AL 298: „[…] Die Kirche weiß um Situationen, in denen » die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können « [Fußnote 329].[1] Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, „wie Geschwister“ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige …
