
Was sind Sakramentalien?
Da wir um dieses Thema nicht umhin kommen, hier eine Kurzabhandlung über die Sakramentalien.[1]
Die Dogmatik von Diekamp-Jüssen schreibt:
„Die Sakramentalien sind Sachen oder Handlungen, deren sich die Kirche sozusagen in Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um auf Grund ihrer Gebete Wirkungen vor allem geistlicher Art zu erlangen“ (CIC 1917 Can. 1144, vgl. CIC 1983 Can. 1166)
Sakramentalien sind:
- Die sinnreichen und ehrwürdigen Riten bei der Spendung der Sakramente, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des sakramentalen äußeren Zeichens sind; sie heißen Sakramentalien wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Sakramenten;
- Selbständige religiöse Handlungen (Weihungen, Segnungen, Exorzismen) oder der religiöse Gebrauch geweihter oder gesegneter Sachen (Weihwasser, geweihte Kerzen, liturgische Gewänder usw.); hier erklärt sich der Namen Sakramentale durch die Ähnlichkeit mit den Sakramenten.
- Die geweihten oder gesegneten Sachen selbst.
Hier ein paar Beispiele unsererseits, damit es klarer wird:
Ad 1.
Alle Handlungen, die bspw. bei der Hl. Messe außer der Wandlung selbst stattfinden, sind Sakramentalien. Warum wirkt die NOM so viel weniger? Weil fast alle Sakramentalien im Vergleich zur Alten Messe weggelassen oder geändert wurden, natürlich zum geistlichen Nachteil. Sie können davon ausgehen, dass absolut jede Geste und jede Kniebeuge, samt dem Gregorianischen Choral, bei der Tridentinischen Messe ein Sakramentale ist und dass Sie deswegen durch diese Messe viel mehr Gnade erlangen als es im Novus Ordo der Fall ist, sollte er auch nach den Rubriken zelebriert werden. Dies gilt natürlich für alle Sakramente.
Ad 2.
Priesterlicher Segen ist ein Sakramentale, Haussegnung, Kreuzsegnung, Besprengen mit Weihwasser, das Anlegen des Ornats, Anzünden einer geweihten Kerze, Tragen einer gesegneten Medaille – alles Sakramentalien.
Ad 3.
Geweihter Rosenkranz, Kreuz, Medaille, Ornat, Ordensgewand etc. – alles Sakramentalien.
Die Sakramentalien unterscheiden sich von den Sakramenten:
- Sie wurden von der Kirche, nicht von Christus selbst, eingesetzt.
- Ihre Wirkungen unterscheiden sich von den sakramentalen Wirkungen. Teils bewirken sie eine objektive Heiligkeit der geweihten Personen (Ordens- oder Jungfrauenweihe), teils verleihen sie zeitlichen Segen (Erntesegen), Gedeihen der Früchte, Gesundheit, u. dgl., gewähren Schutz vor den Anfechtungen des Teufels (St. Benediktus-Medaille), erwirken fürbittweise aktuelle Gnaden, wodurch Gedanken, Wünsche und Vorsätze wachgerufen werden. Auf diesem Weg können die Sakramentalien auch den Nachlass lässlicher Sünden und zeitlicher Sündenstrafen verursachen (Summ. Theol. III q. 87 a. 3).
Wir zitieren diese Thomas-Stelle in extenso, weil wirklich kaum jemand es weiß:
Dritter Artikel.
Besprengen mit Weihwasser u. dgl. nimmt fort die lässlichen Sünden.a) [Videtur quod non:] Das scheint nicht. Denn:
I. Die lässlichen Sünden werden nicht ohne Buße nachgelassen. Diese aber allein genügt auch dazu.
II. Jedes dieser Dinge wie Weihwasser, bischöflicher Segen, an die Brust schlagen, hat ebenso gut Beziehung zu der einen lässlichen Sünde wie zu allen. Nimmt also dies Alles die eine weg, so auch alle anderen. Und so würde durch solche Dinge der Mensch ganz frei von Sünden sein; was unzulässig ist.
III. Die lässliche Sünde hat zur Folge die Verschuldung einer Strafe, so dass man nach 1. Kor. 3. „heil wird, aber wie durch Feuer.“ Solche geringe Dinge aber scheinen keine Strafe mit sich zu bringen.
[Sed contra:] Auf der anderen Seite „schlagen wir für lässliche Sünden an die Brust und sagen: Vergib uns unsere Schulden,“ wie Augustin schreibt (Hom. ult. inter 50.). Dasselbe gilt von den andern ähnlichen Dingen.
b) [Respondeo dicendum est] Ich antworte, zum Nachlasse der lässlichen Sünde genüge ein aus der Gnade hervorgehender Akt, kraft dessen jemand ausdrücklich oder in einem anderen Tugendakt die lässliche Sünde verabscheut.
Also werden die lässlichen Sünden fortgenommen:
-
Durch das Einflößen der Gnade; denn damit ist immer die Tilgung aller lässlichen Sünden verbunden; und so schwinden die lässlichen Sünden beim würdigen Empfange der Sakramente, welche stets Gnade einflößen.
