Kieran Tapsell, Das Kirchenrecht über den sexuellen Kindesmissbrauch im Wandel der Zeit (12 von 13).
Lesezeit: 3 Minuten Das Disziplinarsystem der Kirche Die vom Kirchenrecht auferlegten Geheimhaltungspflichten [das sog. „päpstliche Geheimnis“], die seit 1922 galten, dürften gar nicht so schädlich gewesen sein, wenn die Kirche, um diese [Missbrauchs-]Priester loszuwerden, ein vernünftiges Disziplinarwesen gehabt hätte. Aber der Kodex… Weiterlesen für Abonnenten Login
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