fleisches enthalten, ist es unter schwerer Sünde verboten, an Fastentagen Fisch mit Fleisch in der Mahlzeit zu vermischen. Natürlich ist es klar, dass auch einige sehr kleine Menge Fleisch, das Fisch beigemischt wurde, Fleisch darstellt. Die Verbote wurden vom Benedikt XIV in Non ambigimus (1741) und In suprema (1741), und Libentissime (1745) bekräftigt. Dieses Verbot der Vermischung betrifft nicht nur…
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