-
Durch die allgemeine Verabscheuung der Sünden; und so nimmt das allgemeine Sündenbekenntnis, das an die Brust schlagen, das Vaterunser diese lässlichen Sünden fort.
-
Durch den tatsächlichen Ausdruck der Ehrfurcht vor Gott; und so nimmt der bischöfliche Segen, das Weihwasser etc. diese Sünden fort.
c) ad 1. Alle diese Dinge, wie das Beten in einer geweihten Kirche, die heiligen Salbungen, das Weihwasser, nehmen die Sünden fort, weil sie den Geist hinneigen zu einer Tätigkeit der Buße, nämlich zum Abscheu der Sünde.
ad 2. Alle diese Dinge wirken mit zum Nachlasse aller lässlichen Sünden. Derselbe kann aber gehindert werden, wenn der Geist im tatsächlichen Denken oder Wollen einer lässlichen Sünde anhängt; wie auch die Wirkung der Taufe gehindert wird durch Verstellung.
ad 3. Durch das Besagte werden die lässlichen Sünden entfernt mit Rücksicht auf die Schuld, sowohl kraft einer gewissen Genugtuung wie kraft der heiligen Liebe, deren Akt durch solche Dinge erweckt wird. Nicht aber wird fortgenommen die verschuldete Strafe; sonst würde, wer keine Todsünde hat, auf Grund der Besprengung mit Weihwasser gleich in den Himmel kommen. Die Strafe wird nachgelassen gemäß der tatsächlichen Liebesglut zu Gott hin, welche durch diese Dinge bisweilen mehr bisweilen minder erweckt wird.[2]
Soweit der Hl. Thomas. Kurz und gut:
- Sie können durch die Verwendung der Sakramentalien, mit der rechten Intention, die Vergebung ihrer lässlichen Sünden erhalten,
- Für welche Sie aber noch Sühne und Busse leisten müssen, denn die zeitlichen Sündenstrafen bleiben und müssen hier auf Erden oder im Fegefeuer abgebüßt werden.
Die außersakramentale Vergebung der lässlichen Sünden, keiner Todessünden wohlgemerkt, ist die traditionelle Lehre der Kirche.[3] Sie wird zwar mindestens seit dem Tridentinum selten vorgetragen, da man die Gläubigen dazu anhalten wollte, möglichst oft das Bußsakrament in Anspruch zu nehmen. Heutzutage sind ja alle sündenlos oder „machen es mit ihrem Gewissen aus“, sodass die Verbreitung der Lehre von der außersakramentalen Sündenvergebung dazu führen könnte, dass auch fromme Menschen zu beichten aufhören. Aber Vergebung der lässlichen Sünden ist auch durch Sakramentalien möglich und sollten Sie in einer Diözese X leben, wo sie fast nur unwürdige Priester haben, die zu keiner geistlichen Leitung fähig sind, so können Sie zu dieser Praxis Zuflucht nehmen bis Sie einen Beichtvater finden, der etwas taugt. Wenn man den Beichtstuhl meidet, so verformt man leider sein Gewissen, welches nicht objektiviert wird. Der Schreiber dieser Zeilen beichtet trotz allem, obwohl ihm der traurige Zustand seines Beichtvaters bekannt ist, aber bessere hat er nicht zur Verfügung. Wie aber eine fromme Seele sagte: „Was Besseres bekommen Sie heutzutage nicht!“ Manchmal belohnt Gott unsere Treue und schickt uns einen Priester, der etwas taugt, worauf der Schreiber dieser Zeilen auch seit vielen Jahren hofft.
Die Wirkungen der Sakramentalien reichen aber an die der Sakramente, die zur Erteilung oder Vermehrung der heiligmachenden Gnade eingesetzt worden sind, nicht entfernt heran. (Deswegen sollten Sie auch bei unwürdigen Priestern beichten, wenn sie gültige Sakramente spenden – denn manche tun nicht einmal das -, und nicht ausschließlich zu Sakramentalien Zuflucht nehmen.) Die Sakramentalien sind nicht heilsnotwendig, aber sehr hilfreich (Summ. Theol. III q. 65 a. 1 ad 6; vgl. III q. 87 a. 3; Suppl. Q. 29 a. 1).
- Sakramentalien unterscheiden sich durch ihre Wirkweise von den Sakramenten.
- Ex opere operato wirken die konstitutiven Weihungen und Segnungen, d.h. jene, die den Gegenstand (Kreuz, Marienbild) zu einem objektiv geheiligten machen. Infolge einer Kraft, die ihnen durch das Gebet der Kirche eigen ist, hebt ihr gültiger Vollzug ohne Rücksicht auf subjektive Würdigkeit des Gegenstands aus dem Gebiet des Profanen heraus, weiht ihn dem Gottesdienste und stellt ihn dauernd unter den Schutz Gottes. Es ist jedoch nur eine äußere, dingliche Heiligkeit oder Würde, die er dadurch empfängt, während die Sakramente ex opere operato in der Kraft Christi die innere Heiligunsgnade verleihen.
