Tradition und Glauben

Fiducia supplicans – Text und Kommentar. (3 von 9). Segen in Verbindung mit dem Sakrament der Ehe

Über vermeintlich katholische Passagen von Fiducia supplicans.
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Zuerst wird der Originaltext von Fiducia supplicans vorgestellt. Unser Kommentar folgt unten.

I. Der Segen in Verbindung mit dem Sakrament der Ehe

4. Die jüngste Antwort von Papst Franziskus auf die zweite der fünf Fragen, die von zwei Kardinälen[4] gestellt wurden, bietet die Gelegenheit, diese Frage, insbesondere ihre pastoralen Aspekte, näher zu beleuchten. Es geht darum zu vermeiden, „dass etwas, was nicht der Fall ist, als Ehe anerkannt wird“[5]. Daher sind Riten und Gebete, die Verwirrung stiften könnten zwischen dem, was für die Ehe konstitutiv ist, nämlich die „ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern“[6], und dem, was dem widerspricht, unzulässig. Diese Überzeugung gründet sich auf die beständige katholische Lehre von der Ehe. Nur in diesem Zusammenhang finden die sexuellen Beziehungen ihren natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn. Die Lehre der Kirche hält an diesem Punkt unverändert fest.

5. Dies entspricht dem Verständnis der Ehe, das das Evangelium vorlegt. Deshalb hat die Kirche das Recht und die Pflicht, in Bezug auf Segnungen jede Art von Formen zu vermeiden, die dieser Überzeugung widersprechen oder zu Verwirrung führen könnten. Dies ist auch der Sinn des Responsums der vormaligen Glaubenskongregation, in dem es heißt, dass die Kirche nicht befugt ist, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen.

6. Es gilt zu betonen, dass es sich gerade bei der Feier des Ehesakraments nicht um irgendeinen Segen handelt, sondern um einen dem geweihten Amtsträger vorbehalten Gestus handelt. In diesem Fall ist der Segen des geweihten Amtsträgers unmittelbar mit der besonderen Verbindung eines Mannes und einer Frau verbunden, die durch ihren gegenseitig erklärten Ehewillen einen ausschließlichen und unauflöslichen Bund schließen. Auf diese Weise lässt sich die Gefahr einer Verwechslung zwischen dem Segen für eine beliebige andere Verbindung und dem dem Ehesakrament eigenen Ritus besser verdeutlichen.

Kommentar

Der oben dargestellt Text wird allen amtlichen Katholiken als Alibi dienen Sodomia supplicans als “gut katholisch”, wie hier Dave Gordon, darzustellen, weil das Dekret auch Richtiges enthält. Sie werden diesen Teil auszugsweise zitieren, in der Hoffnung, dass die Leser keine Lust haben werden das ganze Dokument zu lesen.

Aber schon hier, im ersten Kapitel, werden die Weichen so gestellt, dass die weiteren Kapitel und der Anal-Segen überhaupt möglich werden und zwar auf den Etappen:

a. Doktrin einerseits – pastoral andererseits,

b. das Verständnis der Ehe im Evangelium ist etwas Besonderes,

c. der Segen des Priesters macht die Ehe aus.

ad a.

Durch die Bekräftigung des katholischen Verständnisses der Ehe als

die „ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern“[6],

fühlen wir uns in die Zeit von Johannes Paul II zurückversetzt, wo solche Dokumente mit katholischen Eröffnungen anfingen, über 50 Seiten lang waren und “pastorale Änderungen”, wie in Familiaris Consortio im späteren Verlauf einfügten. Dort ist die folgende Argumentation zu finden:

  1. Ehe unauflösbar,
  2. Leben in einer neuen Beziehung – Ehebruch
  3. Ehebruch – öffentliche Sünde – Kommunion verboten
  4. wenn sie aber eine Josephsehe führen und unter eine Dach wohnen,
  5. dann dürfen sie dort kommunizieren, wo sie keiner kennt.

