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Bestandteile des kirchlichen Fastens
- eine Mahlzeit innerhalb von 24 Stunden, eine kleine abendliche Erfrischung eingeschlossen;
- Abstinenz von Fleisch und Milchprodukten;
- innerhalb der festgesetzten Fastenzeit.
Ad 1. Von der einen Mahlzeit und der abendlichen Erfrischung
Das Fastengebot sich auf eine Mahlzeit pro Tag zu beschränken verpflichtet unter schwerer Sünde, was vom Papst Alexander VII. (1599-1667) in der verurteilten Propositio 23 bekräftigt wurde. Es wurde darin die folgende Ansicht verurteilt:
Derjenige, der das Fasten der Kirche bricht, wozu er angehalten wurde sündigt nicht schwer, es sei denn er tut es aus Verachtung oder aus Ungehorsam, da er sich nicht dem Gebot unterwerfen möchte.
Es ist nicht erlaubt am Fastentag mehrere kleine Mahlzeiten zu sich zu nehmen, was wiederum aus einer anderen Zensur des Alexander VII. hervorgeht, welche das ordentliche Lehramt widerspiegelt.
Getränke brechen das Fasten nicht, obwohl die ersten Christen sich von Wein und ähnlichen Getränken in den Fastenzeiten zu enthalten pflegten.

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