
DSDZ (der Schreiber dieser Zeilen) kommt aus einem Land – Polen – wo man es geradezu in den Genen hat Gesetzeslücken zu finden und Gesetze zu umgehen. Nein, nicht gerade brechen, aber Lücken finden, die das Leben erlauben oder leichter machen. Daher war er recht zuversichtlich, dass man auch Mittel und Wege im Falle der legalen Aushebelung von Traditionis Custodes finden würde. Und siehe da – man fand es und zwar in den USA. So lesen wir, dass Bischof Paprocki (ein polnischer Nachname, daher die richtigen Gene, hö, hö!) seiner Diözese den kanonischen Dispens (Ausnahme von der Kirchenregel) erteilt hat, indem er sich auf Canon 87 § 1 des Kirchenrechts berief. Dieser Canon lautet wie folgt:
Der Diözesanbischof kann die Gläubigen, sooft dies nach seinem Urteil zu deren geistlichem Wohl beiträgt, von Disziplinargesetzen dispensieren, sowohl von allgemeinen als auch von partikularen, die von der höchsten Autorität der Kirche für sein Gebiet oder für seine Untergebenen erlassen worden sind, nicht aber von das Prozeß- oder Strafrecht betreffenden Gesetzen noch von solchen, deren Dispens dem Apostolischen Stuhl oder einer anderen Autorität besonders vorbehalten ist.
Kurz und gut, wenn der Bischof meint, dass ein Disziplinargesetz, wie Traditionis Custodes (=TC), nicht dem Seelenheil seiner Gläubigen nützlich ist, so kann er es einfach außer Kraft setzen.
Warum hat man es nicht gleich nach dem Konzil gemacht?
Gute Frage. Vielleicht sah das alte Kirchenrecht CIC 1917 diese Möglichkeit nicht vor, was DSDZ derzeit nicht weiß, oder die wahrscheinlichere Antwort die Durchsetzung der Konzilsbeschlüsse war mehr als nur ein Disziplinargesetz, was TC anscheinend ja ist. Den liturgischen Änderungen nach Vat. II gingen dogmatische Änderungen voraus, siehe Konzilsdokumente, sodass die ersteren mehr als reine Disziplinarmaßnahmen waren. Oder die Bischöfe waren einfach zu blöd auf die Lösung von Bischof Paprocki zu kommen.
Warum hat es keiner nach Summorum Pontificum gemacht, um es auszuhebeln?
Ebenfalls eine gute Frage. Weil sie zu blöd waren und die Zeiten waren noch anders. Man wollte sich nicht offen einem Papst widersetzen, der die Kirche zerstört, weil es keiner dermaßen offensichtlich tat. Andere amerikanischen Diözesen ziehen nach , was ein kleines Wunder ist. Die Kanonisten von Latin Mass Society gaben eine sehr versöhnliche Erklärung heraus, die man hier auf Englisch nachlesen kann, die wir noch näher aufs Korn nehmen werden. Sie behauptet, dass eigentlich nichts Schlimmes geschehen sei und die Erklärung selbst is wirklich ein Meisterstück der Diplomatie und Irenik.
DSDZ wünscht sich einerseits, dass er selbst diese versöhnliche Weltsicht hätte, wo man selbst Bergoglio, wenigstens auf dem Papier, gute Absichten unterstellen kann. Andererseits stimmt er mit der Einschätzung der Latin Mass Society nicht überein und er weiß, dass diese Diplomatie dem Traditionalismus nichts helfen wird, ebenso wenig wie Polen 1939 bevor Hitler es überfiel. Hitler wollte Krieg und überfiel Polen. Franziskus wollte die Alte Messe zerstören und Schisma säen, so gab er TC heraus. So einfach ist es.
DSDZ scheint auch, dass die Anwendung von Can. 87 § 1 nur eine kurzfristige Lösung ist, die den Gläubigen eine Verschnaufpause gönnte.
Warum?
Weil man auch Ca. 87 § 2 lesen sollte, der wie folgt lautet:
Wenn der Rekurs an den Heiligen Stuhl schwierig ist und zugleich in einer Verzögerung die Gefahr schweren Schadens liegt, kann jeder Ordinarius von eben diesen Gesetzen dispensieren, auch wenn die Dispens dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist, sofern es sich um eine Dispens handelt, die dieser unter denselben Umständen zu gewähren pflegt, unbeschadet der Vorschrift des can. 291.
Bergoglio wird bald seine Diplomaten zu den Bischöfen schicken, die sich trauen Can. 87 anzuwenden oder er setzt sie gleich ab. Er wird die Frage stellen, ob der “Rekurs an den Heiligen Stuhl” wirklich “schwierig” sei oder ob nicht die Dispensierung von TC Rom vorbehalten sie? Nein, der Rekurs ist nicht schwierig. Es reicht eine Email, obwohl natürlich formell der ganze Prozess komplizierte und langwieriger gestaltet.
Haben die im Vatikan die Can. 87 – Lösung vorausgesehen?
Wohl nicht, denn mit Kokain im Blut denkt es sich schlecht, aber das ist auch nicht notwendig, weil man jeden Bischof absetzen kann, wenn er aus diesem oder jenem Grund kirchliche Gesetze nicht umsetzen will. Auch wenn es irgendwelche kanonischen Vorgehensweisen für die Absetzung der Bischöfe geben sollte, Bergoglio wird sich nicht danach halten, denn er ist ja das Gesetz. Außerdem sollte ja TC zum Schisma führen und wenn man in der Diözese A die Tridentinische Messe erlaubt, in der Diözese B jedoch nicht, dann haben wir schon eine Spaltung, da das Kirchengesetz überall gelten sollte.
Wird sich ein Bischof in D, A und CH das auch trauen?
In D sicherlich nicht, in A auch nicht, am ehesten wohl in CH. Warten wir es ab.

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