Die konservativen Katholiken, die den Text auch nicht zu Ende gelesen haben, weil ihnen die Augen vor Langeweile zufielen (DSDZ weiß es aus seiner eigenen Studienzeit) meinten, dass sich nichts verändert hätte, während der Vatikan einen Präzedenzfall nach dem anderen vorbereitete.

Ohne Familiaris Consortio, was man noch orthodox deuten könnte, wäre die unorthodoxe Amoris Laetitia nicht möglich gewesen. Der erste Paragraph von Fiducia supplet sodomia ist ebenfalls orthodox, aber schon der zweite führt unterschwellig die Kehre ein.

Dort steht geschrieben:

Dies entspricht dem Verständnis der Ehe, das das Evangelium vorlegt.

Dies stimmt einerseits, weil sich dieses Verständnis im Evangelium befindet, andererseits stimmt es nicht, dass das Evangelium irgendwelche höheren, für die Vollkommenen gedachte Ansichten über die Ehe hätte, die dem Naturrecht widerspricht.

Denn Ehe zwischen Mann und Frau mit Zweck der Kinderzeugung ist reines Naturrecht, jedoch das “ausschließlich, dauerhaft und unauflöslich” ist nur das Evangelium, welches keine Scheidung zulässt. Das Evangelium baut darauf auf, was das Naturrecht vorlegt, sodass das Widernatürlich im Evangelium selbst, anders als in den Paulusbriefen, gar nicht behandelt wird.

Im Punkt 5 lesen wir:

dass die Kirche nicht befugt ist, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen.

Doch im weiteren Verlauf werden wir lesen, dass sie diese von nun an doch erteilen wird, obwohl sie dazu nicht befugt ist, siehe oben. Soviel zum Satz von Widerspruch unter Bergoglio.

Im Punkt 6 lesen wir etwas, was zwar auch stimmt, was aber den Schluß zu erlauben scheint, dass es der Segen ist, der eine Ehe zur Ehe macht.

Dies stimmt aber nicht, es ist der Ehekonsens, also die Zustimmung zur Ehe von zwei Personen, die diese Zustimmung geben können.

Es sind ja die Ehekandidaten, die Nupturienten, die sich gegenseitig das Sakrament spenden. Es ist nicht der priester, der nur ein “qualifizierter Zeuge” ist und das Segnet, das bereits stattgefunden hat.

Die Reihenfolge sieht nämlich wie folgt aus:

  1. Konsensfähige Nupturienten
  2. Ehekonsens
  3. Priesterliche Segen

In der recht umfangreichen katholischen Ehelehre, sei sie kirchenrechtlich oder moraltheologisch veranlagt, wird lang und breit darüber debattiert, wer nun konsensfähig sei. So muss man:

  • volljährig,
  • unverheiratet,
  • zurechnungsfähig,
  • fähig den Geschlechtsakt zu vollziehen,
  • etc.

sein, um überhaupt einen gültigen Ehekonsens, bei dem auch Vieles beachtet werden muss, abgeben zu können. Wenn jemand nicht konsensfähig, dann findet der Ehekonsens auch nicht statt.

Das Kirchenrecht fasst es wie folgt auf:

Can. 1057 — § 1. Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden.

§ 2. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.

Jemand ist aber nicht konsensfähig, wenn ein “trennendes Hindernis”, im Sinne von Can. 1073 eintrit. Gleichgeschlechtlichkeit und eine vorhandene Ehe sind bleibende trennende und nicht dispensierbare Ehehindernisse, sodass der Segen, der folgen oder nicht folgen kann, wirklich keine Rolle spielt.

Kurz und gut: der Segen ist recht unwichtig und deswegen scheint seine Herausstellung im Punkt 6 eine Umlenkung der Gewichtung zu sein im Sinne:

wenn etwas gesegnet wird, dass ist es gut und gültig.

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