Kommentar: Wenn Sie ein Kreuz, gleich wie es aussieht, von einem Priester weihen lassen, dann hört dieser Gegenstand auf profan zu sein und wird zu einem kultischen Gegenstand. Durch den Gebrauch eines geweihten Kreuzes werden Sie auch geheiligt. Aber der Gegenstand empfängt kein Sakrament, falls sich jemand darüber Sorgen machen sollte. Es ist auch gleich, um welchen Gegenstand es sich handelt. Es werden ja Kerzen geweiht, Salz, Öl, Häuser etc. Es bedeutet aber nicht, dass im Falle, dass Sie in einer geweihten Wohnung wohnen, automatisch ohne jegliches Zutun heilig werden. Sie müssen schon mit der Gnade mitarbeiten.
- Die invokativen Segnungen, d.h. jene, die leibliche oder geistliche Wohltaten erflehen, wirken ex opere operantis, ebenso die Exorzismen. Ihre Kraft beruht auf ihrem andächtigen Gebrauch. Soweit sie Heiligungsgnade vermitteln, geschieht es dadurch, dass sie die Empfänger zu frommer Disposition auf die Gnade anregen. Sie haben aber auch durch das Gebet der Kirche, welche sie einsetzt und anwendet, eine nicht zu unterschätzende Kraft der Fürbitte vor Gott, die dass das opus operantis Ecclesiae beim Gebrauch dieser Sakramentalien eine Wirksamkeit nach Art des opus operatum ausübt, aber nur dann, wenn durch das subjektive fromme Bemühen des Spenders und Empfängers die Vorbedingungen dafür erfüllt sind.[4]
Kommentar: Wenn Sie gesegnet werden, dann erfahren Sie einen Gnadenzuwachs nur dann, wenn Sie recht disponiert sind und der Priester, der sie segnet es auch ist. Die Gebete der Kirche sind sehr wirkungsvoll, siehe die Brevier-Erfahrungen des Schreibers dieser Zeilen, wenn man sie wirklich anwenden und beten möchte.
Auf die praktische Frage, die sich wohl jeder jetzt stellt, ob die Sakramentalien eines unwürdigen Priesters wirken, lautet die Antwort:
- die konstitutiven – ja, denn diese wirken wie Sakramente ex opere operato
- die invokativen – nein, denn da ist die rechte Disposition des Spenders notwendig.
Dies bedeutet im Klartext: Sie können Ihre Andachtsgegenstände auch von einem ungläubigen Konkubinarier segnen lassen, der natürlich die rechte Intention haben muss, aber bei anderen Segnungen empfehlen wir einen Priester, der nicht in schwerer Sünde lebt. Ein paar werden sich schon finden lassen.
Es wird uns öfters vorgeworfen, dass wir nur kritisieren und verurteilen, keine Gnade mit den Priestern haben und Menschen, die uns vielleicht lesen würden, verschrecken. Diese Vorwürfe sind gerechtfertigt, denn wir tun es tatsächlich. Aber was ist die bessere Vorgehensweise für einen Arzt? Drohen oder jemandem in seinem Zustand, der ihn, falls er nichts unternimmt in den Tod führt lassen? Hier geht es aber um ewige Höllenquallen für Menschen, welche:
- bewußt,
- frewillig,
- in schwerer Sünde verharren,
- mit jeder schweren Sünde ein Sakrileg begehen,
- Christus, der sie erwählt hat ins Angesicht spucken,
- und uns allen gültige und würdige Sakramente vorenthalten.
Denn das ist die Situation der Nikolaiten oder der im Konkubinat, heterosexueller oder homosexueller Art verharrender Priester, wobei wir mit bleibender schwerer Sünde zu tun haben, wie auch in anderen schweren Sünden (casual sex etc.). Das ist die Lage in den deutschsprachigen Ländern und je mehr sie in diesen Kreisen verkehren, wo jeder jeden deckt, umso mehr werden sie erfahren, dass wir Recht haben. Manches vermutet man, manches weiß man ganz sicher. Was gibt es dort zu betutteln oder zu verstehen? Wir bekommen keine Leistung, für die wir bezahlen und diese Männer begehen, weltlich gesehen, einen Vertragsbruch, da Sie für die schlappen 5500€ (Brutto), was die Durchschnittsbesoldung eines Pfarrers ausmacht (ein paar hundert Euro hin oder her), sich zu etwas verpflichten, was sie nicht leisten. Verpflichtung: Heiligung und Belehrung, Leistung: Entheiligung und Häresien. Neid? Nein, denn Geld ist relativ, aber für 15 Milliarden Kirchensteuergelder und ca. 5500 € Pfarrerbesoldung, der Erzbischof von München bekommt immerhin 12.410,79 € können wir doch etwas verlangen, da wir dafür schließlich zahlen. Wenn ich aber für einen Porsche zahle, dann verlange ich einen Porsche und keine Rostlaube. Sonst ist es Etikettenschwindel!
[1] Diekamp-Jüssen, Dogmatik, 859-860.
[2] Zitiert nach: http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel793-3.htm
[3] Vgl. Diekamp-Jüssen, op.cit.. 1050-1053.
[4] Ebd. 860-1.
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