
Lesezeit: 4 Minuten
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei dem Blogger und Gläubigen der Piusbruderschaft und Kirchfahrter Archangelus und der gloria.tv-Kommentatorin Theresia Katharina bedanken. Ohne ihre Kommentare und Inspirationen (Tertium non datur) wäre die Thematik der Piusbruderschaft auf unserem Blog nicht zur der richtigen Geltung gekommen. Vergelt’s Gott!
Bischof Fellay verstieß gegen das französische Recht, gegen das Kirchenrecht, gegen ein Abkommen zwischen der FSSPX und dem Vatikan und gegen das eigene FSSPX-Tribunal, indem er Pater Roisnel weder den staatlichen noch den kirchlichen Behörden meldete und zur Bestrafung überließ. Und wir sprechen hier von einer dreifachen nachgewiesenen Vergewaltigung mit Folter und vom sexuellen Missbrauch eines Jungen. Die FSSPX steht halt über jedem Recht.
Fellay verstieß gegen das französische Recht
Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Piusbruderschaft zum Zeitpunkt der Angriffe von Roisnel, wurde 2010 erstmals auf den Missbrauch aufmerksam gemacht, als zwei Lehrer der Schule und einer ihrer Freunde der FSSPX Roisnels sexuelle Übergriffe meldeten.

Im Verstoß gegen das französischen Recht haben weder Fellay noch der französische Distriktvorsteher, Pater Dr. Régis de Cacqueray Roisnels Vergewaltigungen der Polizei gemeldet. Stattdessen schickten sie ihn stillschweigend für zwei Jahre in das Kapuzinerkloster von Morgon in Beaujolais, 30 Meilen nördlich von Lyon. Er blieb dort bis März 2013, danach verlegte Fellay ihn auf eine Jungenschule in Chateauroux.
Dieser Versuch, die Angelegenheit intern zu behandeln, war zwar im Einklang mit der Vorgehensweise der FSSPX, stellte jedoch einen direkten Verstoß gegen das französische Recht dar.
Nach Art. 434-1 des französischen Strafgesetzbuches:
Jeder, der Kenntnis von einer Straftat hat, deren Auswirkungen noch verhindert oder begrenzt werden können, oder dessen Täter wahrscheinlich neue Straftaten begehen, die verhindert werden könnten, wird wegen Nichtinformation der Justiz- oder Verwaltungsbehörden mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 45.000 € bestraft.
Eine Handvoll Ausnahmen gelten für Ehepartner, Familienmitglieder, Angehörige der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter, aber es gibt keine Ausnahmen für Geistliche.
Als Fellay seinen Priester vor dem Gesetz schützte, verstieß er selbst gegen das Gesetz und hätte strafrechtlich verfolgt und zu drei Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe verurteilt werden können.

Zu dem Zeitpunkt, als Roisnel gefasst und verurteilt wurde, war die Verjährungsfrist für Fellays eigenes rechtswidriges Verhalten bereits abgelaufen, so dass er außerhalb der Reichweite der Staatsanwaltschaft stand.
Die Opfer hatten zunächst darauf vertraut, dass Fellay den Fall ordnungsgemäß behandeln würde, waren jedoch empört, als sie feststellten, dass der Generaloberste den Vergewaltiger wieder in den aktiven Dienst an der Jungenakademie versetzt hatte, was die Opfer dazu veranlasste, Roisnels Verbrechen den Behörden zu melden. Er wurde im April 2014 von weltlichen Behörden angeklagt .
Eine Untersuchung ergab, dass Roisnel nach zweijähriger “Buße” im Kapuzinerkloster während eines Sommer-Pfadfinderlagers auch versucht hatte, einen der Jungen sexuell zu “therapieren”. Die Sitzung beinhaltete die drastische Befragung des Jungen durch den Priester mit groben Worten, was zum Nervenzusammenbruch des Jungen führte.
Drei weitere Opfer wurden ebenfalls während der weltlichen Untersuchung entdeckt, die gezwungen waren sich den sexuellen “Therapiesitzungen” von Roisnel zu unterziehen.
Fellay verstieß gegen das Kirchenrecht
Gegen Roisnel wurde ebenfalls eine kanonische FSSPX-Untersuchung eingeleitet, in dem das Tribunal ihn wegen “sexueller Handlungen” ohne Penetration oder Gewalt für schuldig befand. Das Tribunal kam zu diesem Schluss, indem es das Zeugnis der Opfer ignorierte, darunter eine Frau, deren Arm gebrochen war, als sie versuchte, dem Täter während eines seiner Angriffe zu entkommen. Darüber hinaus war dieses kanonische Verfahren selbst ein Verstoß gegen das kanonische Recht.

