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In der interessanten Story des „unvergleichbaren Einzelfalls“, wo die Erzdiözese Köln die angeblichen Spielschulden eines Priesters in der Höhe von 1,15 Millionen beglichen hatte, stellt sich jetzt heraus, dass es angeblich keine Spielschulden gewesen sind.
Was war es sonst?
Das wissen wir leider nicht, stellen aber die folgende Frage. Wie kommt ein Geistlicher oder überhaupt jemand, verbeamtet mit festem Gehalt, Schulden in der Höhe von 500.000 € anzuhäufen, die mit Steuernachzahlung von 650.000 €, insgesamt 1,15 Millionen betragen? Für eine halbe Million bekommt man schon ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die man wohl durch eine Bank finanziert und entsprechende Sicherheiten vorlegen muss. Meistens stottert man es vom Gehalt ab. Es sei denn man leiht sich das Geld privat (von wem?), um sich etwas zu finanzieren, wovon der Dienstherr nichts wissen sollte. Aber die noch wichtigere Frage lautet: Warum sieht sich sein Arbeitgeber verpflichtet seine Schulden zu zahlen?
Wie dieser lesenswerte Beitrag zeigt, gibt es im deutschen Recht viele Möglichkeiten einen Schuldenerlass zu erhalten oder Privatinsolvenz anzumelden. So lesen wir im Artikel „Woelkis wolkige Wahrheiten“:
Die kirchlichen Sozialverbände haben ganz maßgeblich daran mitgewirkt, dass inzwischen auch der weltliche Gesetzgeber die Möglichkeiten des Schuldenverzichts geschaffen hat. Betroffene Schuldner müssen nicht sieben Jahre auf den Schuldenerlass warten, sondern bekommen diesen heute sogar schon nach drei Jahren. Dies steht in der Insolvenzordnung. Der betroffene Priester hätte den Schuldenerlass damals jedenfalls nach sechs Jahren erhalten.
Der Priester bekommt auch regelmäßig sein Gehalt. Ihn nicht zu kündigen, obwohl er Schulden hat, ist sicherlich ein Aspekt der Fürsorgepflicht. Die Schulden zu bezahlen kann jedoch nicht nachvollzogen werden. Es sind auch Fälle bekannt, in denen Priester, mit Kenntnis der Personalabteilung eines Bistums, ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen haben und so Schuldenbefreiung erlangt haben, ohne dass das Bistum Zahlungen leisten musste.
Ja, sehr gut erkannt. Das Erzbistum hätte sehr viele legale und ethisch vertretbare Mittel anwenden können, um diese Schulden nicht zu begleichen. Es sei denn, es wollte es begleichen, weil wohl jemand jemandem erpresste und die ganze Angelegenheit so peinlich war und ist, dass man sie unter den Tisch kehren musste. Es war so peinlich, dass man die Personalabteilung nicht davon in Kenntnis setzte, wie dieser Autor meint:
Rational nachvollziehbar wäre aber, dass die Personalabteilung gerade nicht von der Zahlung informiert wurde und erst im Rahmen von Steuerprüfungen des Finanzamtes auffiel, dass hier aus dem BB-Fonds Gehaltszahlungen an den Priester bezahlt und nicht versteuert wurden. Nur so lässt sich erklären, dass die Nachzahlung von Lohnsteuer und Zinsen mit 650.000 Euro deutlich höher war als die Gehaltszahlung von 500.000 Euro. Ebenso wenig vernünftig erscheint die Annahme, dass aus dem BB-Fonds des Erzbistums 493.697,82 Euro ohne Wissen und Wollen des Kardinals ausbezahlt wurden.
Laut hpd.de können es gar keine Spielschulden gewesen sein:
Spielschulden des Priesters können auch eigentlich gar nicht bezahlt worden sein, denn Spielschulden können nicht eingeklagt werden. Der Gesetzgeber sagt in Paragraph 762 BGB eindeutig, dass Verbindlichkeiten durch Spiel oder durch Wette nicht begründet werden können.
Dies bedeutet, dass diese „Spielschulden“, die wohl keine waren, nicht auf dem legalen Wege eingeklagt werden konnten. Außerdem kann man zwar innerhalb des ganzen Spielerlebens noch mehr für das Laster ausgeben, aber man bezahlt doch die Spielschulden immer gleich und in Bar, da die Buchmacher, Casinos etc. doch keinen Kredit für mehrere Jahre geben, den man auf einmal zurückzahlen kann. Warum sollte man auch einem Spielsüchtigen etwas bezahlen und das aus der Kirchenkasse, wenn er, da süchtig, weiterspielen wird? Die Pressestelle des Erzbistums Köln hatte zwar einen guten Einfall mit den „Spielschulden“, hatte diesen aber nicht zu Ende gedacht. Lügen haben nicht nur kurze Beine, sie müssen sehr gut durchdacht sein, um sich für jede weitere Eventualität abzusichern.
Fassen wir das Bekannte zusammen:
- Etwas Peinliches passiert dem Priester X, was ihn 500.000 € kostet und womit er wohl erpresst wird.
- Er erpresst damit die Erzdiözese.
- Die ihm, an allen Gremien und Personalabteilung vorbei, 500.000 € aus der „schwarzen Kasse“ zahlt.
- Bei der Steuerprüfung für werden diese 500.000 € entdeckt.
- Was eine Selbstanzeige der Erzdiözese beim Finanzamt und eine Steuernachzahlung von 650.000 € nach sich zieht.
- So kommt man zu dem Gesamtbetrag von 1,15 Millionen €.
Wenn jetzt die Erzdiözese sagt, dass es sich um einen „unvergleichbaren Einzelfall“ handelt, dann wird es seit Jahren immer so gemacht.
Aber worum handelt es sich?
Sicherlich nicht um uneheliche (natürlich) Kinder des Priesters, denn diese werden aus einer anderen Kasse bezahlt. Heutzutage ist so etwas kein Skandal mehr, da man sich freut, dass wenigstens einer heterosexuell ist und sich fortpflanzt. Meistens heiratet solch ein Priester gleich, „um Verantwortung zu übernehmen“ und die Diözese ist ihn los. Es muss etwas sein, worin die Erzdiözese involviert ist und wo man davon ausging, dass die Gegenseite mit 500.000 € abgespeist sein wird und keine weitere Forderungen stellen wird. Ein ehrenwerter Erpresser also – hm….
Und was ist erbaulich an dieser Geschichte?
Dass es noch ein weiteres Argument für Woelkis Absetzung sein wird, sollten wir endlich einen katholischen Papst erleben. Wir brauchen einen neuen hl. Pius V, der uns ein Tridentinum Secundum samt rollenden Klerikerköpfen einführt. Halten Sie sich im Gnadenstand, damit Sie solche Nachrichten besser verkraften, denn es wird noch viele dieser Art geben, bevor es besser wird. Halten Sie sich auch in guter Form, damit Sie alt werden, liebe Leserin und lieber Leser, zeugen Sie Kinder, damit wenigstens diese es erleben, denn irgendwann wird es schon besser werden und irgendetwas bringt das Fass zum Überlaufen, dass es kracht. Amen.

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