Obwohl es von den Medien wenig berichtet wird, so besteht zwischen Rom und der FSSPX eine langjährige Vereinbarung, die bis zum Ende des Pontifikats von Papst Johannes Paul II. zurückreicht, wonach sich die Piusbruderschaft bereit erklärte, beschuldigte Geistliche an die Kongregation für die Glaubenslehre (CDF) zu verweisen. Die CDF delegiert dann die Befugnis an die FSSPX, den Priester vor einem kanonischen Gericht vor Gericht zu stellen und Bp Fellay zu übertragen. Fellay hat die Befugnis als kanonischer Richter im Namen des Heiligen Stuhls zu handeln.
Dies wurde von Fellay in einem Vortrag im Mai 2015 in Arcadia, Kalifornien, bestätigt. Fellay erklärte den französischen Medien im Juli 2015, dass die Vereinbarung nicht neu sei: “Dies ist nicht neu, besteht aber seit über 10 Jahren.”
Fellay war daher verpflichtet, den Normae de Gravioribus Delictis zu folgen , deren Artikel 16 besagt:
Immer wenn der Ordinarius oder ein Vorgesetzter nach Abschluss der Voruntersuchung einen Bericht über ein schwerwiegenderes Delikt erhält, das zumindest den Anschein von Wahrheit hat, hat er diese Angelegenheit der Kongregation für die Glaubenslehre zu melden (Quoties Ordinarius vel Hierarcha notitiam saltem verisimilem habeat de delicto graviore, investigatione praevia peracta, eam signifikant Congregationi pro Doctrina Fidei).
Indem Fellay seine kanonische Verpflichtung [solche Fälle zu melden] verletzte, hatte er Roisnels Verbrechen nie der CDF gemeldet und es vorgezogen sie als rein interne Angelegenheit [der FSSPX] zu behandeln.
Es scheint, dass Fellay glaubt, über dem Gesetz zu stehen, sowohl weltlich als auch kirchlich.
Fortsetzung folgt

Ihre Paypal-Spende
Möchten Sie uns unterstützen? Wählen Sie einen Betrag. Bei der Übernahme der Paypal-Gebühren kommt mehr bei uns an. Vergelt’s Gott, wir beten für Sie!
10,00 €

Weiterlesen für Abonnenten:
Online-Abos
Monatsabo 4,99 € mit 3 Tage Probelesen – Jahresabo 49,99 € mit 7 Tage Probelesen
Kredit- oder Debitkartenzahlung
Offline-Abos
3 Monate 16,99€ 6 Monate 33,99€ 12 Monate 66,99€
Banküberweisung im Voraus
Familien-Abos
Monatsabo 29,99€ Jahresabo 299€
Bis zu 6 Personen, Kredit – oder Debitkartenzahlung
Alle Beiträge, mit Vorlese- und Kommentarfunktion und Print-Möglichkeit!

Weiterlesen für Abonnenten:
Online-Abos
Monatsabo 4,99 € mit 3 Tage Probelesen – Jahresabo 49,99 € mit 7 Tage Probelesen
Kredit- oder Debitkartenzahlung
Offline-Abos
3 Monate 16,99€ 6 Monate 33,99€ 12 Monate 66,99€
Banküberweisung im Voraus
Familien-Abos
Monatsabo 29,99€ Jahresabo 299€
Bis zu 6 Personen, Kredit – oder Debitkartenzahlung
Alle Beiträge, mit Vorlese- und Kommentarfunktion und Print-Möglichkeit!
Kommentar- und Printfunktion nur für Abonnenten.